Infoschrift der Studienberatung

Studienberatung
Juristische Fakultät
Informationen zum Doppelmasterstudiengang
„Deutsches und Russisches Recht /
(Немецкое и российское право)“
an der Universität Passau in Kooperation mit der
Sibirischen Föderalen Universität Krasnojarsk
Alle Informationen zu diesem Studiengang finden Sie auch unter
www.uni-passau.de/deutsches-und-russisches-recht/
Stand: Juni 2016 (Änderungen vorbehalten)
Die Informationen in dieser Infoschrift richten sich an Studierende, deren Heimatuniversität die Universität
Passau ist.
Studieninhalte
Der Doppelmasterstudiengang bildet einen forschungsorientierten, weiterbildenden, vollständig integrierten internationalen Studiengang im deutschen
und russischen Recht mit Doppelabschluss (Doppelmaster) an der Universität Passau und der Sibirischen Föderalen Universität (SibFU) Krasnojarsk im
Umfang von 120 ECTS-Credits. Der Studiengang richtet sich an Studierende,
die bereits ein rechtswissenschaftliches Studium oder ein Studium mit
rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt absolviert haben.
Der Doppelmasterstudiengang bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit den
Grundlagen des russischen Rechtssystems sowie vertieft z. B. mit dem
Wirtschafts- und Steuerrecht der eigenen sowie der russischen Rechtsordnung auseinanderzusetzen. Hierzu benötigen Sie auch Kenntnisse der russischen (Rechts-)Sprache, die im Rahmen des Studiengangs vermittelt
werden.
Sie erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie als Juristin bzw. Jurist zu
Tätigkeiten auf dem Gebiet des deutschen und russischen Rechts befähigen. Außerdem vermittelt das Studium Kompetenzen, um selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
Studienbeginn
Wintersemester
Qualifikation und
Bewerbung
Bewerberinnen und Bewerber für den Doppelmasterstudiengang an der
Universität Passau weisen ihre Qualifikation nach durch
-
einen Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt an einer Hochschule
des In- oder Auslands auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Vollzeit-Studiums oder einen gleichwertigen Abschluss;
-
Sprachkenntnisse:
Studierende, deren Muttersprache nicht Russisch ist: Nachweis russischer Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 oder ein gleichwertiges Zertifikat.
Die Sibirische Föderale Universität und die Universität Passau immatrikulieren die Studierenden nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften unter Beachtung der für die Partneruniversität geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die
Entscheidung über die Qualifikation trifft die Prüfungskommission.
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Der
Bewerbungsschluss ist für Studierende, die sich über die Universität
Passau für den Doppelmaster bewerben, jeweils der 15. Juli.
Deutsche Studierende bewerben sich online direkt bei der Universität
Passau: www.uni-passau.de/bewerbung-master/
Auskunft zur Einschreibung erteilt Frau Seidel, Studierendensekretariat,
Tel.+49 (0)851 509-1130, E-Mail: [email protected].
(Studierende, die sich an der Partneruniversität in Krasnojarsk beworben
haben und zugelassen wurden, müssen sich vor Studienbeginn bis 31.
August beim Akademischen Auslandsamt der Universität Passau als Austauschstudierende anmelden: www.uni-passau.de/index.php?id=4981. Ansprechpartnerin für diese Studierenden ist Frau Stefanie Dallmeier, Leiterin
des Akademischen Auslandsamts, Tel. +49 (0)851 509-1165, E-Mail:
[email protected])
Internationale
Studieninteressierte
Informationen zur Bewerbung für internationale Studieninteressierte, die sich
an der Universität Passau immatrikulieren wollen, haben wir unter www.unipassau.de/index.php?id=4940 für Sie bereitgestellt.
2
Regelstudienzeit
Regelstudienzeit: vier Semester (120 ECTS-Credits)
Höchststudiendauer
Höchststudiendauer: sechs Semester
Abschlüsse
Sie erlangen zwei Abschlüsse (double degree):
-
Universität Passau: Master of Laws (LL.M.)
Sibirische Föderale Universität Krasnojarsk: Magister Rechtswissenschaft (Магистр юриспруденции)
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen dieses Doppelmasterstudiengangs können
vor allem auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerrechts mit Bezügen zu
Russland in Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Unternehmen mit Kontakten nach oder Standorten in Russland arbeiten.
