Arbeit und Leben Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 938 00 -17 / -18 Fax: 02 11 - 938 00 27 E-Mail: [email protected] Internet: www.aulnrw.de Landesbezirksfachbereich 9 Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung Karlstraße 123–127 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 618 24 -0 Fax: 02 11 - 618 24 -467 [email protected] Landesbezirksfachbereich 10 Postdienste, Speditionen und Logistik Karlstraße 123–127 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 618 24 -0 Fax: 02 11 - 618 24 -363 [email protected] Das Angebot 2016 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen DGB/VHS NW Das Angebot 2016 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Arbeitswelt verändert sich in einem rasanten Tempo. Für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ist es notwendig und zugleich anspruchsvoll, auf der Höhe der Zeit zu bleiben, um die Interessen der Beschäftigten effektiv zu vertreten. Unser Bildungsprogramm 2016 unterstützt dabei mit Seminaren, Fachtagungen und Qualifizierungsreihen zu allen für die erfolgreiche Arbeit von Betrieblichen Interessenvertretungen erforderlichen Themen. Neben dem unverzichtbaren Grundlagenwissen zählen dazu auch zahlreiche Spezialthemen, von A wie Arbeits- und Gesundheitsschutz bis Z wie Zeit- und Selbstmanagement. Ein Anspruch zieht sich durch alle Angebote: Praxisnahes Handlungswissen zu vermitteln. Auch das Bildungsprogramm 2016 haben wir deshalb wieder mit unserem Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Die hohe Qualität unseres Angebots spiegelt sich in der Evaluation. Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerten die Veranstaltungen mit einer Durchschnittsnote von 1,5. Aus unserer langjährigen Arbeit wissen wir, dass Bildungsplanung eine wichtige Grundvoraussetzung für die zielgerichtete Arbeitsteilung im Gremium ist. Gerne informieren wir direkt in den Gremien über unser Bildungsprogramm sowie zusätzliche und maßgeschneiderte Seminare, die konkrete Fragestellungen und Herausforderungen aus den Betrieben aufgreifen. Wir ergänzen unser Programm laufend durch Veranstaltungen, die aufgrund von neuer Rechtsprechung, neuen Gesetzen oder veränderten Anforderungen aus der betrieblichen Praxis entwickelt werden. Mit einem Newsletter informieren wir über aktuelle und praxisrelevante Urteile aus dem Arbeitsrecht. Alle aktuellen Informationen finden sich unter www.aulnrw.de. Wir sind für Anregungen dankbar und laden herzlich zur Teilnahme ein. Günter Schneider Landesgeschäftsführer Arbeit und Leben NRW Frank Schmidt Leiter des Fachbereich 9 im ver.di Landesbezirk NRW Uwe Speckenwirth Leiter des Fachbereich 10 im ver.di Landesbezirk NRW 3 4 Inhalt Vorwort Grundlagenseminare ❚ BR I: Einführung in die Betriebsratsarbeit – Aller Anfang ist gar nicht so schwer... ❚ BR II: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor... ❚ BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren ❚ BR IV: Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und wirtschaftlich wichtige Daten – Das einzig Beständige ist der Wandel ❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar ❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Aufbauseminar ❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht III – Aufbauseminar ❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten ❚ Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! ❚ Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick ❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen ❚ Beamtenrecht I – Einführung in das Beamtenrecht ❚ Beamtenrecht II – Zurruhesetzung und Disziplinarrecht ❚ Beamtenrecht III – Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten von Beamtinnen und Beamten in den Postnachfolgeunternehmen (PNU) ❚ Beamtenrecht IV – Formen der Zurruhesetzung ❚ Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht ❚ Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG ❚ Mitglieder in Beschwerdestellen zur variablen Vergütung (Leistungsentgelt) bei der Deutschen Post AG ❚ Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG ❚ Neues Beurteilungssystem für Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG NEU ❚ Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder Arbeits- und Sozialrecht ❚ Arbeits- und Sozialordnung 2016 - Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! ❚ Rentenrecht aktuell – Teil I ❚ Rentenrecht aktuell – Teil II ❚ Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ❚ Flexible Übergänge in die Rente – Möglichkeiten und Auswirkungen (vorzeitiger Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit) ❚ Bilanzen, GuV, Investitionsrechnungd EBIT ❚ Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses – Keine Angst vor Zahlen ❚ Sicherung von vertraulichen Daten in der Betriebsratsarbeit – Mitlesen unerwünscht! Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Inhalt 3 8 10 12 14 16 17 18 19 20 21 22 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 ❚ Betriebsverfassungsrecht kompakt – Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG 44 ❚ Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG 45 ❚ Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG 46 BR-Hotline 47 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb – Das Angebot von Arbeit und Leben NW 48 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! ❚ Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Prävention geht vor… ❚ Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten NEU ❚ Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick 49 50 51 52 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung ❚ Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb NEU ❚ Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten ❚ Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung NEU ❚ Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz ❚ Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für die Interessenvertretung NEU 53 54 55 56 57 59 60 Psychische Belastungen und Erkrankungen ❚ „Burnout“, Depressionen und Co. – Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt ❚ Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? ❚ Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren – Workshop zum Selbstmanagement und zur Stressbewältigung ❚ Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? – Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb ❚ Kommunikation mit psychisch kranken Menschen – Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… ❚ Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz 66 67 Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick 69 62 63 64 65 5 6 Inhalt ❚ Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis ❚ Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung ❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin Inhalt 70 71 72 73 Kommunikation und Konfliktbewältigung ❚ Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung ❚ Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede ❚ Rhetorik III – Richtig präsentieren ❚ Rhetorik IV – Schlagfertigkeitstraining für die betriebliche Interessenvertretung – „Hätte ich doch bloß gesagt…“ ❚ Starke Frauen – starker Betriebsrat – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen ❚ Erfolgreiches Konfliktmanagement im Betrieb ❚ Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin 78 79 80 81 Mobilseminare/Inhouse-Angebote 82 Einzeln stark – gemeinsam überzeugend ❚ Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- und Personalräte 83 74 76 77 Öffentlichkeitsarbeit ❚ Texte schreiben, die gerne gelesen werden – Textwerkstatt für Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie Schwerbehindertenvertretungen NEU ❚ Kreative Öffentlichkeitsarbeit zwischen schwarzem Brett und großer Bühne NEU ❚ Die eigene Homepage selber bauen – ein Praxisworkshop NEU 85 86 87 Methoden und Arbeitstechniken für die Gremienarbeit ❚ Grundlagen des Projektmanagements – Von der Idee zum Ergebnis NEU ❚ Professionell moderieren – Weiterbildung in zwei Modulen ❚ Wissensmanagement im demografischen Wandel NEU 88 89 90 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte ❚ Assessment Center – Inhalte und Bedeutung für die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen NEU ❚ Umgang mit unterschiedlichen Führungsstilen NEU ❚ Personalentwicklung und Personalmanagement – Eine Seminarreihe in zwei Modulen NEU ❚ Einzelcoaching ❚ Strategisches Betriebsratsmanagement 91 92 93 94 95 Tagungen ❚ Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr 96 ❚ Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen ❚ 5. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen ❚ 8. Gesundheitstag ❚ Mediationstag NEU 99 101 103 104 Gut beraten: Weiterbildung im Betrieb 105 Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen ❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater bzw. zur Eingliederungsberaterin ❚ Strategisches Betriebsratsmanagement ❚ Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin 106 107 108 Messen ❚ Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ❚ Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ❚ Orgatec 2016 – Begleitseminar zur Messe NEU 109 110 111 Programmbeirat 113 Neue Projekte für Interessenvertretungen 114 Hinweise zu unseren Seminaren ❚ Service ❚ Terminübersicht ❚ Unser Team ❚ Tagungsstätten ❚ Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG ❚ Bildungsberatung bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW ❚ Hinweise und Teilnahmebedingungen ❚ Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG ❚ Mitteilung an den Arbeitgeber über die Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ❚ Anmeldeformular ❚ ver.di-Beitrittsformular 120 121 130 132 133 134 135 136 137 138 7 8 Grundlagenseminare Grundlagenseminare Recht und Pflicht zum Besuch von Grundlagenseminaren Alle Betriebsratsmitglieder benötigen die Grundlagenseminare, damit eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit erst möglich wird. Grundlagenseminare vermitteln unter anderem die Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes, des allgemeinen Arbeits- und Tarifvertragsrechts, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie über die im Betrieb geltenden Tarifverträge. Alle Betriebsratsmitglieder haben gemäß § 37 Absatz 6 Anspruch auf Teilnahme an den Grundlagenseminaren. Erst wenn Betriebsratsmitglieder die in den Grundlagenseminaren vermittelten Kenntnisse besitzen, sind sie in der Lage, ihre mit dem Amt verbundenen Aufgaben zu erfüllen. BR I: Einführung in die Betriebsratsarbeit – Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Das Seminar bietet Basiswissen für die Betriebsratsarbeit. Es vermittelt handlungsorientierte Kenntnisse über die wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und wendet sie im Seminar praxisnah an. Seminarinhalte ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats ❚ Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß §§ 2, 74 BetrVG ❚ Stellung der Gewerkschaften im Betrieb ❚ Aufgaben des Betriebsrats ❚ Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte ❚ Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats ❚ Arbeitsbeziehungen des Betriebsrat ❚ Betriebsversammlung ❚ Beschwerderecht ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats am Beispiel betrieblicher Probleme Nach Besuch des BR I ist die Teilnahme an den Seminaren BR II bis BR IV in beliebiger Reihenfolge möglich. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe der „Arbeits- und Sozialordnung“. Seminardaten 25.01. – 29.01.2016 Beginn: 10 Uhr Simonskall, Landhotel Kallbach 16-BR00001 890,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 230,00 EUR Tagungsstättenpauschale 15.02. – 19.02.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00002 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale 14.03. – 18.03.2016 Beginn: 10 Uhr Essen, Mintrops Stadthotel 16-BR00033 890,00 EUR zzgl. 396,00 EUR Übernachtung und 489,00 EUR Tagungsstättenpauschale 19.09. – 23.09.2016 Beginn: 10 Uhr Simonskall, Landhotel Kallbach 16-BR00034 890,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 230,00 EUR Tagungsstättenpauschale 24.10. – 28.10.2016 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, Das Bunte Haus 16-BR00035 890,00 EUR zzgl. 240,00 EUR Übernachtung und 520,00 EUR Tagungsstättenpauschale 9 10 Grundlagenseminare Grundlagenseminare BR II: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor... Das Seminar „Mensch geht vor...“ bietet Betriebsräten erweitertes Basiswissen für ihre Arbeit. Betriebsräte erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie bei Kündigungen. Seminarinhalte ❚ Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei ❙ Einstellungen ❙ Kündigungen ❙ Versetzungen ❙ Abmahnungen ❙ Ein- und Umgruppierungen ❚ Vorläufige personelle Maßnahme ❚ Besonderer Kündigungsschutz schutzbedürftige Gruppen im Betrieb ❚ Aufhebungsvertrag ❚ Grundsätze der Personalplanung ❚ Einführung in das Betriebliche EingliederungsManagement gemäß § 84 SGB IX und Beteiligung des Betriebsrats ❚ Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrats gemäß Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ❚ Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit ❚ Gerichtliche Verfahrensarten Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts, in der Regel mit Vor- und Nachbereitung der Sitzung durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin. Seminardaten 25.01. – 29.01.2016 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker 16-BR00036 890,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 390,00 EUR Tagungsstättenpauschale 14.03. – 18.03.2016 Beginn: 10 Uhr Essen, Mintrops Stadthotel 16-BR00037 890,00 EUR zzgl. 396,00 EUR Übernachtung und 489,00 EUR Tagungsstättenpauschale 18.04. – 22.04.2016 Beginn: 10 Uhr Velbert, Best Western Parkhotel 16-BR00038 890,00 EUR zzgl. 365,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale 30.05. – 03.06.2016 Beginn: 10 Uhr Castrop-Rauxel, Raj Mahal 16-BR00039 890,00 EUR zzgl. 352,00 EUR Übernachtung und 433,00 EUR Tagungsstättenpauschale 12.09. – 16.09.2016 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker 16-BR00041 890,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 390,00 EUR Tagungsstättenpauschale 11.07. – 15.07.2016 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, Das Bunte Haus 16-BR00040 890,00 EUR zzgl. 240,00 EUR Übernachtung und 520,00 EUR Tagungsstättenpauschale Bei diesem Termin besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung. Wir bitten, die Kosten hierfür separat zu erfragen. 14.11. – 18.11.2016 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker 16-BR00042 890,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 390,00 EUR Tagungsstättenpauschale 11 12 Grundlagenseminare Grundlagenseminare BR III: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt reagieren Das Seminar „Agieren statt Reagieren“ bietet Betriebsräten erweitertes Basiswissen für Ihre Arbeit. Sie erhalten eine praxisorientierte Einführung in die betriebliche Mitbestimmung und das Mitbestimmungsverfahren nach dem BetrVG. Seminarinhalte ❚ Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG ❙ Betriebsvereinbarungen ❚ Mögliche Themenfelder, die in Betriebsvereinbarungen geregelt werden können ❚ Verfahrensmöglichkeiten zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung ❚ Tarifvorbehalt und -vorrang ❚ Abgrenzung zur Regelungsabrede ❙ Einigungsstellenverfahren ❙ Grundlagen der Verhandlungsführung ❙ Möglichkeiten der Informationsbeschaffung ❙ Einführung in die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats Seminardaten 25.01. – 29.01.2016 Beginn: 10 Uhr Simonskall, Landhotel Kallbach 16-BR00043 890,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 230,00 EUR Tagungsstättenpauschale 15.02. – 19.02.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00044 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale 09.05. – 13.05.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00045 890,00 EUR zzgl. 400,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale 06.06. – 10.06.2016 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-BR00046 890,00 EUR zzgl. 320,00 EUR Übernachtung und 495,00 EUR Tagungsstättenpauschale 19.09. – 23.09.2016 Beginn: 10 Uhr Simonskall, Landhotel Kallbach 16-BR00048 890,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 230,00 EUR Tagungsstättenpauschale 11.07. – 15.07.2016 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, Das Bunte Haus 16-BR00047 890,00 EUR zzgl. 240,00 EUR Übernachtung und 520,00 EUR Tagungsstättenpauschale Bei diesem Termin besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung. Wir bitten, die Kosten hierfür separat zu erfragen. 