eMail-Adressen erleichtern die Kommunikation im Verein. Ich bitte um Übersendung Deiner eMailAdresse an: [email protected] BSV Wulfen - Kleiner Ring 17 - D-46286 Dorsten-Wulfen Joachim Klinckmann Heedland 66 BSV-Vorstand WBV-Vereinskennziffer: 11 40 601 Carsten Duwenbeck (2. Vorsitzender) Eltritt 50 D-45721 Haltern am See – Sythen 01 78/67 37 193 [email protected] www.bsv-wulfen.de 46284 Dorsten Haltern am See – Sythen, 13. Mai 2016 Einladung zur Mitgliederversammlung 2016 Hallo Joachim, zur Mitgliederversammlung 2016 am Montag, 04. Juli 2016, 19.30 Uhr im Clubheim des BSV Wulfen Großer Ring 73 (in der Turnhalle der Wittenbrinkschule), 46286 Dorsten – Wulfen laden wir herzlich ein. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl Protokoll der Mitgliederversammlung 2015 (s. a. www.bsv-wulfen.de) Bericht des Vorstandes (inkl. Fusionsplänen) Bericht der Kassenprüfer Wahl eines Versammlungsleiters Entlastung des Vorstandes Wahlen 2. Vorsitzender (gerade Jahreszahl) z. Zt. Carsten Duwenbeck 1. Geschäftsführer (gerade Jahreszahl) z. Zt. Roland Kemper 1. Kassierer (gerade Jahreszahl) z. Zt. Christian Hinsken 8. 9. 1. Beisitzer (gerade Jahreszahl) z. Zt. Melvin Beckmann 1. Beisitzer (gerade Jahreszahl) z. Zt. Andre Schrudde Wahl der Kassenprüfer (jährlich) z. Zt. Johannes Schürmann, Andreas Lebendig und Max Schürmann (Ersatz) Wahl der beiden Vertreter des Hauptvereins für den Förderverein (jährlich) z. Zt. Sandra Penders und Andreas Funke Anträge Satzungsänderung durch den Vorstand (s. Anlage) Verschiedenes Anträge zur Mitgliederversammlung können lt. gültiger Satzung bis zum 20. Juni 2016, Satzungsänderungsanträge zur Mitgliederversammlung bis 23. Mai 2016 schriftlich oder per eMail bei der Geschäftsstelle (BSV Wulfen e. V., c/o Holger Zarth, Kleiner Ring 17, 46286 Dorsten – Wulfen bzw. [email protected]) eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. entsprechender Zeitstempel. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Mitgliederversammlung gemäß unserer Satzung unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. Wir weisen darauf hin, dass die Beiträge als SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen werden. Die Gläubiger-ID lautet DE81ZZZ00000702925. Die Mandatsreferenz ist der SEPA-Basis-Lastschrift zu entnehmen. Die Beiträge werden im 1. Quartal zum 15.02. d. J., im 2. Quartal zum 15.05. d. J., im 3. Quartal zum 15.08. d. J., im 4. Quartal zum 15.11. d. J. abgebucht (15.05.2016, 15.08.2016, 15.11.2016, 15.02.2017 und 15.05.2017). Mit sportlichen Grüßen BSV Wulfen e. V. Carsten Duwenbeck Anlage: Satzungsänderungsantrag durch den Vorstand des BSV Wulfen vom 11. Mai 2016 Geschäftsführender Vorstand: Christoph Winck (1. Vorsitzender), Roland Kemper (1. Geschäftsführer), Christian Hinsken (1. Kassierer) Volksbank Dorsten eG (GENODEM1DST) DE80 4266 2320 0904 4085 00 / VR 13401 (Amtsgericht Gelsenkirchen) Steuernummer: 359/5733/2210 / Umsatzsteuer-ID: DE125071697 BSV Wulfen - Kleiner Ring 17 - D-46286 Dorsten-Wulfen BSV Wulfen e. V. Geschäftsstelle c/o Holger Zarth Kleiner Ring 17 BSV-Vorstand WBV-Vereinskennziffer: 11 40 601 Christoph Winck (1. Vorsitzender) Kahlstraße 7a D-46286 Dorsten – Wulfen [email protected] www.bsv-wulfen.de 46286 Dorsten – Wulfen Dorsten – Wulfen, 11. Mai 2016 Antrag an die Mitgliederversammlung des BSV Wulfen e. V. Hiermit stellt der Vorstand des BSV Wulfen e. V. fristgemäß den folgenden Antrag auf Änderung der Satzung an die Mitgliederversammlung 2016 des BSV Wulfen e. V.: Aktuelle Fassung (Stand 11.09.2011) 4. FINANZIERUNG Änderungsvorschlag 4.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab schnitts für steuerbegünstigte Zwecke der derzeit gültigen Abgabenordnung. 4.2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. 4.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen ist möglich. 4.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4.5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Abzug aller Verpflichtungen an die Jugendabteilung des Stadtsportverbandes, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 4.6. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und muss mindestens dem vom LandesSportBund Nordrhein-Westfalen als zuschussfähig festgelegten Betrag entsprechen. … Neuer 4.6: Im Falle einer Fusion (Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz) mit einem anderen Verein, fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steugerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Aus alt 4.6 wird 4.7 … 7. AUFLÖSUNG 7. Auflösung oder Verschmelzung 7.1. In der Versammlung, in der die Auflösung beschlossen werden soll, müssen mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der Beschluss muss von 75 % der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Ist die Versammlung beschlussunfähig, wird wie unter 5.1.9. verfahren. Die Auflösung des Vereins oder die Verschmelzung auf einen anderen Verein bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Mit sportlichen Grüssen Christoph Winck 1. Vorsitzender Roland Kemper 1. Geschäftsführer Christian Hinsken 1. Kassierer Geschäftsführender Vorstand: Christoph Winck (1. Vorsitzender), Roland Kemper (1. Geschäftsführer), Christian Hinsken (1. Kassierer) Volksbank Dorsten eG (GENODEM1DST) DE80 4266 2320 0904 4085 00 / VR 13401 (Amtsgericht Gelsenkirchen) Steuernummer: 359/5733/2210 / Umsatzsteuer-ID: DE125071697
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