Außerdem bieten sich auch berufliche Möglichkeiten in internationalen Organisationen (z. B. OSZE) oder Nichtregierungsorganisationen (z. B. politische Stiftungen) in Russland oder mit Bezug zu Russland, da als Wahlpflichtveranstaltungen auch Fächer des europäischen und internationalen
Rechts belegt werden können.
Studienorganisation
Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit und der Anfertigung
der Abschlussarbeit beträgt vier Semester. Die ersten beiden Semester
absolvieren Sie an der Partneruniversität in Krasnojarsk. Im Praxismodul ist
ein mindestens sechs- bis achtwöchiges juristisches Auslandspraktikum
vorgesehen, das Sie in der Regel am Ende des zweiten Semesters ebenfalls in Russland absolvieren. Das dritte und vierte Semester werden Sie an
der Universität Passau studieren.
Aufbau des Studiums und
Erwerb von Prüfungsleistungen
Das Lehrangebot ist in Module untergliedert: Ein Modul ist eine inhaltlich
abgeschlossene Studieneinheit, die aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen mit einem engen thematischen Zusammenhang besteht. Die Module
sind entsprechend dem für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Zeitaufwand mit einer bestimmten Zahl von ECTS-Credits verbunden. Module
können sich auch über mehrere Semester erstrecken. Ein Modul wird in der
Regel mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Diese Prüfung findet während oder am Ende des Semesters statt, in dem Sie das Modul vollständig
absolviert haben.
Um das Studium in vier Semestern abschließen zu können, sollten Sie jedes
Semester ca. 30 ECTS-Credits erwerben.
Im Modulkatalog finden Sie detaillierte inhaltliche Beschreibungen aller
Veranstaltungen sowie Angaben zur Art der zu erbringenden Leistungen:
www.uni-passau.de/studien_und_pruefungsordnungen/. Unter dieser Adresse finden Sie auch die Studien- und Prüfungsordnung, die als Grundlage für
diese Informationsschrift dient.
Der Studiengang besteht aus fünf Studienbereichen mit verschiedenen Modulen, in denen Sie studienbegleitend 89 ECTS-Credits erwerben, einem
Praktikum mit Praktikumsbericht (10 ECTS-Credits), einer abschließenden
mündlichen Prüfung (6 ECTS-Credits) sowie der Masterarbeit mit Verteidigung, für die Sie insgesamt 15 ECTS-Credits erhalten. Die Übersicht über
die Module finden Sie im Anhang.
Masterarbeit
Die Masterarbeit müssen Sie an Ihrer Heimatuniversität anfertigen. In ihr
sollen Sie Ihre Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten unter Beweis stellen und wissenschaftliche Methoden selbstständig auf eine begrenzte Themenstellung anwenden. Die Masterarbeit kann auch als Gruppenarbeit angefertigt werden.
Sie können zur Masterarbeit zugelassen werden, wenn Sie mindestens 60
ECTS-Credits im Masterstudiengang erworben haben. Die Bearbeitungszeit
für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Ihr Umfang sollte ca. 80 Seiten
nicht überschreiten. Sie ist auf Deutsch, Englisch oder Russisch abzufassen.
3
Wenn Sie die schriftliche Masterarbeit bestanden haben, müssen Sie die Arbeit noch mündlich verteidigen. Die Verteidigung findet öffentlich statt und
dauert insgesamt 30 Minuten. Die ersten ca. 10 Minuten referieren Sie über
Ihre Masterarbeit. Anschließend diskutiert der Prüfungsausschluss mit Ihnen
über einzelne Thesen Ihrer Masterarbeit. Die Verteidigung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
Für die bestandene Masterarbeit werden 15 ECTS-Credits vergeben. Die
Gesamtnote der Masterarbeit ergibt sich zu ¾ aus der Bewertung der schriftlichen Arbeit und zu ¼ aus der Bewertung der Verteidigung.
Abschließende mündliche
Prüfung
Spätestens vier Wochen nach Einreichung der Masterarbeit findet eine abschließende mündliche Prüfung, die sich auf alle Inhalte Ihres Studiums
erstrecken kann, vor einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss statt. Die Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Sie kann auch im Rahmen einer Videokonferenz
durchgeführt werden.
Bestehen der Prüfung
Alle Prüfungsleistungen werden mit Noten zwischen 1,0 („sehr gut“) und 5,0
(„nicht ausreichend“) bewertet, wobei Sie jeweils mindestens 4,0 („ausreichend“) erzielen müssen, um eine Prüfung zu bestehen.