24.10. – 28.10.2016 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, Das Bunte Haus 16-BR00049 890,00 EUR zzgl. 240,00 EUR Übernachtung und 520,00 EUR Tagungsstättenpauschale 05.12. – 09.12.2016 Beginn: 10 Uhr Münster, Hotel Kaiserhof 16-BR00050 890,00 EUR zzgl. 493,00 EUR Übernachtung und 472,00 EUR Tagungsstättenpauschale 13 14 Grundlagenseminare Grundlagenseminare BR IV: Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und wirtschaftlich wichtige Daten – Das einzig Beständige ist der Wandel In diesem Seminar erwerben Betriebsräte rechtliches und praktisches Handlungswissen zu betrieblichen Veränderungsprozessen und zur Informationsgewinnung und -verarbeitung durch das Betriebsratsgremium. Die Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen wird an Beispielen bearbeitet. Seminarinhalte ❚ Was sind Betriebe, Unternehmen und Konzerne? ❚ Erkennung und Auswirkungen von Betriebsänderungen ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen ❚ Interessenausgleich und Sozialplan gemäß §§ 111 ff BetrVG ❚ Sozialgesetzbuch III und Abfindungsregelungen ❚ Massenentlassungen – Anzeige beim Arbeitsamt, § 17 Absatz 1 und 2 KSchG ❚ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB im Verhältnis zur Betriebsänderung, Umwandlungsgesetz; kollektive und individuelle Rechtsfolgen ❚ Wirtschaftlich wichtige Daten und Datenbeschaffung für den Betriebsrat Seminardaten 15.02. – 19.02.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00051 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale 11.04. – 15.04.2016 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00052 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale 06.06. – 10.06.2016 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-BR00053 890,00 EUR zzgl. 320,00 EUR Übernachtung und 495,00 EUR Tagungsstättenpauschale 05.09. – 09.09.2016 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00054 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale 07.11. – 11.11.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00055 890,00 EUR zzgl. 400,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale 15 16 Grundlagenseminare Seminardaten 07.03. – 11.03.2016 Beginn: 10 Uhr Kamen-Kaiserau, SportHotel 16-BR00056 890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale 26.09. – 30.09.2016 Beginn: 10 Uhr Wuppertal, Arcadia Hotel 16-BR00057 890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR Übernachtung und 450,00 EUR Tagungsstättenpauschale 14.11. – 18.11.2016 Beginn: 10 Uhr Essen, Mintrops Stadthotel 16-BR00058 890,00 EUR zzgl. 396,00 EUR Übernachtung und 489,00 EUR Tagungsstättenpauschale Grundlagenseminare Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Grundlagenseminar – Aufbauseminar Die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung und die Ausübung von Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen. Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts, des Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags, der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes von entscheidender Bedeutung. Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sowie eine Themendarstellung aus rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars. Eine Analyse mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen. Nach Auffassung des BAG (16.10.1986 – 6 ABR 14/84) ist eine zweiwöchige Schulung zum Thema „Einführung in das Arbeitsrecht” für jedes Betriebsratsmitglied, soweit es nicht über langjährige Erfahrungen verfügt, erforderlich. Seminarinhalte ❚ Arbeitsverhältnis ❚ Arbeitsvertrag ❚ Tarifvertragsgesetz ❚ Tarifvertrag ❚ Erholungsurlaub ❚ Ausschlussfristen ❚ Mindestlohn ❚ Teilzeitarbeit und befristete Arbeit ❚ Das Güteverfahren beim Arbeitsgericht Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum Gütetermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin. Seminardaten 04.04. – 08.04.2016 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker 16-BR00059 890,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 390,00 EUR Tagungsstättenpauschale 24.10. – 28.10.2016 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker 16-BR00060 890,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 390,00 EUR Tagungsstättenpauschale Arbeitsrechtliche Normen laufen nicht selten ins Leere. Die Beschäftigten kennen ihre Rechte häufig nicht oder scheuen sich, sie durchzusetzen. Betriebsräte sind oft gefordert, Verstöße gegen geltendes Recht zu verhindern und gemeinsam mit den Beschäftigten Abhilfe zu schaffen. Voraussetzung für eine Ausübung der Beteiligungsrechte sind Grundkenntnisse des Betriebsrats über elementare Normen des Arbeitsrechts unter Beachtung der geltenden Tarifverträge. Das in diesem Seminar vermittelte Wissen dient dazu, unterschiedliche rechtliche Normen des Arbeits- und Tarifvertragsrechts mit dem Betriebsverfassungsrecht zu kombinieren und für die Betriebsratstätigkeit erfolgreich anzuwenden. Im Seminar stehen die wechselseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers während des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang tarifvertraglicher Bestimmungen im Vordergrund. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16.10.1986 - 6 ABR 14/84) „(...) sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich und damit nach § 37.6 BetrVG erforderlich.“ Seminarinhalte ❚ Tarifbindung und Wirkung von Tarifnormen ❚ Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ❚ Aufhebungsverträge und Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld ❚ Besondere Schutzgruppen ❚ Arbeitnehmerhaftung ❚ Allgemeinverbindlichkeit ❚ Kammertermin beim Arbeitsgericht Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum Kammertermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin. 17 18 Grundlagenseminare Grundlagenseminare Arbeits- und Tarifvertragsrecht III Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Aufbauseminar Seminardaten 05.12. – 07.12.2016 Beginn: 10 Uhr Münster, Hotel Kaiserhof 16-BR00061 600,00 EUR zzgl. 236,00 EUR Übernachtung und 294,00 EUR Tagungsstättenpauschale Der Betriebsrat hat die Aufgabe, auf die Umsetzung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Tarifverträge zu achten. Gesetze und Tarifverträge geben aber häufig nur einen Rahmen vor. Insbesondere Tarifverträge enthalten in den letzten Jahren immer umfangreichere Öffnungsklauseln. Betriebsrat und Arbeitgeber erhalten so die Möglichkeit, spezifische Regelungen für ihre betriebliche Situation zu vereinbaren. Für die Betriebsräte bedeutet dies, dass sie nicht nur die Inhalte der geltenden Tarifverträge kennen, sondern diese auch mit Leben füllen müssen. Im Seminar werden Kenntnisse vermittelt, Chancen und Risiken tariflicher Öffnungsklauseln im Interesse der Beschäftigten einzuschätzen und Betriebsvereinbarungen in deren Sinne abzuschließen. Seminarinhalte ❚ Ansprüche der Beschäftigten aus Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung ❚ Die Tarifautonomie – Grundsätze des Tarifrechts, tarifliche Regelungen ❚ Mittel und Wege zur Durchsetzung des Tarifvertrags ❚ Aufgaben des Betriebsrats im Tarifsystem ❚ Tariföffnungsklauseln, Aufgaben des Betriebsrats ❚ Kontrolle und Durchsetzung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ❚ Betriebsvereinbarungen und Tarifvorbehalt im Verhältnis zum Tarifvertrag 19 – Chancen und Möglichkeiten Seminardaten 15.02. – 19.02.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-SB00002 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale 17.10. – 21.10.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-SB00003 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Seminarinhalte ❚ Der Aufbau des SGB IX ❚ Der Behindertenbegriff gemäß § 2 SGB IX ❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe ❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung (§§ 95, 96 SGB IX) ❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung ❚ Pflichten des Arbeitgebers ❚ Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung/Widerspruchsvorbehalt ❚ Der Gleichstellungsantrag ❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit ❚ Die Schwerbehindertenversammlung ❚ Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern Weitere Seminare für Schwerbehindertenvertretungen können unserem Programm für Schwerbehindertenvertretungen und für Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen, entnommen werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW Das Angebot 2016 für Schwerbehinder tenvertretungen und Betriebs- und Perso nalräte, die sich für die Interessen behinderte r Menschen einsetzen 20 Grundlagenseminare Grundlagenseminare Die Gefährdungsbeurteilung Einführung in den betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! Seminardaten 09.05. – 13.05.2016 Beginn: 10.00 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees 16-BR00005 890,00 EUR zzgl. 340,00 EUR Übernachtung und 395,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz gelingt die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. In diesem Seminar werden die Aufgaben und Möglichkeiten beleuchtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine umfassenden Einblick, welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen und welche betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten sie haben. Seminarinhalte ❚ Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland ❚ Europäische und nationale Rechtsgrundlagen ❚ Kooperation mit betrieblichen und externen Akteurinnen und Akteuren ❚ Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element ❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen (BR, PR, MAV, SBV) ❚ Veränderte Arbeitswelten und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Exkursion zur DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund. – Ein Überblick Seminardaten 09.05. – 11.05.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00008 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist ohne die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung und die aktive Beteiligung der Belegschaft nicht sinnvoll. Deshalb ist es wichtig, dass die betriebliche Interessenvertretung eine umfassende Übersicht erhält über ❚ die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, ❚ die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft, ❚ die z. Zt. verbreiteten Verfahren der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Einblick in die Absichten des Gesetzgebers und in häufig vorkommende Problemlagen bei der Umsetzung der Beurteilung, sowie einen Überblick über die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen. Darüber hinaus werden sie befähigt, die Grundzüge eines für den Betrieb passenden Konzeptes und einer dazu gehörenden Betriebsvereinbarung zu entwerfen. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ❚ Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft ❚ Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung ❚ Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) 21 22 Grundlagenseminare Grundlagenseminare Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Seminardaten 08.11. – 10.11.2016 Beginn: 10.00 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00021 600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 265,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent und Referentin Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM. Seminarinhalte ❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung ❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Datenschutz im BEM ❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder ❚ Hilfen seitens externer Institutionen „Arbeit und Leben schafft es immer wieder, mir Seminarinhalte professionell zu vermitteln und dabei Praxis und Theorie miteinander zu verbinden. Das Erlernte kann ich immer in meiner Betriebsratsarbeit umsetzen, weil die Informationen so praxisbezogen erarbeitet werden.“ Andreas Gronemeyer, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Deutsche Telekom Kundenservice, FSC „ Arbeit und Leben ist unser ver.di-Hausveranstalter. Da ist man gewerkschaftlich gut beraten, es gibt ein Komplettpaket und die Mischung der Leute ist spannend. Eine gelungene Symbiose von gewerkschaftlicher Arbeit und Fortbildung.“ Michael Weller und Björn Bitzer, Betriebsräte Postbank Filialvertrieb AG 23 24 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Beamtenrecht I Beamtenrecht II – Einführung in das Beamtenrecht – Zurruhesetzung und Disziplinarrecht Seminardaten 01.03. – 03.03.2016 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel 16-BR00062 600,00 EUR zzgl. 227,00 EUR Übernachtung und 258,00 EUR Tagungsstättenpauschale Mit der Föderalismusreform I wurde die Gesetzgebungskompetenz in beamtenrechtlichen Fragen zwischen dem Bund und den Ländern neu gestaltet. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) wurde das Beamtenrecht des Bundes umfassend verändert. Dieses Seminar beinhaltet eine Einführung in das Bundesbeamtengesetz sowie in das allgemeine Beamtenrecht. Darüber hinaus werden die besonderen Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes für Beamtinnen und Beamte in den Postnachfolgeunternehmen dargestellt und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats in den Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten aus der Praxis aufgezeigt. Seminardaten 26.04. – 28.04.2016 Beginn: 10 Uhr Hamm, Mercure Hotel 16-BR00063 600,00 EUR zzgl. 175,00 EUR Übernachtung und 241,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Christine Schulze Girnstein, ehem. Gewerkschafts, sekretärin ver.di LbFB 9, Expertin für Beamtenrecht und -angelegenheiten Seminarinhalte ❚ Einführung in das Beamtenrecht des Bundes ❚ Einführung in das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) ❚ Grundsätze der Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrates/Personalrates in Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten Referentinnen und Referent Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und -angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Christine Schulze Girnstein, ehem. Gewerkschafts, sekretärin ver.di LbFB 9, Expertin für Beamtenrecht und -angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten 25 Die Mitwirkung des Betriebsrats/Personalrats bei der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit und im Disziplinarverfahren gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 3 - 5 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) hat für die betroffenen Beamtinnen und Beamten existenzielle Bedeutung mit hoher persönlicher Betroffenheit. Neben den formalen Beteiligungsrechten des Betriebsrats/Personalrats nach dem BPersVG werden im Seminar auch die praktischen Einwirkungsmöglichkeiten der Betriebsräte/ Personalräte aufgezeigt und an Beispielen aus der Praxis erläutert. Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) regelt die Besonderheiten der Beteiligung des Betriebsrats in Beamtenangelegenheiten bei den Postnachfolgeunternehmen. Nach § 28 Abs. 1 PostPersRG ist der Betriebsrat in Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten nach den §§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 Nr. 3 5 und 79 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) zu beteiligen. Seminarinhalte ❚ Rechtsgrundlagen der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ❚ Handlungs- und Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats/ Personalrats gemäß BPersVG in Verbindung mit dem PostPersRG ❚ Beispiele aus der betrieblichen Praxis ❚ Begriff des Dienstvergehens in der praktischen Anwendung und die Entwicklung der Rechtsprechung ❚ Einleitung und Ablauf des Disziplinarverfahrens, Ermittlungen, Anhörungen und Entscheidungen ❚ Handlungs- und Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats/ Personalrats gemäß BPersVG in Verbindung mit dem PostPersRG ❚ Beispiele aus der betrieblichen Praxis 26 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Seminardaten 06.09. – 08.09.2016 Beginn: 10 Uhr Münster, Hotel Kaiserhof 16-BR00064 600,00 EUR zzgl. 236,00 EUR Übernachtung und 294,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referenten Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und- angelegenheiten Dirk Lenders, Rechtsanwalt Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Beamtenrecht III Beamtenrecht IV – Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten von Beamtinnen und Beamten in den Postnachfolgeunternehmen (PNU) – Formen der Zurruhesetzung Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) gestaltet die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten in den Postnachfolgeunternehmen (PNU). Um einen flexiblen Personaleinsatz der Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, wurden für die PNU neben den Möglichkeiten nach dem BBG im PostPersRG zusätzliche Regelungen geschaffen. Die betriebliche Praxis bei der Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten stellt den Betriebsrat vor große Herausforderungen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats anhand von Beispielen aus der Praxis. Seminarinhalte ❚ Rechtsgrundlagen nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) ❚ Rechtsgrundlagen nach dem Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) ❚ Unterwertige Beschäftigung, Beurlaubungsmöglichkeiten und Formen der Zuweisung nach dem PostPersRG ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des BR nach dem PostPersRG ❚ Beispiele aus der betrieblichen Praxis ❚ Aktuelle Rechtsprechung Seminardaten 08.11. – 10.11.2016 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel 16-BR00065 600,00 EUR zzgl. 227,00 EUR Übernachtung und 258,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referenten Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und- angelegenheiten Dirk Lenders, Rechtsanwalt Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten 27 Das für Bundesbeamtinnen und -beamte geltende Bundesbeamtengesetz (BBG) weist in den §§ 44 - 59 eine Reihe von Möglichkeiten (Arten) der Zurruhesetzung aus. Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) regelt die für die bei den PNU beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamten Abweichungen und Besonderheiten, das Bundesanstaltsgesetz (BAnstPostG) die Zuständigkeiten für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die versorgungsrechtlichen Folgen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Aber auch im Ruhestand unterliegen Beamtinnen und Beamte dem Pflichtenkanon des BBG, auch was die Ausübung einer Nebentätigkeit angeht. In diesem Seminar werden die Arten der Zurruhesetzung, ihre versorgungsrechtlichen Folgen, die weiterhin bestehenden Beamtenpflichten sowie die Ausübung von Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung des PostPersRG dargestellt. Seminarinhalte ❚ Arten der Zurruhesetzung ❚ Folgen der Zurruhesetzung ❚ Sonderregelungen nach dem PostPersRG für die bei den PNU beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamten ❚ Allgemeine Grundsätze und Besonderheiten von Mitbestimmung und Mitwirkungstatbeständen nach dem PostPersRG in Verbindung mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) 28 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht Seminardaten 06.06. – 08.06.2016 Beginn: 10 Uhr Münster, Hotel Kaiserhof 16-BR00066 600,00 EUR zzgl. 236,00 EUR Übernachtung und 294,00 EUR Tagungsstättenpauschale Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es für Betriebsräte eine große Herausforderung, den Überblick zu behalten und in relevanten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu sein. Für Betriebsräte aus den Postnachfolgeunternehmen ist es zudem wichtig, die aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht zu kennen. Diese steht im Mittelpunkt des Seminars. Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht werden vorgestellt und deren Konsequenzen für die Arbeit von Betriebsräten aus Postnachfolgeunternehmen erläutert. Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und- angelegenheiten Seminarinhalte ❚ Aktuelle Rechtsprechung zu: ❙ Amtsangemessener Beschäftigung ❙ Zuweisung von Tätigkeiten ❙ Anwendung von Tarifverträgen auf Beamtinnen und Beamte ❙ Dienstunfähigkeit ❙ Beurlaubung/Insichbeurlaubung ❙ Weisungsrechten des Dienstherrn ❙ Beförderung ❙ Beurteilungsverfahren ❚ Bedeutung und Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit des Betriebsrats ❚ Beispiele aus der betrieblichen Praxis Dirk Lenders, Rechtsanwalt Dieses Seminar wird als Update zum Beamtenrecht jährlich neu aufgelegt. Referentin und Referenten Thomas Großstück, Gewerkschaftssekretär ver.di FB 10 Frank Schmidt, Leiter FB9 im ver.di Landesbezirk NRW Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Seminardaten 25.01. – 29.01.2016 Beginn: 10 Uhr Hattingen, DGB Bildungswerk 16-BR00067 890,00 EUR zzgl. 292,00 EUR Übernachtung und 285,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Wolfgang Rieck-Henke, Betriebsrat Deutsche Post AG, NL Brief Dortmund Andreas Scholz, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Im Mantel- und Entgelttarifvertrag sind alle grundlegenden Regelungen zum Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der DP AG geregelt worden. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, u.a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Deshalb sind Kenntnisse über den Inhalt dieses Tarifvertrags und seine rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Betriebsrats unverzichtbar. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Grundlagen von MTV und ETV ❚ Wesentliche Inhalte des MTV, beispielhaft ❙ Arbeitszeit ❙ Urlaub ❙ Kündigungsvorschriften ❙ Besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ❚ Wesentliche Inhalte des ETV, beispielhaft ❙ Grundentgeltdifferenzierung ❙ Urlaubsgeld ❙ 13. Monatsentgelt ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Beispiele aus der betrieblichen Praxis 29 30 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Mitglieder in Beschwerdestellen zur variablen Vergütung (Leistungsentgelt) bei der Deutschen Post AG Seminardaten 06.10. – 07.10.2016 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel 16-BR00068 450,00 EUR zzgl. 95,00 EUR Übernachtung und 165,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Thomas Großstück, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Andreas Scholz, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Für Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist es besonders schwer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beschwerden gegen deren Beurteilung zu unterstützen. Es handelt sich um einen sehr sensiblen Bereich, bei dem es darum geht, zu überzeugen, zu vermitteln und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. In diesem Seminar werden Mitgliedern aus Beschwerdestellen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, damit sie sich angemessen für ihre Kolleginnen und Kollegen einzusetzen können. Schwerpunkte sind zum einen die theoretischen Grundlagen des Entgelttarifvertrages der DPAG und zum anderen das zielführende Argumentieren während der Sitzungen in den Beschwerdestellen. Seminarinhalte ❚ Tarifvertragliche Grundlagen zum variablen Entgelt und der Leistungsbeurteilung ❚ Strukturierter Ablauf in Beschwerdestellen ❚ Strategische Planung ❚ Argumentieren und Durchsetzen mit Erfolg 31 Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Seminardaten 25.10. – 27.10.2016 Beginn: 10 Uhr Hamm, Mercure Hotel 16-BR00069 600,00 EUR zzgl. 175,00 EUR Übernachtung und 241,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Wolfgang Rieck-Henke, Betriebsrat Deutsche Post AG, NL Brief Dortmund Andreas Scholz, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Regelungen des Entgelttarifvertrags (ETV) der Deutschen Post AG und die für betriebliche Interessenvertretungen damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, u.a. darüber zu wachen, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. Für eine wirksame Interessenvertretung ist somit die Kenntnis des gültigen Tarifvertrags von entscheidender Bedeutung. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Grundlagen des ETV ❚ Variables Entgelt ❚ Beschwerdestellen ❚ Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter ❚ Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Angestellten ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Beispiele aus der betrieblichen Praxis 32 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Neues Beurteilungssystem für Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG Seminardaten 22.11. – 23.11.2016 Beginn: 10 Uhr Münster, Hotel Kaiserhof 16-BR00070 450,00 EUR zzgl. 118,00 EUR Übernachtung und 190,00 EUR Tagungsstättenpauschale 30.11. – 01.12.2016 Beginn: 10 Uhr Hamm, Mercure Hotel 16-BR00071 450,00 EUR zzgl. 89,00 EUR Übernachtung und 159,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referenten Thomas Großstück, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und- angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Die Deutsche Post AG hat zum 01.01.2015 ein neues Beurteilungssystem für Beamtinnen und Beamte eingeführt. Regelmäßige Beurteilungen sind gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Durch den Wegfall des „Leistungsbezogenen variablen Entgelts“ bei der DP AG in 2012 musste eine neue Regelung getroffen werden. Die DP AG hat mit dem Gesamtbetriebsrat die Gesamtbetriebsvereinbarung „Regel- und Anlassbeurteilungen für Beamtinnen und Beamte bei der DP AG“ abgeschlossen. Die Beamtenbeurteilung stellt für jede Beamtin und jeden Beamten eine wichtige Grundlage für die eigene Karriereplanung dar. Daran hängen das Fortkommen und auch das Einkommen. Von daher ist es für jeden Betriebsrat sehr wichtig, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Gesamtbetriebsvereinbarung zu kennen, um alle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die Kolleginnen und Kollegen kompetent beraten und schützen zu können. Seminarinhalte ❚ Grundlagen zu Beurteilungen aus dem Bundesbeamtengesetz, der Bundeslaufbahn und der Postlaufbahnverordnung ❚ Rechtliche Anforderungen an Beurteilungen ❚ Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Gesamtbetriebsvereinbarung „Regel- und Anlassbeurteilung für Beamtinnen und Beamte bei der DPAG“ ❚ Schlichtungsverfahren ❚ Widerspruchs- und Klageverfahren 33 Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder Seminardaten 24.10. – 26.10.2016 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, Das Bunte Haus 16-BR00072 600,00 EUR zzgl. 120,00 EUR Übernachtung und 360,00 EUR Tagungsstättenpauschale Betriebsräte in Logistikbetrieben stehen vor besonderen Herausforderungen, die Betriebsratsarbeit gut zu organisieren. Schichtarbeit im Lager, tagtäglicher Stress mit der Freistellung wegen Arbeitsüberlastung und Personalmangels oder aber Betriebsräte, die im LKW unterwegs sind, machen schon die regelmäßige Betriebsrats-Sitzung zum Problem. Zeit fehlt immer. Die alltägliche Arbeit mit den Betriebsratsaufgaben zu koordinieren, gestaltet sich oft sehr schwierig. Wir wollen in dem Seminar aufzeigen, dass gute Betriebsratsarbeit trotz der Dauerbelastung im Job machbar ist. Geklärt werden soll, wie ein Betriebsratsmanagement praxisbezogen aussehen und wie eine effektive Arbeit des Gremiums trotz schwieriger Bedingungen gestaltet werden kann. Seminarinhalte ❚ Mitbestimmung des Betriebsrats ❙ unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten für Kraftfahrer in KEPDiensten ❙ Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen ❙ Fragen der betrieblichen Lohngestaltung (Stunden-, Monats- oder Pauschallohn) ❙ Beginn und Ende sowie Verteilung der Arbeitszeit ❚ Tarifverträge ❙ Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Logistik- und KEP-Dienstbereich ❚ Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ Einhalten der geltenden Gesetze (z.B. Bundesurlaubsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz) ❚ Praktische Arbeitsweise für Betriebsräte ❙ auch wenn im Betrieb überwiegend flexible Arbeitszeit anfällt und Kraftfahrer nicht ständig im Betrieb anwesend sind 34 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialordnung 2016 Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! – Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen Seminardaten 03.03.2016 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel 16-BR00073 250,00 EUR zzgl. 60,00 EUR für Tagungsstättenpauschale und Verpflegung Referent Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen, Institut für Arbeitsrecht, Mitherausgeber der „Arbeits- und Sozialordnung“ Die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten und aktualisierten „Arbeits- und Sozialordnung“ ist die Abbildung von insgesamt 90 für die Unternehmenspraxis relevanten Gesetzen und dazugehörigen Erläuterungen auf dem jeweils aktuellen Stand. Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten und auf dem neuesten Stand in allen relevanten Bereichen zu sein. Dieses Angebot bietet ausführliche Erläuterungen der aktuellen Gesetzesänderungen und gibt Hinweise zu den Konsequenzen für die betriebliche Praxis. In Zusammenarbeit mit dem Mitherausgeber der „Arbeits- und Sozialordnung“, Prof. Dr. Olaf Deinert, wurde dieses Seminar entwickelt, um Interessenvertretungen jährlich auf den neuesten Stand der Gesetzgebung zu bringen. Seminarinhalte ❚ Aktuelle Gesetzesänderungen ❚ Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung ❚ Umsetzung in der Praxis Das Seminar wird jedes Jahr mit Erscheinen der jeweils aktuellen Ausgabe neu aufgelegt. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe der „Arbeits- und Sozialordnung“. – Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann Seminardaten 13.04. – 15.04.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00074 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 16.11. – 18.11.2016 Beginn: 10 Uhr Morsbach Landhotel Goldener Acker 16-BR00075 600,00 EUR zzgl. 120,00 EUR Übernachtung und 180,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent und Referentin Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10 Der Betriebsrat hat die Pflicht „(...) über jede Verhandlung des Betriebsrats...” eine Niederschrift (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) zu erstellen. Darüber hinaus sind u.a. Beschlüsse und Briefe an den Arbeitgeber zu verfassen. Oft stellt sich im Betriebsrat die Frage, wie unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen aus dem BetrVG Niederschrift und Beschluss inhaltlich zu Papier zu bringen sind. Dabei ist die Niederschrift nicht nur lästige Pflicht, sondern kann helfen, die tägliche Praxis effektiv zu organisieren. Im Seminar werden Übungen angeboten, sich bei Niederschrift und Beschluss auf sicherem Boden zu bewegen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Die aktuelle Rechtsprechung zum ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss wird ausführlich dargestellt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Muster der wichtigsten Schreiben für die Betriebsratspraxis. Seminarinhalte ❚ Anforderungen an die Niederschrift des Betriebsrats ❚ Bedeutung und Funktion der Niederschrift für die Geschäftsführung des Betriebsrats ❚ Inhalte der Niederschrift ❚ Der ordnungsgemäße Beschluss ❚ Schreiben an den Arbeitgeber, Formulierung von Beschlüssen und Inhalte der Niederschrift ❚ Übungen an Fallbeispielen 35 36 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Rentenrecht aktuell – Teil I Seminardaten 09.03. – 11.03.2016 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-SB00016 600,00 EUR zzgl. 173,00 EUR Übernachtung und 272,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen 2014 wurde der Zugang zur Altersrente neu bestimmt. Die ehemalige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Sinne der Gleichbehandlung in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt worden. Weiterhin gelten alte Bestandsschutzregelungen. Schwerpunkt des Seminars ist die Erläuterung der unterschiedlichen Rentenarten mit ihren Zugangsvoraussetzungen und Stichtagsregelungen. Seminarinhalte ❚ Historie der gesetzlichen Rentenversicherung ❚ Rentenrechtliche Zeiten – jeder Monat zählt – ausführliche Begriffserläuterungen ❚ Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Überblick ❙ Leistungen zur Rehabilitation ❙ Leistungen der beruflichen Rehabilitation ❚ Leistungen der medizinischen Rehabilitation ❚ Rentenberechnung ❙ Versichertenrenten ❙ Hinterbliebenenrenten ❚ Versichertenrenten ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge ❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug – ein Überblick Rentenrecht aktuell – Teil II Seminardaten 26.10. – 28.10.2016 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-SB00017 600,00 EUR zzgl. 173,00 EUR Übernachtung und 272,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Grundlagenseminar „Rentenrecht aktuell – Teil I“ besucht haben und an betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Kenntnisse im Rentenrecht erweitern und vertiefen wollen. Es vermittelt umfangreiches Wissen in rentenrechtlichen Fragestellungen. Seminarinhalte ❚ Rentenleistungen ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge (Vertiefung) ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge (Vertiefung) – Verschiebung der Altersgrenzen ❙ Rentenleistungen an Hinterbliebene ❙ Witwen-/Witwerrenten ❙ Waisenrenten ❙ Erziehungsrenten ❚ Rentenberechnung ❙ Die Rentenformel ❙ Bewertung von Zeiten innerhalb der Rentenberechnung ❙ Beispiele einer Rentenberechnung ❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug und Einkommensanrechnung ❚ Grundsicherung – wenn die Rente nicht reicht ❚ Rentensplitting (Versorgungsausgleich) – Überblick ❚ Rente und Steuern 37 38 Arbeits- und Sozialrecht Seminardaten 19.04. – 22.04.