"Modern" business letter - Kleingaertnerverein-Kiel

Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V.
www.kleingaertnerverein-kiel-holtenau.de
http://klgvkiel-holtenau.blogspot.de
Eekbrook 5, 24159 Kiel
Geschäftszeiten: an jedem Donnerstag von 18 – 20 Uhr
25.06.2016
Jetzt den Heckenschnitt (Form- oder Pflegeschnitt)
vornehmen!
Hecken schneiden und Vogelschutz?
Die Verbindungswege in den Kleingartenanlagen müssen aus
Gründen der Verkehrssicherheit frei sein.
Von Hecken oder Knicks in die Wege hineinragende Rosenoder Beerentriebe dürfen die Wege nicht versperren.
Hier ist ein Zurückschneiden jederzeit angezeigt.
Das Bundesnaturschutzgesetz sagt im Kapitel 5 (Artenschutz) im § 39
(Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen): (1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund
zu töten,...
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu
zerstören…
Für den Heckenschnitt kann es, um brütende Vögel zu schützen, in den
einzelnen Bundesländern Verbotszeiträume für das Heckenschneiden geben.
In Schleswig-Holstein gilt:
Gesetz zum Schutz der Natur
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG) vom 24. Februar 2010
§ 27 a Gehölzpflege
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen
oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune,
Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 15. März bis 30. September
abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur
Gesunderhaltung von Bäumen.
D. h., wenn man den Heckenschnitt (Form- oder Pflegeschnitt) in der Zeit
vom 15. März bis zum 30. September durchführen will, muss man schauen,
ob in der Hecke Vögel brüten und falls ja, darauf verzichten. Nicht
durchführen darf man grundsätzlich einen starken Rückschnitt ins Altholz
oder das Zurücksetzen auf den Stock in der Zeit
vom 15. März bis zum 30. September.
Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V.
· eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Kiel Nr. VR 1747
Eekbrook 5, 24159 Kiel
· Telefon 0431-363924 · E-Mail: [email protected]
Vorsitzender: Hans Oelrich · Stellvertretender Vorsitzender: Bernd Vogelsang · Rechnungsführer: Günter Kreusch
Bankverbindung: Förde Sparkasse Kiel · BIC: NOLADE21KIE
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