Bitte beachten Sie: Die Punktzahl der Note ist von den ECTS-Credits zu
unterscheiden. Letztere werden nach dem zugeordneten Arbeitsaufwand für
ein Modul in der gesamten vorgesehenen Anzahl vergeben, sobald das Modul bestanden ist, unabhängig von der Bewertung der Leistung.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn jedes Modul bestanden sowie die
Masterarbeit mit mindestens „ausreichend“ benotet und mindestens 120
ECTS-Credits erzielt wurden.
Wiederholung von
Prüfungsleistungen wegen
Nichtbestehen
Jedes mit „nicht ausreichend" bewertete Prüfungsmodul und die mündliche
abschließende Prüfung (Studienbereich E) kann zweimal wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal mit neuem Thema wiederholt werden. Eine nicht bestandene Verteidigung der Masterarbeit kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Eine nicht bestandene abschließende mündliche Prüfung kann innerhalb eines Jahres wiederholt
werden; eine zweite Wiederholung innerhalb eines weiteren Jahres ist zulässig.
Bitte informieren Sie sich in der Studien- und Prüfungsordnung über die
Fristen für die Wiederholungen.
Höchststudiendauer
Alle Prüfungsleistungen und auch Wiederholungsmöglichkeiten sind nur
innerhalb der Höchststudiendauer von sechs Semestern möglich. Andernfalls gelten die nicht erbrachten Prüfungsleistungen als erstmals nicht bestanden.
Zusatzqualifikationen
Auf Antrag kann die Prüfungskommission Ihnen gestatten, neben den vorgeschriebenen Prüfungsleistungen auch Prüfungsleistungen in weiteren
Modulen zu erbringen. Über die erreichten Noten wird ein gesondertes
Zeugnis ausgestellt. Die Noten werden bei der Festsetzung der Gesamtnote
der Masterprüfung nicht mit einbezogen.
Studien- und Prüfungsordnung, Modulkatalog
Die Studien- und Prüfungsordnung sowie den Modulkatalog finden Sie unter:
www.uni-passau.de/studien_und_pruefungsordnungen/
Prüfungsangelegenheiten
und Anerkennung von
Studien- und
Prüfungsleistungen
Das Prüfungssekretariat ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten, die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Ausstellung Ihres
Abschlusszeugnisses, das Sie dort beantragen müssen.
Anfragen und Anträge richten Sie bitte an
Frau Christiane Kaiser
Prüfungssekretariat 1
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851 509-1144
[email protected]
4
Einstufungstest
(Sprachtest)
Wenn Sie zusätzlich zum verpflichtenden Studienprogramm eine Fremdsprache lernen möchten und bereits Vorkenntnisse in dieser Sprache haben,
müssen Sie am sprachlichen Einstufungstest teilnehmen. Das Ergebnis des
Sprachtests ist entscheidend für eine Ihren Vorkenntnissen angemessene
Einstufung in die Sprachkurse. Sollten Sie sprachliche Vorkenntnisse in einer
Sprache haben, für die es keinen Einstufungstest gibt, klären Sie bitte die
angemessene Einstufung rechtzeitig vor Studienbeginn in einem persönlichen
Gespräch mit einer Lektorin oder einem Lektor der entsprechenden Sprache.
Die Termine für die Sprachtests finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums: www.sprachenzentrum.uni-passau.de/einstufungstests/
Achtung: Viele Sprachtests werden online durchgeführt. Sie können bereits
Ende September stattfinden.
Orientierungswoche für
internationale Studierende
Wir laden alle ausländischen Studierenden – insbesondere die Studierenden
aus Krasnojarsk, die ihr erstes und zweites Semester in Passau verbringen
– herzlich ein, an den Orientierungswochen des Akademischen Auslandsamtes/International Office teilzunehmen. Die Orientierungswochen sollen
Ihnen das Einleben in Passau erleichtern und Sie können erste Kontakte
knüpfen. Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, dieses Angebot wahrzunehmen. Genaue Informationen und Termine erhalten Sie unter: www.unipassau.de/internationales/orientierungswoche/
Vorlesungsverzeichnis
und Stud.IP
Das Vorlesungsverzeichnis steht für Sie unter
www.uni-passau.de/vorlesungsverzeichnis/ bereit.