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Trier, Mercure Hotel Trier Porta Nigra 16-BR00095 750,00 EUR zzgl. 330,00 EUR Übernachtung und 300,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Thomas Klein, Jurist, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, kanzlei für arbeitsrecht silberberger. lorenz.towara Arbeits- und Sozialrecht Rechtsprechung des EuGH Flexible Übergänge in die Rente - Bedeutung und Handlungsspielräume für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen – Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen (vorzeitiger Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit) Europäische Rechtsprechung wirkt korrigierend und maßgebend auf deutsches Arbeitsrecht ein. Aus Richtlinien und Rechtsprechung ergeben sich auch Handlungsspielräume für Betriebliche Interessenvertretungen. Um diese im Sinne der Beschäftigten zu nutzen, benötigen Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ein Grundverständnis der europarechtlichen Zusammenhänge im deutschen Arbeitsrecht sowie einen aktuellen Überblick der relevanten Rechtsprechung. Anhand konkreter Beispiele wird in dem Seminar verdeutlicht, welche Bedeutung europäisches Recht für die Arbeit von Betrieblichen Interessenvertretungen hat und wie es zielführend genutzt werden kann. Seminardaten 05.09. – 07.09.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00076 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale Zum Seminar gehören die Teilnahme an einer Verhandlung des EuGH sowie ein Fachgespräch mit einem Referenten des EuGH. Referent Werner Buber, Renten- und Sozialrechtsexperte Seminarinhalte ❚ Allgemeiner Teil: ❙ Rechtsprechende Organe der EU ❙ Wie kommt ein Fall vor den EuGH? ❙ Wie werden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt? ❙ Was sind die wichtigsten EU-Richtlinien und Verordnungen im Arbeitsrecht? ❚ Rechtsprechung: ❙ Verhältnis von Krankheit und Behinderung ❙ Zulässigkeit von Befristungen ❙ Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankungen ❙ Berechnung von Kündigungsfristen ❙ Altersdiskriminierung ❙ Rechte beim Betriebsübergang ❙ Kettenverträge ❙ Whistleblowing (EGMR) ❙ Streikrecht für Beamte (EGMR) Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind in den letzten Jahren mehrfach verändert worden. Dies führt bei Beschäftigten häufig zu Irrtümern, falschen Erwartungen und unerwarteten finanziellen Einschnitten. Für die Beratung der Beschäftigten bei Personalabbau oder persönlichem Interesse ist ein möglichst genaues Bild der individuellen Ausgangslage zu entwickeln, um Handlungsweisen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. Es geht hierbei um die verschiedenen Übergänge in den Ruhestand wie vorzeitige Rentenbeginne, Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit oder Krankheit. Es werden die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Rentenhöhe betrachtet. Dabei werden auch die möglichen positiven Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe berechnet. Seminarinhalte ❚ Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrenten ❚ Bestimmung der individuellen Rentenbeginne (gemindert, ungemindert) ❚ Altersteilzeit: aktuelle Möglichkeiten nach dem Altersteilzeitgesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung ❚ Arbeitslosigkeit: Voraussetzungen und Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten ❚ Krankheit: Voraussetzungen und Anspruchsdauer für Entgeltfortzahlung und Krankengeld ❚ Kombination anderer Übergänge mit den jeweiligen Rentenbeginnen ❚ Bestimmung der Rentenhöhe, Auswirkungen anderer Übergänge ❚ Bruttorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenbesteuerung ❚ Die Renteninformation – Was bedeuten die Daten? 39 40 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses I Bilanzen, GuV, Investitionsrechnung und EBIT? – Keine Angst vor Zahlen! Der Umgang mit betriebswirtschaftlichen Daten – im Wirtschaftsausschuss, Betriebsratsgremium oder Aufsichtsrat – will gelernt sein. Komplexe Fragestellungen auf eine verständliche und handhabbare Ebene herunterzubrechen ist eine ständige Herausforderung für betriebliche Interessenvertretungen. Besonders zu „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ macht es von daher Sinn, Seminarinhalte gezielt auf die tatsächlichen Gegebenheiten im Betrieb auszurichten um möglichst praxisnah lernen zu können. Hierzu bieten Inhouse-Schulungen die ideale Möglichkeit. Ob neugegründeter oder erfahrener Wirtschaftsausschuss, Aufsichts- und/oder Betriebsratsmitglieder, gerne beraten wir zu den gewünschten Inhalten und erstellen das passende Konzept für jede Zielgruppe. Bedarf? Einfach melden! Unsere Seminare zu betriebswirtschaftlichen Themen – insbesondere Wirtschaftsausschussseminare – führen wir mit unserem Kooperationspartner, der Korthäuer & Partner GmbH Essen durch. Die Korthäuer & Partner GmbH ist als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft seit Jahren bundesweit in der Beratung und Qualifizierung von betrieblichen Interessenvertretungen verschiedenster Branchen tätig. Die Referenten verfügen als Betriebswirte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über langjährige Praxiserfahrung. Neben unseren maßgeschneiderten Angeboten sind selbstverständlich auch die folgenden Standardseminare zu betriebswirtschaftlichen Themen als Inhouse-Schulungen buchbar: Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses I ❚ Betriebswirtschaftliche Grundlagen Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses II ❚ Betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Planungsrechnung Grundlagen der Bilanzierung ❚ Aussagekraft und betriebswirtschaftliche Analyse von Jahres- und Konzernabschlüssen Wirtschaftliche Daten für den Betriebsrat ❚ Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte in Unternehmen ohne Wirtschaftsausschuss Seminardaten 20.09. – 22.09.2016 Beginn: 10 Uhr Essen, Welcome Hotel 16-BR00077 600,00 EUR zzgl. 214,00 EUR Übernachtung und 297,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Wirtschaftsprüfer der Korthäuer & Partner GmbH Essen Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ist es oft eine große Herausforderung, mit Zahlen zu arbeiten und einen Jahresabschluss zu lesen. Um sich unabhängig von den Ansichten der Arbeitgeberseite eine eigene Meinung bilden zu können, sind aber genau das die Grundvoraussetzungen. In dem Seminar werden betriebsverfassungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse praxisnah anhand von Beispielen vermittelt und die individuellen Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgegriffen. Es bietet den idealen Einstieg für alle, die noch keine Profis in Sachen Wirtschaftsausschuss sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen. Seminarinhalte Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses ❚ Sitzungen des Wirtschaftsausschusses ❚ Auskunftspflicht des Unternehmers ❚ Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten ❚ Unterrichtung des Betriebsrats ❚ Initiativrecht des Wirtschaftsausschusses Betriebswirtschaftliche Informationsquellen – Zahlen verstehen und richtig interpretieren ❚ Externes und internes Rechnungswesen im Überblick ❚ Wie lese ich einen Jahresabschluss? ❚ Wesentliche Bestandteile des internen Rechnungswesens: ❚ Kosten und Leistungsrechnung ❚ Finanzplanungsrechnung 41 42 Arbeits- und Sozialrecht Sicherung von vertraulichen Daten in der Betriebsratsarbeit – Mitlesen unerwünscht! Seminardaten 26.10. – 28.10.2016 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel und GarageBilk 16-BR00078 600,00 EUR zzgl. 210,00 EUR Übernachtung und 315,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Mitglieder des Chaosdorf – Chaos Computer Club Düsseldorf e.V. Prof. Dr. Peter Wedde, Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung Nicht nur in der Politik hat sich der Schutz von vertraulichen Daten seit dem NSA-Skandal zu einem wichtigen Thema entwickelt. Auch in den Betrieben wächst das Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherheit. Doch wie ist es um die Sicherheit von Betriebsratscomputern, den darauf gespeicherten Daten sowie dem Mailverkehr der Interessenvertretungen bestellt? Können abgespeicherte Sitzungsprotokolle, Gesprächsvermerke, Mails und andere vertrauliche Daten tatsächlich nur von den Interessenvertretungen selbst eingesehen werden oder liest vielleicht doch jemand mit? Mitglieder des Chaos Computer Club Düsseldorf geben einen praktischen Einblick in Verfahren zum Schutz vertraulicher Daten betrieblicher Interessenvertretungen. Durch praktische Übungen werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die zu einem sicheren Umgang mit sensiblen Daten in der täglichen Arbeit beitragen und zur Reflexion anregen. Zudem werden die Rechte und Pflichten der betrieblichen Interessenvertretungen im Hinblick auf den Schutz der eigenen Daten thematisiert sowie die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Seminarinhalte ❚ Verschlüsselungsmöglichkeiten für den Mailverkehr ❚ Schutz für den Betriebsrats-PC ❚ Vertrauliche Daten sicher speichern ❚ Sicherer Umgang mit Smartphone, Tablet & Co. ❚ Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes ❚ Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten von betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Arbeits- und Sozialrecht 43 44 Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Mit diesen Angeboten bieten wir einen aktuellen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Wir greifen Themen auf, die in der Rechtsprechung eine besondere Bedeutung haben und für die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen besonders wichtig sind. Zu den Referentinnen und Referenten gehören Richterinnen und Richter aus den jeweils zuständigen Senaten des BAG. Betriebsverfassungsrecht kompakt – Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Referent Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter des 7. Senats am BAG Neben den durch den Gesetzgeber veranlassten Novellierungen des Betriebsverfassungsgesetzes gibt es eine weitere wichtige Instanz zur Entwicklung und Interpretation des Betriebsverfassungsgesetzes: das Bundesarbeitsgericht. Für die Arbeit der Betriebsräte ist es notwendig, die aktuellen Entscheidungen des BAG für die betriebliche Praxis im Blick zu haben. Im Rahmen dieses Seminars stellen wir aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht vor. Teil des Seminars ist der Besuch einer öffentlichen Sitzung beim 7. Senat des BAG, der für das formale Betriebsverfassungsgesetz für Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zuständig ist. Neben den entschiedenen Fällen werden grundsätzliche Urteile und Entwicklungen aus den letzten Monaten vorgestellt. Seminarinhalte ❚ Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ❚ Mitbestimmung beim Einsatz von Fremdfirmen ❚ Mitteilung von Befristungsgründen bei der Einstellung ❚ Bestellung eines Konzernbetriebsrats Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles eingesehen werden. Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Referentinnen und Referent Anke Berger, Richter des 7. Senats am BAG Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Stephanie Rachor Richterin des 2. Senats am BAG Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen. Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter. Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz, die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind. Seminarinhalte ❚ Aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen im Kündigungsschutz ❚ Die personenbedingte Kündigung ❚ Die krankheitsbedingte Kündigung ❚ Die verhaltensbedingte Kündigung ❚ Die betriebsbedingte Kündigung ❚ Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung ❚ Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz ❚ Die Änderungskündigung ❚ Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §§ 85 ff SGB IX ❚ Die Kündigungserklärung nach Zustimmung ❙ Das Präventionsverfahren und das BEM ❚ Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen ❚ Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht ❚ Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles eingesehen werden. 45 46 Erfurter Seminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Referenten Axel Breinlinger, Richter des 8. Senats am BAG a.D. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter des 8. Senats am BAG a.D. Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach § 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen – auch Schwerbehindertenvertretungen – auseinandersetzen. Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt. Seminarinhalte ❚ Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB – Begriff und Abgrenzung zu anderen Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz ❚ Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung ❚ Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz ❚ Arbeitgeberhaftung ❚ Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz ❚ Aktuelle Rechtsprechung zum AGG ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles eingesehen werden. BR-Hotline BR-Hotline Wenn ich jetzt einfach mal jemanden anrufen könnte! Die Hotline für frische Ideen – Ein Beratungsangebot für Betriebsräte Arbeit und Leben hat ein umfangreiches Bildungsprogramm für betriebliche Interessenvertretungen und bietet einen zusätzlichen Service: Die Hotline unterstützt bei aktuellen Problem- und Fragestellungen, die sich rund um die Arbeit von Betriebsräten ergeben. Im Hintergrund der Hotline arbeitet ein Netzwerk aus ❚ Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund ❚ Erfahrenen Betriebsräten und Betriebsrätinnen ❚ Expertinnen und Experten aus verschiedenen Wissensgebieten ❚ Erfahrenen und kompetenten Anwältinnen und Anwälten für Arbeitsrecht aus der Kanzlei silberberger.lorenz.towara So funktioniert der Kontakt: Wir werden angerufen oder angeschrieben. Wir klären das Thema/Problem und leiten bei Bedarf die Frage an eine andere Stelle weiter, so dass eine kompetente Unterstützung und Begleitung sichergestellt ist. Dieser Service ist kostenlos und steht an Arbeitstagen von montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Nach erster Kontaktaufnahme organisieren wir unsere Begleitung innerhalb von 24 Stunden. Hotline für Betriebsräte Ansprechpartner und Koordinator Andreas Kramer Telefon: 0211 - 93800 -50 E-Mail: [email protected] Wer steht hinter der Hotline? ❱ Gewerkschafter und Gewerkschaft erinnen ❱ Erfahrene Betrieb srätinnen und Be triebsräte ❱ Erfahrene Schw erbehindertenvertr etungen ❱ Expertinnen und Experten aus versc hiedenen Wissensgebieten ❱ Erfahrene und ko mpetente Anwältin nen und Anwälte Arbeitsrecht aus für der Kanzlei silberbe rger.lorenz.towara Ansprechpartner und Koordinator: Andreas Kramer Telefon: 0211- 938 00 -50 brhotline@aulnrw .de Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW e.V. Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf 47 48 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Einführung in den betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb Das Angebot von Arbeit und Leben NW Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Thema in der Betriebs- und Personalratstätigkeit und wird - besonders im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung - für die Beschäftigten immer wichtiger.Wir unterstützen betriebliche Interessenvertretungen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. In unserem Team arbeiten Expertinnen und Experten aus Gesundheits-, Arbeits-, Rechts- und Sozialwissenschaft zusammen mit erfahrenen Menschen aus der Praxis, um Sie zu unterstützen und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln. Zu den Themengebieten psychische Belastungen, demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement (wie auch dessen Aufbau), Gefährdungsbeurteilung, psychische Störungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement bieten wir an: ❚ Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ❚ Coaching und Supervision ❚ Fachvorträge ❚ Workshops und informelle Treffen ❚ Moderation von Sitzungen und Ausschüssen ❚ Vermittlung von Referentinnen und Referenten ❚ BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen ❚ Vernetzung und Erfahrungsaustausch Unsere Kooperationspartner: Prof. Dr. Nico Dragano Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Institut für medizinische Soziologie (Stressforschung) Dr. Frank Lorenz Rechtsanwalt, Kanzlei silberberger.lorenz.towara, Düsseldorf Eva von Buch Technologieberatungstelle NRW Return2work Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – Gesund arbeiten? Aber sicher! Seminardaten 09.05. – 13.05.2016 Beginn: 10.00 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees 16-BR00005 890,00 EUR zzgl. 340,00 EUR Übernachtung und 395,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz gelingt die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. In diesem Seminar werden die Aufgaben und Möglichkeiten beleuchtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick, welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen und welche betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten sie haben. Seminarinhalte ❚ Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland ❚ Europäische und nationale Rechtsgrundlagen ❚ Kooperation mit betrieblichen und externen Akteuren ❚ Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element ❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen (BR, PR, MAV, SBV) ❚ Veränderte Arbeitswelten und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Exkursion zur DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund. 49 50 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Seminardaten 05.09. – 09.09.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Dresden, Hotel Elbflorenz 16-BR00006 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 300,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Katharina HomannKramer, Sicherheitsingenieur Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Prävention geht vor… Der Arbeitsschutzausschuss – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Es vermittelt Kenntnisse, die benötigt werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen gesetzliche Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ❚ Die wichtigsten Vorschriften zum Thema: ❙ Gesundheitliche Aspekte ❙ Psychische und physische Belastungen ❙ Gefährdungsbeurteilungen ❙ Physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden ❙ Menschengerechte Gestaltung der Arbeit ❙ Betriebliche Gesundheitsförderung ❚ Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen ❚ Aktuelle Gesetzesänderungen ❚ Abschluss von Betriebsvereinbarungen ❚ Vorbereitung der Einigungsstelle ❚ Arbeitsschutzausschuss ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an praktischen Beispielen ❚ Besuch der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden Ein besonderes Ereignis in diesem Seminar wird der Besuch der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden sein. Seminardaten 10.02. – 12.02.2016 Beginn: 10.00 Uhr Münster, Hotel Kaiserhof 16-BR00007 600,00 EUR zzgl. 236,00 EUR Übernachtung und 294,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Sascha Stockhausen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Dipl. Soz. Ökonom (HWP) Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist das betriebliche Gremium, in dem sich die zentralen Personen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes treffen, um über alle Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen zu beraten. Der Gesetzgeber gibt nur wenige grundlegende Regeln für den ASA vor. Welche Rolle spielen dabei die einzelnen Akteurinnen und Akteure, besonders der Betriebsrat? Wie wird ein ASA erfolgreich gestaltet und durchgeführt? Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung hat der Betriebsrat, um dafür zu sorgen, dass alle betrieblichen Arbeitsschutz-Akteurinnen und -Akteure ihre vorgegebenen Aufgaben und Rollen im ASA erfüllen? Wo, wie und wann findet der ASA statt? In diesem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rechts- und Handlungssicherheit, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb durch den ASA zu verbessern. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen ❚ Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) DGUV V2 ❚ Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses und der teilnehmenden Personen ❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten und Überwachungsaufgaben des Betriebsrats ❚ Geschäftsordnung ❚ Betriebsvereinbarung 51 52 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick Seminardaten 09.05. – 11.05.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00008 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist ohne die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung und die aktive Beteiligung der Belegschaft nicht sinnvoll. Deshalb ist es wichtig, dass die betriebliche Interessenvertretung eine umfassende Übersicht erhält über ❚ die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, ❚ die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft, ❚ die z.Zt. verbreiten Verfahren der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Seminardaten 07.03. – 09.03.2016 Beginn: 10 Uhr Kamen-Kaiserau, SportHotel 16-BR00009 600,00 EUR zzgl. 206,00 EUR Übernachtung und 205,00 EUR Tagungsstättenpauschale Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Einblick in die Absichten des Gesetzgebers und in häufig vorkommende Problemlagen bei der Umsetzung der Beurteilung, sowie einen Überblick über die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen. Darüber hinaus werden sie befähigt, die Grundzüge eines für den Betrieb passenden Konzeptes und einer dazu gehörenden Betriebsvereinbarung zu entwerfen. Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Seminarinhalte ❚ Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ❚ Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft ❚ Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung ❚ Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es stehen viele Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Wie die Gefährdungen im Betrieb zu erfassen sind, wird durch den Gesetzgeber nicht im Detail geregelt. Hier gibt es ein breites Angebotsspektrum an Instrumenten und Verfahren. Die am meisten verbreiteten Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung sind expertenorientiert und nutzen Checklisten oder Fragebögen. Sollen sie eingesetzt werden, dann stellen sie ihre Nutzerinnen und Nutzer vor Fragen wie: ❚ Erfasst das Instrument zuverlässig die Gefährdung bzw. das Ausmaß der Gefährdung? ❚ Wie gehe ich mit subjektiven Daten um? ❚ Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden? ❚ Wie werte ich die Ergebnisse aus? ❚ Wie entscheide ich, welche Maßnahmen erforderlich sind? Diese Fragen werden im Seminar erörtert und praktikable Lösungen angeboten. Mit Hilfe von erprobten Instrumenten und Verfahren wird vorgestellt, welche Vorteile mitarbeiterorientierte Verfahren haben und welche Instrumente hierfür besonders geeignet sind. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Organisation, Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ❚ Beurteilung der Gefährdung und des Risikos ❚ Geeignete Instrumente zur Erfassung von psychischen Belastungen ❚ Auswertung der Ergebnisse ❚ Geeignete Schutzmaßnahmen 53 54 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Seminardaten 18.04. – 20.04.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00010 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin Dr. Manuela Maschke Leiterin Archiv Betriebliche Vereinbarungen, Hans-Böckler-Stiftung Angesichts des demografischen Wandels und der Beschleunigung von Arbeitsprozessen entsteht die Notwendigkeit einer lebensphasenorientierten, gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitszeit. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten Antworten auf familiengerechte Arbeitszeiten, ältere wollen gesund bis zur Rente kommen. Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit sowie ungünstige, lebensunfreundliche Arbeitszeitgestaltung haben negativen Einfluss auf die Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind gefordert, verbesserte Arbeitszeitlösungen für die Beschäftigten anzubieten und umzusetzen. Um in Zukunft produktiv und zufrieden arbeiten zu können, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsorganisation, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt und der Arbeit ein gesundes Maß gibt. Betriebliche Interessenvertretungen haben bei der Arbeitszeitgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Um dieses umfassend wahrnehmen zu können und um die betrieblichen Gestaltungsspielräume auszuloten, benötigen sie grundlegende Kenntnisse im Bereich von Arbeitszeitgestaltung im Betrieb. Seminarinhalte ❚ Gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Lebensphasen ❚ Alterns- und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung ❚ Risiken der Flexibilisierung der Arbeitszeit ❚ Übergang von Arbeit in Rente ❚ Strategie und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis Seminardaten 18.05. – 20.05.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel 16-BR00011 600,00 EUR zzgl. 162,00 EUR Übernachtung und 263,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Godehard Baule, Dipl.-Psychologe, Supervisor Neben der Arbeitsverdichtung hat gerade auch das Führungsverhalten am Arbeitsplatz einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Führungskräfte können durch eine gute Arbeitsorganisation, die gerechte Verteilung der Arbeit, Wertschätzung und konstruktive Kritik das Selbstwertgefühl und die Motivation der Beschäftigten stärken. Destruktive Verhaltensweisen und unklare Zielvorgaben hingegen können zu psychischen Belastungen bei den Beschäftigten führen. In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und der psychischen Gesundheit der Beschäftigten dargestellt. Darüber hinaus erfahren betriebliche Interessenvertretungen, wie sie die Auswirkungen von Führungsverhalten in der Praxis ermitteln können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitbestimmung sie haben. Seminarinhalte ❚ Grundsätze von Führung und Führungsstile ❚ Zusammenhang von Führung und psychischer Gesundheit ❚ Umgang mit schwierigen Vorgesetzten ❚ Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung ❚ Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung bei gesundheitsschädigendem Führungsverhalten ❚ Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Mitbestimmungsrechte bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung 55 56 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 57 Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung Seminardaten 13.06. – 15.06.2016 Beginn: 10 Uhr Velbert, Best Western Parkhotel 16-BR00012 600,00 EUR zzgl. 215,00 EUR Übernachtung und 180,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Susan Paeschke, Diplom-Volkswirtin, Supervisorin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Arne Winkelmann, Diplom-Volkswirt, Supervisor kanzlei für arbeitsrecht Alternsgerechtes Arbeiten ist ein Thema, welches sich durch alle Aufgabenfelder der Mitbestimmung zieht: von der Einstellung über die Nachwuchsförderung, die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitszeit und -belastung, den Wissenstransfer, das Betriebliche Gesundheitsmanagement, die Ausstiegsmodelle... Ziel des Seminars ist es, Ideen für die zukünftige Arbeitsgestaltung zu entwickeln und die dafür notwendigen Werkzeuge kennenzulernen und auszuprobieren. Seminarinhalte ❚ Altersstrukturanalyse und Maßnahmeplanung ❚ Werkzeuge alterskritischer Gefährdungsbeurteilung ❚ Qualifizierungsbedarfsanalyse ❚ Demografietarifverträge ❚ Leistungsregulierung ❚ Arbeitsprozess und Individuum ❚ Betriebliche Weiterbildung und Personalplanung ❚ Betriebliche Gesundheitsförderung ❚ Altersübergänge und Rente silberberger.lorenz.towara silberberger.lorenz.towara kanzlei für arbeitsrecht - düsseldorf gewerkschaftlich orientiert - fachlich kompetent - engagiert wir beraten und vertreten beschäftigte, betriebs-, personal-, gesamtbetriebs-, konzernbetriebs- und eurobetriebsräte in kooperation mit: VHHEDFKHUÀHLVFKPDQQPOOHUmünchen, www.sfm-arbeitsrecht.de gaidies heggemann & partner, hamburg, www.gsp.de silberberger.lorenz.towara versteht sich als Beraterkanzlei im individuellen und besonders im kollektiven Arbeitsrecht. Zu unseren Schwerpunkten zählen die rechtliche Begleitung von Fusionen und Umstrukturierungen, Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen, Arbeitsund Gesundheitsschutz, IT-Anwendungen sowie Insolvenzarbeitsrecht, die betriebliche Altersversorgung und die Beratung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. grabenstraße 17 40213 düsseldorf fon. 0 211 / 55 020 - 0 [email protected] www.slt-arbeitsrecht.de dr. uwe silberberger dr. frank lorenz jörg towara 58 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardaten 27.06. – 29.06.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00013 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Stephan Siemens, Phil. M.A., Gründer der Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“ Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit, soziale Kontakte und Führung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Besonders durch die Managementmethode Indirekte Steuerung werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden unternehmerische Ziele oder die Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig überfordern. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen der Beschäftigten untereinander belastet. Darüber hinaus verwischen die Grenzen zwischen Arbeits- und arbeitsfreier Zeit. Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt werden kann und welche geeigneten strategischen Wege für eine gesundheitsförderliche Arbeitsweise gefunden werden können. Seminarinhalte ❚ Die Methode der Indirekten Steuerung und die Auswirkung auf die Beschäftigten ❚ Gruppendynamische Prozesse ❚ Herausforderung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement ❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Handlungsmöglichkeiten Seminardaten 26.09. – 28.09.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel 16-BR00014 600,00 EUR zzgl. 162,00 EUR Übernachtung und 263,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Mobbing schikaniert und systematisch mit Beleidigungen und Diskriminierung konfrontiert werden, ist das nicht nur ein großes persönliches Problem mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sondern auch ein ernstzunehmendes Problem für den Betrieb. Mobbing verursacht Schäden auf allen Ebenen, die Betroffenen büßen ihre Gesundheit ein und den Betrieben entstehen hohe Kosten durch Ausfallzeiten. Betriebliche Interessenvertretungen wahren die Interessen der Beschäftigten und wachen darüber, dass diese ihre Persönlichkeit entfalten können und keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Im Fall von Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse über die Entstehung dieser Konfliktform erfordert sondern auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz. In diesem Seminar werden die Entwicklung von Mobbing, die Ursachen und Verläufe aufgezeigt. Es wird thematisiert, was die betriebliche Interessenvertretung gegen Mobbing unternehmen kann und welche präventiven Maßnahmen erfolgversprechend sind. Darüber hinaus steht die Beratung und Unterstützung von Betroffenen im Fokus des Seminars. Seminarinhalte ❚ Definition und Abgrenzung von Mobbing und Bossing ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen ❚ Folgen für die Betroffenen ❚ Verlauf und Dynamik von Mobbingprozessen ❚ Beratung von Betroffenen ❚ Betriebliche Präventionsstrategien ❚ Betriebsexterne Hilfen 59 60 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für die Interessenvertretung Seminardaten 26.09. – 28.09.