Tagesordnung

eMail-Adressen erleichtern die Kommunikation im
Verein. Ich bitte um Übersendung Deiner eMailAdresse an:
[email protected]
BSV Wulfen - Kleiner Ring 17 - D-46286 Dorsten-Wulfen
Joachim Klinckmann
Heedland 66
BSV-Vorstand
WBV-Vereinskennziffer: 11 40 601
Carsten Duwenbeck (2. Vorsitzender)
Eltritt 50
D-45721 Haltern am See – Sythen

01 78/67 37 193

[email protected]

www.bsv-wulfen.de
46284 Dorsten
Haltern am See – Sythen, 13. Mai 2016
Einladung zur Mitgliederversammlung 2016
Hallo Joachim,
zur Mitgliederversammlung 2016 am
Montag, 04. Juli 2016, 19.30 Uhr
im Clubheim des BSV Wulfen
Großer Ring 73 (in der Turnhalle der Wittenbrinkschule), 46286 Dorsten – Wulfen
laden wir herzlich ein.
Tagesordnung:
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Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
Protokoll der Mitgliederversammlung 2015
(s. a. www.bsv-wulfen.de)
Bericht des Vorstandes (inkl. Fusionsplänen)
Bericht der Kassenprüfer
Wahl eines Versammlungsleiters
Entlastung des Vorstandes
Wahlen
 2. Vorsitzender (gerade Jahreszahl)
z. Zt. Carsten Duwenbeck
 1. Geschäftsführer (gerade Jahreszahl)
z. Zt. Roland Kemper
 1. Kassierer (gerade Jahreszahl)
z. Zt. Christian Hinsken
8.
9.
 1. Beisitzer (gerade Jahreszahl)
z. Zt. Melvin Beckmann
 1. Beisitzer (gerade Jahreszahl)
z. Zt. Andre Schrudde
 Wahl der Kassenprüfer (jährlich)
z. Zt. Johannes Schürmann, Andreas
Lebendig und Max Schürmann (Ersatz)
 Wahl der beiden Vertreter des Hauptvereins
für den Förderverein (jährlich)
z. Zt. Sandra Penders und Andreas Funke
Anträge
 Satzungsänderung durch den Vorstand
(s. Anlage)
Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung können lt. gültiger Satzung bis zum 20. Juni 2016, Satzungsänderungsanträge zur
Mitgliederversammlung bis 23. Mai 2016 schriftlich oder per eMail bei der Geschäftsstelle (BSV Wulfen e. V., c/o Holger
Zarth, Kleiner Ring 17, 46286 Dorsten – Wulfen bzw. [email protected]) eingereicht werden. Es gilt das Datum
des Poststempels bzw. entsprechender Zeitstempel.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Mitgliederversammlung gemäß unserer Satzung unabhängig von der Anzahl der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Beiträge als SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen werden. Die Gläubiger-ID lautet DE81ZZZ00000702925. Die
Mandatsreferenz ist der SEPA-Basis-Lastschrift zu entnehmen. Die Beiträge werden im 1. Quartal zum 15.02. d. J., im 2. Quartal zum 15.05. d. J., im 3.
Quartal zum 15.08. d. J., im 4. Quartal zum 15.11. d. J. abgebucht (15.05.2016, 15.08.2016, 15.11.2016, 15.02.2017 und 15.05.2017).
Mit sportlichen Grüßen
BSV Wulfen e. V.
Carsten Duwenbeck
Anlage: Satzungsänderungsantrag durch den Vorstand des BSV Wulfen vom 11. Mai 2016
Geschäftsführender Vorstand: Christoph Winck (1. Vorsitzender), Roland Kemper (1. Geschäftsführer), Christian Hinsken (1. Kassierer)
Volksbank Dorsten eG (GENODEM1DST) DE80 4266 2320 0904 4085 00 / VR 13401 (Amtsgericht Gelsenkirchen)
Steuernummer: 359/5733/2210 / Umsatzsteuer-ID: DE125071697
BSV Wulfen - Kleiner Ring 17 - D-46286 Dorsten-Wulfen
BSV Wulfen e. V.
Geschäftsstelle
c/o Holger Zarth
Kleiner Ring 17
BSV-Vorstand
WBV-Vereinskennziffer: 11 40 601
Christoph Winck (1. Vorsitzender)
Kahlstraße 7a
D-46286 Dorsten – Wulfen
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[email protected]

www.bsv-wulfen.de
46286 Dorsten – Wulfen
Dorsten – Wulfen, 11. Mai 2016
Antrag an die Mitgliederversammlung des BSV Wulfen e. V.
Hiermit stellt der Vorstand des BSV Wulfen e. V. fristgemäß den folgenden Antrag auf Änderung der Satzung an
die Mitgliederversammlung 2016 des BSV Wulfen e. V.:
Aktuelle Fassung (Stand 11.09.2011)
4. FINANZIERUNG
Änderungsvorschlag
4.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab schnitts für
steuerbegünstigte Zwecke der derzeit gültigen
Abgabenordnung.
4.2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
eigenwirtschaftliche Zwecke.
4.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Zahlung von
Aufwandsentschädigungen ist möglich.
4.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
4.5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines
bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach
Abzug aller Verpflichtungen an die Jugendabteilung des
Stadtsportverbandes, die es unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
4.6. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung
festgesetzt und muss mindestens dem vom
LandesSportBund Nordrhein-Westfalen als zuschussfähig
festgelegten Betrag entsprechen.
…
Neuer 4.6: Im Falle einer Fusion (Verschmelzung nach dem
Umwandlungsgesetz) mit einem anderen Verein, fällt das
Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden
steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden
steugerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und
unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Aus alt 4.6 wird 4.7
…
7. AUFLÖSUNG
7. Auflösung oder Verschmelzung
7.1. In der Versammlung, in der die Auflösung beschlossen
werden soll, müssen mindestens zwei Drittel der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der Beschluss
muss von 75 % der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
Ist die Versammlung beschlussunfähig, wird wie unter 5.1.9.
verfahren.
Die Auflösung des Vereins oder die Verschmelzung auf einen
anderen Verein bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der
abgegebenen Stimmen. Jede ordnungsgemäß einberufene
Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Mit sportlichen Grüssen
Christoph Winck
1. Vorsitzender
Roland Kemper
1. Geschäftsführer
Christian Hinsken
1. Kassierer
Geschäftsführender Vorstand: Christoph Winck (1. Vorsitzender), Roland Kemper (1. Geschäftsführer), Christian Hinsken (1. Kassierer)
Volksbank Dorsten eG (GENODEM1DST) DE80 4266 2320 0904 4085 00 / VR 13401 (Amtsgericht Gelsenkirchen)
Steuernummer: 359/5733/2210 / Umsatzsteuer-ID: DE125071697