Stud.IP steht für „Studienbegleitender Internetsupport von Präsenzlehre“. Es
handelt sich dabei um ein Learning-Management-System, mit dem Sie u. a.



Veranstaltungen suchen und sich für diese anmelden,
sich Ihren Stundenplan erstellen und
Lehrmaterialien und Neuigkeiten zu Ihren Veranstaltungen abrufen
können.
Nähere Informationen dazu: www.zim.uni-passau.de/o-woche/. Die Kennung
für den Zugang erhalten Sie nach Ihrer Immatrikulation. Bitte informieren Sie
sich frühzeitig über die Anmeldemodalitäten und -termine Ihrer Veranstaltungen!
Studienberatung
Die Studienberatung informiert Sie bei allgemeinen Fragen zum Studium.
Studienberatung, Innstraße 41, 94032 Passau
Tel. 0851 509-1154, 1153, 1152, 1151, 1150
Telefonisch erreichbar:
Mo.-Fr. 8:30 – 12:00 Uhr und Mo.-Mi. 13:00 – 15:00 Uhr
Persönliche Beratung mit Terminvereinbarung
Offene Sprechstunde: Mi. 9:00 – 12:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
www.uni-passau.de/studienberatung/
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung wird durchgeführt von
Prof. Dr. Hans-Georg Dederer
Tel.: +49 851 509-2340
[email protected]
Auslandsaufenthalt
in Krasnojarsk
Die Stelle für Ostpartnerschaften unterstützt Sie bei der Organisation Ihres
Aufenthalts an der Sibirischen Föderalen Universität Krasnojarsk und ist
Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Auslandsaufenthalt.
Stelle für Ostpartnerschaften
Innstraße 29, 94032 Passau
Tel. +49 (0)851 509-2255
www.jura.uni-passau.de/dederer/stelle-fuer-ostpartnerschaften/
5
Career Service
Der Career Service ist eine zentrale Schnittstelle der Universität zwischen
Studierenden, Institutionen und Unternehmen. Sie können sich dort über
Praktika – z. B. das verpflichtende Auslandspraktikum im Studienbereich D,
Werkstudententätigkeit, Aushilfstätigkeiten oder den Berufseinstieg im Inund Ausland erkundigen. Umfangreiche Informationen, Bescheinigungen,
Praktikumsempfehlungen, Anträge auf Stipendien und die Kontaktdaten
finden Sie unter www.uni-passau.de/careerservice/.
AIESEC
Der weltweite Praktikantenaustausch steht im Mittelpunkt der Aktivitäten von
AIESEC, der größten internationalen Studierendenorganisation. Bei Interesse wenden Sie sich an das
AIESEC-Lokalkomitee, Innstraße 33 (IM), Zi. 035, 94032 Passau
Tel. 0851 509-1980
https://aiesec.de/
Gründungsförderung
Die Stadt Passau zählt seit Jahren zu den Top-Gründerregionen Deutschlands. Aus der Universität heraus gegründete Unternehmen haben bereits
zahlreiche Arbeitsplätze in der Region geschaffen. Für gründungsinteressierte
Studierende gibt es studienbegleitend viele Unterstützungsmöglichkeiten,
z. B.:



Das „Gründercafé“ bietet ein Forum zum Austausch mit anderen
Gründungsinteressierten und -experten.
Im Rahmen des „5-Euro-Business-Wettbewerbs“ können Sie unter
Anleitung ein Unternehmen gründen und Preise gewinnen.
In der Gründersprechstunde erhalten Sie Tipps und Beratung zu
allen Fragen rund um die Unternehmensgründung.
Ansprechpartner zum Thema Gründungsförderung ist
Stefan Jelinek
Tel. 0851 509-1583
[email protected]
www.uni-passau.de/wissenstransfer/gruendungsfoerderung/
Zentrum für
Schlüsselkompetenzen
(ZfS)
In den Bereichen personale Kompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz
und Methodenkompetenz bietet das Zentrum für Schlüsselkompetenzen
jedes Semester verschiedene Seminare und PC-Kurse an. Die Kurse sind
für Studierende kostenlos und finden meist als Blockseminare am Wochenende statt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.zfs.unipassau.de/.