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00015 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale In Unternehmen wird oft deutlich länger gearbeitet als tariflich vereinbart oder gar gesetzlich vorgesehen. Die so genannte Vertrauensarbeitszeit ist - neben anderen - ein Mittel der indirekten Steuerung, um die Arbeitszeit der Beschäftigten der Kontrolle zu entziehen und sie deutlich zu verlängern. Neuerdings gehen Unternehmen auch dazu über, Arbeitszeiten tariflich zu vereinbaren, obwohl tatsächlich nach den Prinzipien der Vertrauensarbeitszeit im Unternehmen gearbeitet wird. Beide Formen erschweren es den Beschäftigten erheblich, die Kontrolle über ihre tatsächliche Arbeitszeit zu gewinnen. Gelegentlich widersetzen sich die Beschäftigten sogar selbst den Versuchen der Interessenvertretungen, überlange Arbeitszeiten zu verhindern. Referent Stephan Siemens, Phil. M.A., Gründer der Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“ Das Seminar vermittelt Einsichten in die wesentlichen Ursachen von überlangen Arbeitszeiten durch Indirekte Steuerung in der Unternehmensführung. Daraus werden Anforderungen an die Betriebsratsarbeit entwickelt. Seminarinhalte ❚ Der Arbeitszeitbegriff ❚ Indirekte Steuerung als Form der Unternehmensführung und die Konsequenzen für die Arbeitszeitpolitik ❚ Umgang der Interessenvertretung mit Anforderungen, die sich aus der „indirekten Steuerung“ ergeben und Gestaltungsmöglichkeiten bei neuen Formen der Unternehmensführung ❚ Gesetzliche Grundlagen der Behandlung der Arbeitszeit (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz) ❚ Gruppendynamik in den Teams und deren Auswirkungen für die tatsächliche Arbeitszeit der Gruppenmitglieder ❚ Wirksame Öffentlichkeitsarbeit zum Thema 61 62 Psychische Belastungen und Erkrankungen Psychische Belastungen und Erkrankungen Psychische Belastungen, Stress und Burnout „Burnout“, Depressionen und Co. – Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt Seminardaten 07.03. – 11.03.2016 Beginn: 10 Uhr Kamen-Kaiserau, SportHotel 16-BR00016 890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben ist weiterhin sehr hoch. Ein Drittel der Menschen erkrankt einmal im Leben an einer psychischen Erkrankung. Depressionen, Schizophrenie, Phobien, Persönlichkeitsstörungen - jeden Menschen kann es treffen. Dennoch ist die Unkenntnis über diese Erkrankungen gewaltig und viele Menschen leiden neben ihrer psychischen Erkrankung auch unter den sich hartnäckig haltenden Vorurteilen. Im betrieblichen Alltag werden die Auswirkungen psychischer Erkrankungen nicht oder zu spät wahrgenommen und fehl gedeutet. Daraus resultieren oft unangemessene Reaktionen. Betriebliche Interessenvertretungen und Arbeitgebervertreter reagieren dann oft hilflos. Daher benötigen Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so können sie auch die Interessen von psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen angemessen vertreten, selbst wenn diese sich ihrer Krankheit häufig noch nicht einmal selbst bewusst sind. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräten ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz, die in diesem Seminar erworben werden kann. Seminarinhalte ❚ Was ist eine psychische Erkrankung? ❚ Unterscheidung der verschiedenen Erkrankungsbilder und begleitende Verhaltensweisen ❚ Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld ❚ Umgang mit Suizid und Suiziddrohungen im Betrieb ❚ Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs- sowie Personalrats ❚ Interne und externe begleitende Hilfen ❚ Selbstschutz und Selbststärkung im Umgang mit der Problematik – (K)ein Thema im Betrieb? Seminardaten 04.04. – 08.04.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel 16-BR00017 890,00 EUR zzgl. 324,00 EUR Übernachtung und 440,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Katharina HomannKramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Aktuelle Studien belegen immer wieder, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen. Einflüsse wie Leistungsverdichtung, Arbeitshetze und Zeitdruck wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dieser Zusammenhang ist heute arbeitswissenschaftlich bewiesen. Und dennoch wird das Problem im Betrieb häufig nicht thematisiert und angegangen. Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Seminar wird die Handlungskompetenz der betrieblichen Interessenvertretung im Umgang mit psychischen Belastungen gestärkt und es werden Präventionsmaßnahmen für den Betrieb erarbeitet. Seminarinhalte ❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout ❚ Psychische Fehlbelastungen erkennen ❚ Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen ❚ Psychosoziale Belastungsfaktoren ❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 63 64 Psychische Belastungen und Erkrankungen Seminardaten 25.04. – 27.04.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00018 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Jürgen Heimes Organisations- und Personalentwickler, Mediator (BAFM), Jurist Psychische Belastungen und Erkrankungen Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? – Workshop zum Selbstmanagement und zur Stressbewältigung – Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb Die hohe Arbeitsbelastung geht auch an Betriebs- und Personalratsmitgliedern sowie Schwerbehindertenvertretungen nicht spurlos vorüber. Interessenvertretungen sind in den letzten Jahren einer deutlichen Zunahme arbeitsbedingter Belastungen ausgesetzt. Nur wer seine Arbeit gut organisiert und dabei auch noch gut für sich selbst sorgt, kann auch anderen effektiv helfen. Im Workshop wird erarbeitet, wie Stress künftig vermieden und die alltägliche Arbeit mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit ihren persönlichen Ressourcen umgehen wollen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen. Seminarinhalte ❚ Persönliche Standortbestimmung ❚ Typische Belastungen durch Beruf- und Privatleben ❚ Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Stress ❚ Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen ❚ Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur Stressbewältigung und Burnout-Prävention ❚ Bewährte und neue Techniken des Selbst- und Zeitmanagements ❚ Vorstellung und Erprobung anerkannter Übungen zur Stressreduzierung ❚ Kollegialer Erfahrungsaustausch Seminardaten 06.06. – 10.06.2016 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-BR00019 890,00 EUR zzgl. 320,00 EUR Übernachtung und 495,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt auch die Krankheitseinsicht bei den Betroffenen. Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit im Betrieb. Die notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate. Immer wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, zusätzliche Unsicherheit und Scham vor der Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass sich die erkrankten Kolleginnen und Kollegen die notwendige Zeit für eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb. Seminarinhalte ❚ Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ❚ Umsetzung ❚ Potenzialeinbußen ❚ Arbeitsplatzgestaltung ❚ Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ❚ Aussteuerung ❚ Begleitung und Eingliederungsmanagement ❚ Beteiligung interner und externer Instanzen ❚ Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen 65 66 Psychische Belastungen und Erkrankungen Kommunikation mit psychisch kranken Menschen – Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… Seminardaten 05.09. – 09.09.2016 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00020 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und „falsche“ Schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an. Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt. Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu lernen. Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Psychische Belastungen und Erkrankungen Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz Seminardaten 14.11. – 16.11.2016 Beginn: 10 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees 16-BR00021 600,00 EUR zzgl. 170,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Werner Wenzel, Gesundheitshaus Unna In diesem Seminar werden Früherkennungsmöglichkeiten der Suchtprobleme von Beschäftigten ermittelt und die individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es nicht nur um Alkohol- und Drogenabhängigkeit, sondern auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird ein Überblick über Hilfestellungen von professionellen Instanzen gegeben. Die Erforderlichkeit von Suchtbeauftragten im Betrieb und deren Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung wird erörtert. Seminarinhalte ❚ Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen ❚ Suchtprobleme im Betrieb ❚ Zahlen und Fakten ❚ Sucht und Arbeitssicherheit ❚ Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ❚ Medizinische, betriebliche/betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen von Suchterkrankungen ❚ Suchtverhalten und Krankheit ❚ Umgang mit suchtkranken Kolleginnen und Kollegen ❚ Die Rolle des betrieblichen Umfelds ❚ Hilfestellung im Betrieb ❚ Zusammenarbeit mit Suchtbeauftragten ❚ Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung ❚ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ❚ Der Umgang mit „Drogen-Screening“ ❚ Besuch einer Suchtklinik 67 68 Betriebliches Eingliederungsmanagement www.aib-web.de Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Seminardaten 08.11. – 10.11.2016 Beginn: 10 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00021 600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 265,00 EUR Tagungsstättenpauschale Foto: ©industrieblick / Fotolia.com Jetzt kostenlos testen! Referent und Referentin Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Die Nr. 1 für Betriebsräte. s-ITKONKRETEN(ANDLUNGSHILFENUNDDENWICHTIGSTEN5RTEILENDER!RBEITSGERICHTE s-ITDEMNEUESTEN3TANDDER2ECHTSPRECHUNG s-IT0RAXISBEISPIELEN(INTERGRUNDBERICHTENUND2EPORTAGEN s-IT/NLINE!USGABE/NLINE!RCHIVUND!I"!SSISTUNTERWWWAIBWEBDE Machen Sie jetzt den Gratis-Test: www.aib-web.de/testabo Für weitere Informationen sind wir hier erreichbar: 069 / 79 50 10-96 oder [email protected] Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM. Seminarinhalte ❚ § 84 Abs. 2 SGB IX: Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung ❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Datenschutz im BEM ❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder ❚ Hilfen seitens externer Institutionen 69 70 Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Seminardaten 20.06. – 23.06.2016 Beginn: 10 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00019 750,00 EUR zzgl. 322,00 EUR Übernachtung und 357,00 EUR Tagungsstättenpauschale Das in § 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine tragende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die praktische Umsetzung bzw. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Seminardaten 13.09. – 15.09.2016 Beginn: 10 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00020 600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 265,00 EUR Tagungsstättenpauschale Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden. Daher ist Netzwerkarbeit mit externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des BEM-Teams bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater. Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch eines führenden Unternehmens im Bereich Gesundheitsmanagement. Referent und Referentin Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Seminarinhalte ❚ Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen ❚ Leistungsvoraussetzungen ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten im BEM ❚ Hilfen und Leistungen durch die BKK ❚ Kostenlose Bürgerberatungen ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen des BEM ❚ Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsge- ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams meinschaft der Schwerbe❚ Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder hindertenvertretungen ❚ Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater NRW e.V. (Case-Manager) ❚ Differenzierte Ablaufpläne eines BEM ❚ Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und Akteuren ❚ Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen ❚ Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen ❚ Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel eines Unternehmensbesuchs Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zuständigen Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen. 71 72 Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeit und Leben DGB/VHS NW Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Seminardaten 26.04. – 28.04.2016 Beginn: 10 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00018 600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 265,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84 Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können. Seminarinhalte ❚ Krankheitsbedingte Kündigung ❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM ❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM ❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz ❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM ❚ Einigungsstellenverfahren Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin Seminardaten 19.04. – 21.04.2016 TRYP Hotel Dortmund 28.06. – 30.06.2016 TRYP CentrO Oberhausen 06.09. – 08.09.2016 TRYP CentrO Oberhausen 02.11. – 04.11.2016 TRYP CentrO Oberhausen Abschlussworkshop 22.11.2016 TRYP Hotel Dortmund Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation. Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM. Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEM-Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits existierenden oder geplanten BEM-Teams diese Weiterbildung. Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität Dortmund. Seminardaten ❚ 19.04. – 21.04.2016 ❚ 28.06. – 30.06.2016 ❚ 06.09. – 08.09.2016 ❚ 02.11. – 04.11.2016 TRYP Hotel Dortmund TRYP CentrO Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen Abschlussworkshop ❚ 22.11.2016 TRYP Hotel Dortmund Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR. Hinzu kommen 168,00 EUR für Übernachtung und 267,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale im TRYP Hotel Dortmund und 220,00 EUR für Übernachtung und 265,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale im TRYP CentrO Oberhausen. Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 250,00 EUR zzgl. 65,00 EUR Tagungsstättenpauschale. 73 74 Kommunikation und Konfliktbewältigung Kommunikation und Konfliktbewältigung Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung Seminardaten 11.04. – 15.04.2016 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00030 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind sie damit konfrontiert Gespräche zu führen, bei denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten. Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden. Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der Gesprächspartner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorientierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten. Seminarinhalte ❚ Unterrichtungs- und Beratungsrechte ❚ Grundlagen der Kommunikation ❚ Aktives Zuhören ❚ Unterschiedliche Wahrnehmung ❚ Zielorientierte Gesprächsführung ❚ Planung und Durchführung von Gesprächen ❚ Geeignete Rahmenbedingungen ❚ Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen ❚ Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt? ❚ Wer darf Verhandlungen führen? ❚ Verhandlungen mit und in Gruppen ❚ Praktische Übungen Die Seminare Rhetorik I bis IV sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. „Das Seminar „Rhetorik I“ hat mir viel Sicherheit gebracht. Für mich war besonders wichtig, dass ich gelernt habe, mein Gegenüber wert zu schätzen und auf der Sachebene zu bleiben. Ich bin gerüstet für die kommenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.“ Andrea Valle Pantoja, Betriebsratsvorsitzende Deutsche Post InHaus Service GmbH „Ich komme zu den Seminaren von Arbeit und Leben, weil ich mich weiterentwickeln, dazulernen und Menschen kennen lernen will, mit denen ich mich austauschen und vernetzen kann. Unter anderem habe ich an dem Seminar „Rhetorik I“ teilgenommen. Das hat mir Selbstsicherheit und Handlungsfähigkeit gebracht.