Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. www.kleingaertnerverein-kiel-holtenau.de http://klgvkiel-holtenau.blogspot.de Eekbrook 5, 24159 Kiel Geschäftszeiten: an jedem Donnerstag von 18 – 20 Uhr 25.06.2016 Jetzt den Heckenschnitt (Form- oder Pflegeschnitt) vornehmen! Hecken schneiden und Vogelschutz? Die Verbindungswege in den Kleingartenanlagen müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit frei sein. Von Hecken oder Knicks in die Wege hineinragende Rosenoder Beerentriebe dürfen die Wege nicht versperren. Hier ist ein Zurückschneiden jederzeit angezeigt. Das Bundesnaturschutzgesetz sagt im Kapitel 5 (Artenschutz) im § 39 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen): (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten,... 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören… Für den Heckenschnitt kann es, um brütende Vögel zu schützen, in den einzelnen Bundesländern Verbotszeiträume für das Heckenschneiden geben. In Schleswig-Holstein gilt: Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG) vom 24. Februar 2010 § 27 a Gehölzpflege Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 15. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. D. h., wenn man den Heckenschnitt (Form- oder Pflegeschnitt) in der Zeit vom 15. März bis zum 30. September durchführen will, muss man schauen, ob in der Hecke Vögel brüten und falls ja, darauf verzichten. Nicht durchführen darf man grundsätzlich einen starken Rückschnitt ins Altholz oder das Zurücksetzen auf den Stock in der Zeit vom 15. März bis zum 30. September. Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. · eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Kiel Nr. VR 1747 Eekbrook 5, 24159 Kiel · Telefon 0431-363924 · E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Hans Oelrich · Stellvertretender Vorsitzender: Bernd Vogelsang · Rechnungsführer: Günter Kreusch Bankverbindung: Förde Sparkasse Kiel · BIC: NOLADE21KIE · IBAN: DE82 2105 0170 0000 4712 68
© Copyright 2024 ExpyDoc