Studentenwerk
Niederbayern / Oberpfalz
Jeweils aktuelle Informationen zu allen Fragen des studentischen Lebens
(z. B. Studienfinanzierung / BAföG, Wohnen, Kulturförderung, Studieren mit
Kind, Mensa etc.) finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Niederbayern / Oberpfalz: www.stwno.de/.
Studienberatung: 06/16.
6
Modulübersicht für Studierende der
Modulübersicht für Studierende der
Heimatuniversität Passau
Heimatuniversität Krasnojarsk
Studienbereich A: Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen
Hochschule
Module
Sibirische
Föderale
Universität
Krasnojarsk
Studienbereich A: Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen
SWS
ECTS-Credits
V Rechtsphilosophie
2
3
K Sprachkurs Russisch
2
Gesamt
4
Hochschule
Module
SWS
ECTS-Credits
Universität
Passau
V Rechtsphilosophie
2
3
5
K Sprachkurs Deutsch
2
5
8
Gesamt
4
8
Studienbereich B: „Professioneller Zyklus“
Studienbereich B: „Professioneller Zyklus“
Modulbereich B.I: Methodologie und Geschichte der Rechtswissenschaft
Modulbereich B.I: Methodologie und Geschichte der Rechtswissenschaft
Hochschule
Module
Sibirische
Föderale
Universität
Krasnojarsk
SWS
ECTS-Credits
Hochschule
Module
SWS
ECTS-Credits
V Vergleichende Rechtswissenschaft
2
2
V Geschichte der politischen und
rechtlichen Wissenschaften
2
2
Sibirische
Föderale
Universität
Krasnojarsk
V Vergleichende Rechtswissenschaft
2
2
V Geschichte der politischen und
rechtlichen Wissenschaften
2
2
V Geschichte und Methodologie der
Rechtswissenschaft
2
2
V Geschichte und Methodologie der
Rechtswissenschaft
2
2
S Anfängerkolloquium: Aktuelle
Probleme der Rechtswissenschaft
(gemeinsames Kolloquium)
2
6
S Anfängerkolloquium: Aktuelle
Probleme der Rechtswissenschaft
(gemeinsames Kolloquium)
2
6
Gesamt
8
12
Gesamt
8
12
7
Modulbereich B.II: Grundlagen des ausländischen Rechts
Modulbereich B.II: Grundlagen des ausländischen Rechts
Sie wählen Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Credits. Die genaue
Art und Bezeichnung der Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Modulkatalog.
Sie wählen Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Credits. In Passau
absolvieren Sie einen zweisemestrigen Grundkurs (Privatrecht, Öffentliches
Recht oder Strafrecht) und mindestens einen zusätzlichen einsemestrigen
Grundkurs (Privatrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht).
Hochschule
Modulgruppen
SWS
ECTS-Credits
Sibirische
Föderale
Universität
Krasnojarsk
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts I
2-6
5 bzw. 10
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts II
2-6
5 bzw. 10
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts III
2-6
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts IV
2-6
Gesamt
Die genaue Art und Bezeichnung der Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte
dem Modulkatalog.
5 bzw. 10
Hochschule
Modulgruppen
Universität
Passau
5 bzw. 10
30
Sie wählen aus dem Wahlpflichtbereich 1 oder 2 Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-Credits. Die genaue Art und Bezeichnung der Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Modulkatalog.
Universität
Passau
Sie wählen eine oder zwei Vorlesungen der Spezialisierungen I bis
XI
Gesamt
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts I
2-6
5 bzw. 10
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts II
2-6
5 bzw. 10
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts III
2-6
5 bzw. 10
V (+Ü) Grundlagen des ausländischen Rechts IV
2-6
5 bzw. 10
30
Modulbereich B.III: Spezialisierung
Sie wählen aus dem Wahlpflichtbereich 1 oder 2 Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-Credits. Die genaue Art und Bezeichnung der Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Modulkatalog.
Wahlpflichtmodulbereich 1
Modulgruppen
ECTS-Credits
Gesamt
Modulbereich B.III: Spezialisierung
Hochschule
SWS
SWS
ECTS-Credits
1-4
je 5 bzw. 10
Wahlpflichtmodulbereich 1
10
Im Wahlpflichtmodulbereich 1 handelt es sich um Lehrveranstaltungen des
Schwerpunktbereichsstudiums des Studiengangs „Rechtswissenschaft“.
8
Hochschule
Modulgruppen
Sibirische
Föderale
Universität
Krasnojarsk
Sie wählen eine oder zwei Vorlesungen der Spezialisierungen I bis V
Gesamt
SWS
ECTS-Credits
1-4
je 5 bzw. 10
10
Wahlpflichtmodulbereich 2
1
Hochschule
Modulgruppen
Universität
Passau
Wahlpflichtmodulbereich 2
2
SWS
ECTS-Credits
Hochschule
Modulgruppen
GK/V/WÜ/PS Spezialisierung 1
Kulturwissenschaft: Ostmitteleuropa:
Literaturwissenschaften, Geschichte, Politikwissenschaften
2
5
Sibirische
Föderale
Universität
Krasnojarsk
Kulturwissenschaft: Westeuropa
HS/WÜF Spezialisierung 2
Kulturwissenschaft: Ostmitteleuropa:
Literaturwissenschaften, Geschichte, Politikwissenschaften
2
10
Entweder Sie belegen zwei Lehrveranstaltungen mit je 5 ECTS-Credits oder
eine Lehrveranstaltung mit 10 ECTS-Credits.
Universität
Passau
S Wissenschaftliches Arbeiten
Studienbereich C: Forschung
S Wissenschaftliches Arbeiten
5-10
Gesamt
10
Module
Universität
Passau
2-4
(Literaturwissenschaften, Geschich1
te, Politikwissenschaften)
Hochschule
Module
ECTS-Credits
10
Studienbereich C: Forschung
Gesamt
Hochschule
SWS
SWS
ECTS-Credits
2
9
S Seminar (siehe Modulkatalog)
oder Sibirische Föderale Universität
Krasnojarsk
2
10
Universität
Passau
S Fortgeschrittenenkolloquium
(gemeinsames Kolloquium)
2
10
Gesamt
6
29
ECTS-Credits
SWS
ECTS-Credits
2
9
S Seminar (siehe Modulkatalog)
oder Sibirische Föderale Universität
Krasnojarsk
2
10
Universität
Passau
S Fortgeschrittenenkolloquium
(gemeinsames Kolloquium)
2
10
Ort
Modul
Dauer
Gesamt
6
29
i. d. R.
Ausland
Praktikum mit Praktikumsbericht
(10-15 Seiten)
6-8
Wo.
Dauer
ECTS-Credits
6-8 Wo.
10
Studienbereich D: Praxis
10
Studienbereich D: Praxis
Ort
Modul
i. d. R.
Ausland
Praktikum mit Praktikumsbericht
(10-15 Seiten)
1
Veranstaltungen der Philosophischen Fakultät der Universität mit Schwerpunkt Ost- Mitteleuropa (z. B.
Masterstudiengang „Russian and East Central European Studies“).
2
Veranstaltungen der Philologischen Fakultät der SibFU
9
Studienbereich E: Abschluss
Studienbereich E: Abschluss
Spätestens vier Wochen nach der Abgabe Ihrer Masterarbeit findet die Modulprüfung als mündliche Prüfung statt. Die Prüfung erstreckt sich über alle
Inhalte, die Sie während Ihres Studiums gewählt haben und dauert ca. 30 Minuten.
Spätestens vier Wochen nach der Abgabe Ihrer Masterarbeit findet die Modulprüfung als mündliche Prüfung statt. Die Prüfung erstreckt sich über alle
Inhalte, die Sie während Ihres Studiums gewählt haben und dauert ca. 30 Minuten.
Hochschule
Modul
Hochschule
Modul
Universität Passau
Abschließende mündliche Prüfung
6
Abschließende mündliche Prüfung
6
Gesamt
6
Sibirische Föderale
Universität
Gesamt
6
ECTS-Credits
ECTS-Credits
Masterarbeit und Verteidigung der Masterarbeit
15
Masterarbeit und Verteidigung der Masterarbeit
15
Gesamt
120
Gesamt
120
Abkürzungen:
ECTS-Credits
GK
HS
K
KO
P
PS
S
SWS
Ü
V
Wo.
WÜ (WÜF)
-
Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System
Grundkurs
Hauptseminar
Kurs
Kolloquium
Praktikum
Proseminar
Seminar
Semesterwochenstunden (1 SWS entspricht 45 Minuten Präsenzunterricht pro Woche in einem Semester)
Übung
Vorlesung
Wochen
Wissenschaftliche Übung (für Fortgeschrittene)
Studienberatung: 06/16.
10