“ Kirsten Winkels, Schwerbehindertenvertreterin und Betriebsrätin bei TROX GmbH 75 76 Kommunikation und Konfliktbewältigung Seminardaten 30.05. – 03.06.2016 Beginn: 10 Uhr Castrop-Rauxel, Raj Mahal 16-BR00031 890,00 EUR zzgl. 352,00 EUR Übernachtung und 433,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Kommunikation und Konfliktbewältigung Rhetorik II Rhetorik III – Die wirkungsvolle Rede – Richtig präsentieren Die Rhetorik ist die Lehre der „großen, wirkungsvollen Rede“. Für eine wirkungsvolle Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit sind rhetorische Kenntnisse unerlässlich. Die Fähigkeit, andere von sich und den eigenen Ideen zu überzeugen, klare Gedanken zu führen und einen gewinnenden Eindruck bei den Zuhörerinnen und Zuhörern zu hinterlassen, ist allerdings nur durch praktisches Üben erlernbar. Wir werden im Seminar rhetorische Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer analysieren und diese – auf der Basis der jeweiligen Stärken – im Rahmen der alltäglichen Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit verbessern. Seminardaten 07.11. – 11.11.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00079 890,00 EUR zzgl. 400,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale In Sitzungen, Konferenzen und Verhandlungen stellt sich Betriebs/-Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen ständig die Aufgabe, Ideen, Fakten oder Konzepte anderen wirkungsvoll zu präsentieren. Damit die gewünschte Wirkung erzielt wird, können zur Unterstützung verschiedene Präsentationsmedien eingesetzt werden. Ziel des Seminars ist es, den Umgang mit den Präsentationsmedien zu lernen und zu üben um sie effektiv und nachhaltig anwenden zu können. Der Übungsanteil im Seminar orientiert sich an den betrieblichen Realitäten der teilnehmenden Betriebs/-Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen. Dadurch wird ein Optimum an Praxisnähe geboten. Seminarinhalte ❚ In der Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit wirkungsvoll und überzeugend auftreten ❚ Struktur und Aufbau einer Rede ❚ Zielorientiert Sprechen ❚ Gezielter Einsatz von Gestik und Mimik ❚ Sicherheit im Auftreten ❚ Praktische Übungen Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Seminarinhalte ❚ Durch die eigene Persönlichkeit überzeugen ❚ Folien richtig eingesetzt ❚ Präsentationen am Flipchart ❚ Der Einsatz von Metaplanwänden ❚ Der Einsatz von Microsoft PowerPoint ❚ Vortrag mit Unterstützung durch Beamer ❚ Weitere Tipps und Anregungen, um Gruppen zu überzeugen ❚ Praktische Übungen Die Seminare Rhetorik I bis IV sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Die Seminare Rhetorik I bis IV sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. 77 78 Kommunikation und Konfliktbewältigung Seminardaten 05.12. – 07.12.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00080 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Kommunikation und Konfliktbewältigung Rhetorik IV Starke Frauen – starker Betriebsrat – Schlagfertigkeitstraining für die betriebliche Interessenvertretung – „Hätte ich doch bloß gesagt…“ – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen In vielen Gesprächssituationen müssen betriebliche Interessenvertretungen schnell und spontan auf Forderungen oder auch auf Angriffe reagieren: ob im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen, bei Diskussionen im BR-Gremium oder bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Oft finden sie spontan nicht die richtigen Worte und ärgern sich im Nachhinein über die eigene Reaktion. Schlagfertig kontern kann erlernt und trainiert werden. In diesem Rhetorikseminar geht es darum, die eigene Meinung selbstbewusst und souverän zu vertreten, die Techniken der professionellen Schlagfertigkeit zu erlernen und auf Einwände, Killerphrasen oder persönliche Angriffe gekonnt zu kontern. Dabei stehen der Einsatz von Humor, die Beachtung von Fair-Play und die Bewältigung von Stresssituationen im Vordergrund. Seminarinhalte ❚ Strategien zum Umgang mit unfairen Taktiken ❚ Stresssituationen erkennen und bewältigen ❚ Einsatz von Körpersprache, Gestik, Mimik ❚ Training von Schlagfertigkeitstechniken ❚ Praktische Übungen Die Seminare Rhetorik I bis IV sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. Seminardaten 15.06. – 17.06.2016 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00081 600,00 EUR zzgl. 138,00 EUR Übernachtung und 287,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentinnen Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10 Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Nach der Wahl geht es nun an die Arbeit. Dabei ist es wichtig, die eigene Rolle zu finden, Ziele zu bestimmen und Strategien zu entwikkeln, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Betrieb führen. Für Betriebsrätinnen geht es dabei auch darum, die Interessen aller Frauen im Betrieb zu vertreten und im Gremium und beim Arbeitgeber durchzusetzen. Dafür benötigen sie Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Kenntnisse über die betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Dieser Workshop lädt dazu ein, die eigene Rolle als Betriebsrätin zu reflektieren und zu stärken, die Kompetenzen zu erweitern, Kraft zu schöpfen und geeignete Methoden zu erlernen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Erfahrungen und Problemstellungen der Teilnehmerinnen. In diesem Kontext werden neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt und erprobt. Seminarinhalte ❚ Kommunikation und Verhandlungsführung ❚ Umgang mit Macht ❚ Stressbewältigung und Resilienztraining ❚ Entwicklung individueller Strategien ❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit im Betrieb 79 80 Kommunikation und Konfliktbewältigung Kommunikation und Konfliktbewältigung Erfolgreiches Konfliktmanagement im Betrieb Konflikte im Betrieb gehören zum Alltag. Sie sind oft unentbehrlich, weil dabei verschiedene Sichtweisen und Interessen ausgetauscht und belastbare Lösungen entwickelt werden. Aber leider werden nicht alle Konflikte am Arbeitsplatz so bearbeitet und beendet. Wenn Konflikte ignoriert oder nicht wahrgenommen werden, können sie eskalieren und sich destruktiv auf den ganzen Betrieb auswirken. Ursachen für Konflikte im Betrieb gibt es viele. Die Praxis zeigt, dass häufig Konkurrenzverhalten von Beschäftigten, bzw. das Verhalten der Vorgesetzten Konflikte auslösen und zur Diskriminierung oder gar zur Ausgrenzung von Beschäftigten führen. Das Anwachsen der Belegschaftsanteile von prekär Beschäftigten und von Beschäftigten, die sich verschiedenen kulturellen Traditionen und Werten verbunden fühlen, muss nicht, aber kann die KonflikttendenReferentin und Referent Katharina Homann-Kramer, zen in den Betrieben verschärfen. Betriebliche Interessenvertretungen sind durch ihre Aufgabenstellung Diplom-Sozialpädagogin, häufig mit Konflikten konfrontiert und geraten dabei nicht selten in Mediatorin (BMWA), eine Schlichtungs- bzw. Beratungsrolle. Bildungsreferentin bei Im Seminar wird vermittelt, wie Konflikte frühzeitig erkannt werden Arbeit und Leben können und welche Funktion ein Konfliktmanagement erfüllen kann. Weiter werden anhand praxisnaher Beispiele Fälle eskalierter Konflikte Andreas Kramer, mögliche Interventionsmöglichkeiten der Interessenvertretung beArbeitswissenschaftler sprochen. Dabei werden auch die Beratungsfunktionen, geeignete Gesprächstechniken und der Umgang mit den Betroffenen vermittelt. Seminardaten 19.09. – 21.09.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00082 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Seminarinhalte ❚ Konflikt: Theorie, Wahrnehmung, Folgen ❚ Konfliktdiagnose/-intervention ❚ Interpersonelle Konfliktfelder (prekäre Beschäftigung/ Multikulti-Belegschaften) ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen ❚ Musterbetriebsvereinbarung ❚ Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung ❚ Gesprächs- und Beratungskompetenz ❚ Methoden der Mediation Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin Betriebs-, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personen in Leitungsfunktionen brauchen in ihrer täglichen Arbeit Konfliktlösungskompetenz. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, wie z.B. zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen Arbeitnehmervertretungen und Betriebsleitung, zwischen Beschäftigten, aber auch innerhalb des Gremiums. Auswirkungen davon sind z.B. Mobbing, Intrigen, und gegenseitige Behinderung bei der Arbeit. Mediation bedeutet „Vermittlung“ und stellt ein besonderes Verfahren der einvernehmlichen Konfliktlösung zwischen streitenden Parteien dar. Das Verfahren hat sich in den letzten Jahren zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da es die Interessen aller Beteiligten einbezieht. Gerade wenn Streitende darauf angewiesen sind, nach einem Konflikt wieder miteinander arbeiten zu müssen, bietet das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaft tragfähigen und einvernehmlichen Lösung. Mit der Verabschiedung des neuen Mediationsgesetzes wird MediaReferent und Referentin tion in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt Jürgen Heimes, den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt auch zur selbstständiOrganisations- und gen haupt- oder nebenberuflichen Ausübung. Personalentwickler, Die Ausbildung umfasst insgesamt 125 Stunden und besteht aus fünf Mediator, Jurist Seminarbausteinen von je drei Tagen. Nach der Teilnahme an allen Katharina Homann-Kramer, Bausteinen des Ausbildungsgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Der erste Seminarbaustein findet vom 28.11. – 30.11.2016 statt. Bildungsreferentin bei Die weiteren vier Termine für das Jahr 2016 werden im ersten Seminar Arbeit und Leben mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen. Seminardaten 1. Baustein Grundlagen der Mediation 28.11. – 30.11.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00083 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale Abschließend ist ein zusätzlicher Baustein „Schwierige Situationen in der Mediation“ geplant. In diesem Baustein soll die Umsetzung und Verankerung im Betrieb unter die Lupe genommen und Methoden und Techniken weiter vertieft und gefestigt werden. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 12 begrenzt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 01.10.2016. Die Seminarpauschale für die gesamte Ausbildung beträgt 4.900,00 EUR zzgl. 19% MwSt. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale. 81 82 Kommunikation und Konfliktbewältigung Teambildung Mobilseminare/Inhouse-Angebote Einzeln stark – gemeinsam überzeugend – Maßgeschneiderte Seminare für einzelne Gremien – Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- und Personalräte Oft erfordert die Tätigkeit eines Betriebs- oder Personalrats die Bearbeitung von Aufgaben und Fragen, die sich aus speziellen betriebsinternen Problemstellungen ergeben. Hierfür bieten wir unsere „Mobilseminare“ an. Ziele und Inhalte dieser Seminare orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Betriebs- oder Personalrats. Innerhalb von wenigen Tagen konzipieren wir ein für das Gremium maßgeschneidertes betriebliches Seminar. Wir unterstützen und begleiten je nach Situation und Anliegen mit ❚ Klausurmoderation ❚ Teamentwicklung ❚ Teamberatung ❚ Supervision ❚ Coaching ❚ Konfliktmoderation ❚ Mediation Teilnehmen kann das gesamte Gremium oder nur ein Teil, z.B. Ausschüsse oder Projektgruppen. Diese Seminarform erhöht entscheidend die Handlungsfähigkeit des Betriebs- oder Personalrats, da sie explizit die Kooperation und Teamfähigkeit des Gremiums verbessert und einen ausgeglichenen Wissensstand aller Mitglieder herbeiführt. Die enge inhaltliche Verzahnung mit ver.di ist hierbei ein Grundsatz unserer Arbeit. Einige Gremien, für die wir Seminare konzipiert und durchgeführt haben: ❚ Wahlvorstand der DHL Delivery GmbH ❚ Betriebsrat der Piratenfraktion NRW ❚ Betriebsrat der Vesbe e.V. ❚ Betriebsrat der DPD Duisburg ❚ Betriebsrat der regio iT GmbH ❚ Betriebsrat der Deutschen Post AG NL Brief Duisburg ❚ Betriebsrat der Deutschen Post AG, Customer Service Center GmbH ❚ Betriebsrat der HOFF Transport und Logistik GmbH & Co. KG ❚ Betriebsrat der Deutschen Telekom Technik GmbH ❚ Betriebsrat der Imgrund Silogistic GmbH ❚ Schwerbehindertenvertretung der Deutschen Rentenversicherung Hessen Unsere Angebote richten sich an ❚ das komplette Gremium ❚ Teile des Gremiums ❚ einzelne Mitglieder des Gremiums ❚ neue Gremien ❚ bereits bestehende Gremien Nach einem kostenlosen Erstgespräch entwickeln wir ein maßgeschneidertes Angebot. Unser Team besteht aus Organisationsentwicklerinnen und -entwicklern, Supervisorinnen und Supervisoren, Mediatorinnen und Mediatoren, Juristinnen und Juristen. Für weitere Informationen und Anfragen: Gerda Krug [email protected] Tel. 0211 - 93800 -19 Frank Mertens [email protected] Tel. 0211 - 93800 -45 83 84 Öffentlichkeitsarbeit „ Wir sind total begeistert von der Art der Seminare, wie schwieriges Fachwissen einfach, kompetent und mit Spaß vermittelt wird.“ Christine Linz, Betriebsrätin Roof Systems Germany GmbH und Marion von Graes, Betriebsrätin Benteler Deutschland GmbH „Das Seminar war super, ich bin begeistert. Durch die Methodenvielfalt habe ich mir sehr viel erarbeiten können und dadurch besonders viel und gut gelernt. Wir waren eine kleine tolle Gruppe und die Teamerin und der Teamer waren erste Klasse.“ Patrick Sterzenbach, 1. stellvertretender Schwerbehindertenvertreter der Buchen Umweltservice GmbH 85 Texte schreiben, die gerne gelesen werden Textwerkstatt für Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie Schwerbehindertenvertretungen Seminardaten 02.05. – 04.05.2016 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00084 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referent Timm Boßmann, Tageszeitungs-Redakteur, Marketing-Spezialist, Betriebsrat Öffentlichkeitsarbeit gehört heute zu den Kernkompetenzen jeder Belegschaftsvertretung. Leider scheitert die regelmäßige Information der Belegschaft oft an mangelnder Schreibpraxis der Betriebs-, Personalratsmitglieder bzw. der Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Seminar üben Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Journalisten, wie Sie schnell und stilsicher überzeugende Texte verfassen. Sie erhalten viele praktische Tipps und effiziente Werkzeuge für den Schreibprozess. Der Schwerpunkt liegt aber im gemeinsamen Üben und Reflektieren. Am Ende können Sie Texte selbst professionell verfassen und nach objektiven Kriterien beurteilen. Seminarinhalte ❚ Keine Angst vor dem ersten Satz: So finden Sie den richtigen Einstieg ❚ Ganz einfach viel besser schreiben: 10 goldene Textregeln ❚ Interesse wecken: So gelingen knackige Überschriften ❚ Journalistisch schreiben: Professionelle Artikel für die Belegschafts-Zeitung ❚ Unterschiedliche Texte für Druck und Internet: Meistern Sie die Neuen Medien ❚ Schneller schreiben nach dem Baukastenprinzip: So finden Inhalt, Form und Sprache zusammen ❚ Ideen, Ideen, Ideen: Kreative Techniken für tolle Texte 86 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Kreative Öffentlichkeitsarbeit zwischen schwarzem Brett und großer Bühne Seminardaten 20.06. – 24.06.2016 Beginn: 10 Uhr Velbert, BEST WESTERN Parkhotel 16-BR00085 890,00 EUR zzgl. 365,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frederik Preiss, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Als Interessenvertretungen beschäftigen wir uns sowohl mit komplexen betrieblichen Themen, die nicht selten große Auswirkungen auf unsere Kolleginnen und Kollegen haben, als auch mit den kleinen und großen Problemstellungen des betrieblichen Alltags. Doch wie nimmt die Belegschaft unsere Arbeit wahr? Wir tun viel und viel Gutes, also lasst uns darüber reden! Eine gut informierte, in die Prozesse tatsächlich einbezogene und damit leicht zu aktivierende Belegschaft kann die Arbeit im betrieblichen Spannungsfeld erheblich erleichtern. Jedes Gremium muss die für sich passenden Instrumente und Ansätze finden, damit die Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich ist. In diesem Seminar werden wir Instrumente und Möglichkeiten einer erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit kennenlernen, wiederfinden, ausprobieren und eigene Strategien für betriebliche Situationen entwikkeln. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsarbeit zwischen Meinungsfreiheit, Betriebsgeheimnissen und Datenschutz ❚ Öffentlichkeitsarbeit als Querschnittsthema in die BR-Arbeit integrieren ❚ Kreative Methoden, Aktionen und Kampagnen ❚ Betriebsversammlung als Bühne nutzen ❚ Themen richtig aufbereiten und Spannung erzeugen ❚ Reden halten trotz Lampenfieber ❚ Texte schreiben, die gerne gelesen werden 87 Die eigene Homepage selber bauen – ein Praxisworkshop – So gestalten Sie eine Webseite für Ihr Gremium ohne Programmierkenntnisse Seminardaten 26.09. – 28.09.2016 Beginn: 10 Uhr Wuppertal, Arcadia Hotel 16-BR00086 600,00 EUR zzgl. 190,00 EUR Übernachtung und 260,00 EUR Tagungsstättenpauschale Wer heute Informationen sucht, sieht zuerst im Internet nach. Kommen Sie den Bedürfnissen Ihrer Kolleginnen und Kollegen entgegen und präsentieren Sie Ihr Gremium professionell im Internet oder Intranet! In diesem Seminar erstellen Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Medienmacher die erste eigene Homepage für Ihr Gremium. Wir arbeiten gemeinsam mit einem gängigen Baukastensystem für Internetseiten. Sie lernen die grundlegenden Funktionen kennen und gestalten schon im Seminar Ihre erste Homepage unter fachkundiger Anleitung. Das Ergebnis können Sie auch nach dem Seminar im Internet aufrufen und Ihren Kolleginnen und Kollegen präsentieren. Referent Timm Boßmann, Tageszeitungs-Redakteur, Marketing-Spezialist, Betriebsrat Seminarinhalte ❚ Keine Angst vor der Technik: Es geht ganz ohne Programmierkenntnisse ❚ Schritt für Schritt zur fertigen Seite: die Arbeit mit dem Website-Baukasten ❚ Übersicht schaffen: Welche Informationen gehören auf eine Homepage? ❚ Ordnung muss sein: die Grundregeln der Navigation ❚ Inhalte gestalten: Artikel schreiben und veröffentlichen ❚ Zusatzfunktionen: So machen Sie Ihre Homepage attraktiv ❚ Recht im Internet: Was dürfen Sie wo veröffentlichen? 88 Methoden und Arbeitstechniken für die Gremienarbeit Methoden und Arbeitstechniken für die Gremienarbeit Grundlagen des Projektmanagements Professionell moderieren – Weiterbildung in zwei Modulen – Von der Idee zum Ergebnis Seminardaten 04.07. – 06.07.2016 Beginn: 10 Uhr Velbert, BEST WESTERN Parkhotel 16-BR00087 600,00 EUR zzgl. 215,00 EUR Übernachtung und 180,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Arne Winkelmann, Diplom-Volkswirt, Supervisor Mit den Werkzeugen des Projektmanagements lassen sich in der Arbeit der Interessenvertretung sowohl komplexe Problemlagen als auch einzelne Themenstellungen effektiv und erfolgreich bearbeiten. In diesem Seminar werden die Werkzeuge vorgestellt, ausprobiert und ein eigenes Projekt für die betriebliche Arbeit konzipiert. Seminarinhalte ❚ Grundbegriffe und Phasen des Projektmanagements ❚ Problemstellung und Ziele formulieren ❚ Projektplanung mit Meilensteinen und Zeitleisten ❚ Arbeitspakete, Termine und Ressourcen ❚ Konzept der kritischen Kette ❚ Umgang mit Störungen ❚ Ergebniskontrolle und Möglichkeiten der Nachsteuerung ❚ Projektabschluss und Dokumentation – Es wurde zwar schon alles gesagt – nur noch nicht von jedem… Seminardaten Modul 1 29.08. – 31.08.2016 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00088 600,00 EUR zzgl. 138,00 EUR Übernachtung und 287,00 EUR Tagungsstättenpauschale Modul 2 26.10. – 28.10.2016 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00089 600,00 EUR zzgl. 138,00 EUR Übernachtung und 287,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentinnen Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Mit einer guten Moderation lassen sich auch schwierige Themen und Diskussionen in der Betriebsratsarbeit strukturieren und zeiteffizient, ziel- und ergebnisorientiert bearbeiten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei einer guten Moderation eingebunden und am Ende stehen tragfähige Entscheidungen. In dieser Qualifizierungsreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer - auch mit Hilfe praktischer Übungen - die „Kunst“ der erfolgreichen und zielgerichteten Moderation. Seminarinhalte Modul 1 ❚ Rolle und Haltung von Moderation ❚ Voraussetzungen für gute Moderation ❚ Der rote Faden – Aufbau einer Moderation ❚ Moderationstechniken für Sitzungen und Besprechungen ❚ Visualisierung und Ergebnissicherung Seminarinhalte Modul 2 ❚ Gruppenphasen und phasengerechte Moderation ❚ Balance zwischen „Steuern“ und „Laufenlassen“ ❚ Schwierige Situationen ❚ Interventionstechniken ❚ Moderationstechniken für größere Gruppen, Workshops und Betriebsversammlungen Die Module können auch einzeln und unabhängig voneinander gebucht werden. 89 90 Methoden und Arbeitstechniken für die Gremienarbeit Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Wissensmanagement im demografischen Wandel Seminardaten 21.11. – 23.11.2016 Beginn: 10 Uhr Velbert, BEST WESTERN Parkhotel 16-BR00090 600,00 EUR zzgl. 215,00 EUR Übernachtung und 180,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentinnen Ariane Münchmeyer, Soziologin M.A., Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Der demografische Wandel ist in aller Munde – aber was bedeutet er, welche Auswirkungen hat er auf den betrieblichen Alltag? Die Gesellschaft wird immer älter und mit ihr die Belegschaften. Hier sind intelligente betriebliche Modelle gefragt, die es unseren Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, gesund bis zur Rente zu arbeiten. Modelle, die sicherstellen, dass das Knowhow und die jahrzehntelangen Erfahrungen der Älteren an die Jüngeren weitergegeben werden können und so nicht verloren gehen. Wie kann es uns als Interessenvertretung gelingen, solche Modelle einzufordern, zu gestalten und gegen ggf. gegenläufige kurzfristige Strategien der Arbeitgeberseite abzusichern? Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch eines führenden Unternehmens in diesem Bereich. Seminarinhalte ❚ Chancen und Herausforderungen alternder Belegschaften ❚ Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ❚ Nachwuchsgewinnung und Bindung ❚ Wissensmanagement – Modelle und Möglichkeiten ❚ Mitbestimmungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten Assessment Center – Inhalte und Bedeutung für die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen Seminardaten 03.03.2016 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, Hotel Nikko 16-BR00091 250,00 EUR zzgl. 75,00 EUR für Tagungsstättenpauschale und Verpflegung Referent Dr. Christian Riese, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum Das Assessment Center (AC) ist ein Personalauswahlverfahren im Bewerbungsprozess. Es hat in den Betrieben an Bedeutung gewonnen und wird in unterschiedlicher Qualität durchgeführt. In diesem Seminar werden Inhalte und Bedeutung von AC`s sowie Mitwirkungs- und Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen aufgezeigt. Seminarinhalte ❚ Inhalte und Bedeutung eines ACs für die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Anforderungen an ein erfolgreiches AC (DIN 33430, ethische und methodische Standards, Formen und Ziele von ACs) ❚ Aufbau und Entwicklung eines ACs, Herausforderungen und Fallstricke ❚ Aufbau und Durchführung einer Beobachterschulung ❚ Worauf muss die betriebliche Interessenvertretung besonders achten? ❚ Manipulation und/oder gerechte Bewertung im AC ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung beim AC (z.B. Rolle als „stiller Beobachter“ innerhalb des Verfahrens) ❚ Simulation von AC-Übungen, Simulation einer Beobachterkonferenz 91 92 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Umgang mit unterschiedlichen Führungsstilen Seminardaten 16.03. – 18.03.2016 Beginn: 10 Uhr Bochum, Mercure Hotel 16-BR00092 600,00 EUR zzgl. 250,00 EUR Übernachtung und 282,00 EUR Tagungsstättenpauschale Betriebliche Interessenvertretungen haben mit vielen unterschiedlichen Führungspersönlichkeiten und -stilen zu tun. Manchmal haben sie selber eine Führungsrolle, besondere soziale Kompetenz benötigen sie im Umgang mit den Führungskräften im Betrieb. Oft stehen Führungsstile in direktem Zusammenhang mit Unternehmensstrategien. Referentin und Referent: Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Seminarinhalte ❚ Führungskonzepte, die dahinter liegenden Zielstellungen und Menschenbilder ❚ Führungsstile, Führungsinstrumente, Führungsverhalten ❚ Führungsebenen im Zusammenhang mit Unternehmensspezifika ❚ Führung unter geänderten Rahmenbedingungen der Arbeitsorganisation ❚ Auswirkungen der partizipativen Arbeitsgestaltung auf Führung, Führungsinstrumente und Führungskräfteentwicklung ❚ Psychologische Grundlagen zu Motivation, Verhalten, Individuum und Gruppe ❚ Persönlichkeitsstörungen in Verbindung mit (Führungs-)Verhalten in Organisationen ❚ Rollen und Konflikte ❚ Anschlussfähige Kommunikation (Verhandlung, Konfliktgespräche etc.) Dr. Christian Riese, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum In diesem Seminar werden zum einen die neuen Erkenntnisse zum Thema Führung behandelt. Zum anderen erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Handlungsmöglichkeiten, wie sie angemessen auf unterschiedliche Führungsstile reagieren können. Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Seminardaten Modul A 11.05. – 13.05.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00093 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale Modul B 14.09. – 16.09.2016 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker 16-BR00094 600,00 EUR zzgl. 120,00 EUR Übernachtung und 180,00 EUR Tagungsstättenpauschale Referentin und Referent Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Dr. Christian Riese, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum 93 Personalentwicklung und Personalmanagement – Eine Seminarreihe in zwei Modulen Die zunehmende Dynamik der Unternehmensumwelt beinhaltet steigende Anforderungen an die Beschäftigten. Die Flexibilisierung der Arbeitsinhalte und der Arbeitsformen, die rasante technologische Entwicklung sowie der steigende Altersdurchschnitt der Belegschaften stellen an die Kolleginnen, Kollegen und auch die Interessenvertretungen ständig neue Herausforderungen. Eine systematische Personalentwicklung sowohl im Unternehmen als auch im Gremium wird immer bedeutender für die Erfüllung der Aufgaben. Zielsetzung der Seminarreihe ist, die Themen Personalentwicklung, Personalmanagement und Organisationsentwicklung auf den vier Ebenen Theorie, Praxisbeispiele, Erfahrungen im Unternehmen und Erfahrungen im eigenen Gremium zu beleuchten, zu reflektieren und miteinander zu verzahnen. Ansätze zur Kompetenzentwicklung werden entwickelt. Seminarinhalte Modul A: ❚ Personalentwicklung: Begriffe, Theorien, Grundlagen ❚ Interventionen der Personalentwicklung ❚ Menschenbilder und Personenwahrnehmung ❚ Grundlagen der Motivation ❚ Diagnostik von Kompetenzen und Potentialen ❚ Verfahren zur Kompetenzentwicklung Unter der Bezeichnung Organisationsentwicklung werden verschiedene Methoden zum gemeinschaftlichen Lernen und Weiterentwickeln zusammengefasst. Diese sowohl theorie- als auch praxisgeleitet kennen zu lernen, zu bewerten und mit anderen Methoden der Entwicklung zu vergleichen sowie eigene Ansätze zu entwickeln, ist das Ziel des zweiten Moduls. Seminarinhalte Modul B: ❚ Organisationsentwicklung: Begriffe, Theorien, Grundlagen, Grundtypen und Beratung ❚ Methoden der systemischen Beratung und Organisationsentwicklung ❚ Team, Arbeitsgruppen und deren Entwicklung ❚ Teamentwicklung ❚ Coaching 94 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Einzelcoaching Die Anforderungen der betrieblichen Interessenvertretungen sind im Zuge der allgemeinen erhöhten Arbeitsanforderungen und der Leistungsverdichtung umfangreicher und komplexer geworden. Betriebliche Interessenvertreterinnen und -vertreter spüren auch in ihrer täglichen Arbeit den zunehmenden Druck in der Arbeitswelt und benötigen für ihre Aufgabe spezielle persönliche und soziale Kompetenzen. In einem individuellen Coaching steht vor allem die Reflexion des eigenen Handelns im Vordergrund. Die Entwicklung der Entscheidungsund Durchsetzungsfähigkeit ist dabei genauso wichtig wie eine hohe Konflikt- und Problemlösefähigkeit. Wir arbeiten mit lösungs- und ressourcenorientierten Methoden in einem professionellen Team mit Beraterinnen und Beratern aus der betrieblichen Praxis. Mögliche Fragen, die in einem Coaching geklärt werden können: ❚ Wie bewältige ich bevorstehende schwierige Aufgaben? ❚ Wie sehe ich meine Rolle im Team? ❚ Welche persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten habe ich? ❚ Wie kann ich meine Kommunikationskompetenz verbessern? ❚ Wie kann ich meine persönliche Balance im Arbeits- und Privatleben finden? Zu unserem Team gehören: ❚ Angela Fahd ❚ Kristin Fumagalli ❚ Jürgen Heimes ❚ Katharina Homann-Kramer ❚ Karin Korthals ❚ Ralf Kronig ❚ Gerda Krug ❚ Frank Mertens ❚ Susan Paeschke ❚ Robert Spitz ❚ Gerd Wisbar ❚ Harald Wolf 95 Strategisches Betriebsratsmanagement Veranstaltungsorte Ruhr-Universität Bochum Mercure Hotel, Bochum Referenten Prof. Dr. Klaus Harney, Lehrstuhl für Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Ruhr-Universität Bochum Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte silberberger.lorenz, Düsseldorf Prof. Dr. Heiner Minssen, Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung der Ruhr-Universität Bochum Dr. Manfred Wannöffel, Gemeinsame Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum – IG Metall u.a. Für Betriebsräte ist eine erfolgreiche Interessenvertretung, wenn sie professionell organisiert werden soll, nur durch umfangreiches rechtliches und politisches Wissen möglich. Neben diesen Kenntnissen müssen freigestellte Interessenvertretungen aber auch eine strategische Kompetenz entwickeln, um effektiv arbeiten zu können. Mit der Fortbildungsreihe verbinden wir wichtige Einzelthemen miteinander und formen daraus ein ganzheitliches Angebot zum strategischen Betriebsrats-Management. Die Fortbildung umfasst sechs Module. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu den einzelnen Themenkomplexen zur Verfügung. Mit dem Angebot richten wir uns in erster Linie an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertretungen und Freigestellte sowie Betriebsratsmitglieder, welche auf Perspektive eine leitende Rolle im Gremium übernehmen sollen. Es ist sinnvoll, bereits Grundlagenseminare besucht zu haben, weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Vorgesehen sind die Module ❚ Führen-Leiten-Delegieren ❚ Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats bei Umstrukturierung und Reorganisation ❚ Von der Strategie zur Kennzahl – vom zielgesicherten Umgang mit wirtschaftlichen Informationen ❚ Recht haben und Recht durchsetzen ❚ Effektive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ❚ Strategisches Personalmanagement Das Modul „Führen, Leiten, Delegieren“ findet vom 23.02. – 25.02.2016 statt. Die Termine für die weiteren Module werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gesamtpauschale beträgt 3.250,00 EUR. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für Unterkunft und Tagungsstätttenpauschale. Detaillierte Informationen unter: www.aulnrw.de/Strategisches-Betriebsratsmanagement 96 Tagungen 97 Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr Seminardaten 16.03.2016 16-BR00022 Essen, Philharmonie/Saalbau 12.04.2016 16-BR00023 Essen, Philharmonie/Saalbau 27.09.2016 16-BR00024 Essen, Philharmonie/Saalbau 16.11.2016 16-BR00025 Essen, Philharmonie/Saalbau Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die Möglichkeit zu einem weiterführenden Gedankenaustausch. Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor. Tagungsbeirat: Olaf Klein, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichts Bonn Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, silberberger.lorenz, Kanzlei für Arbeitsrecht Gerhard Stiens, Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Stimmen aus den letzten Arbeitsrechtstagen: „Gute Auswahl der Themen und Referenten.“ „Mir gefiel die offene und freundliche Atmosphäre.“ „Plastische Darstellung der oft rechtlich schwierigen Sachverhalte.“ „Alle Fragen wurden beantwortet, sogar sehr ausführlich.“ „Abwechslungsreiche Themenauswahl, tolle Darstellung an praktischen Beispielen.“ „Ich komme wieder!“ 98 Tagungen „Ich finde es wichtig, immer auf dem Laufenden zu sein, denn nur so kann ich die Interessen meiner schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen optimal vertreten. Die Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben bietet mir genau das. Neben den Vorträgen zu aktuellen Themen finde ich insbesondere die Workshops wichtig und hilfreich. So kann ich zielgerichtet die Inhalte auswählen, die ich in meiner betrieblichen Praxis am dringendsten brauche und Erfahrungen mit anderen Schwerbehindertenvertretungen austauschen. Auch der Standort in Recklinghausen ist im nördlichen Ruhrgebiet hervorragend disponiert.“ Seminardaten 02.03.2016 Recklinghausen, Vestisches Cultur & Congress Zentrum 16-SB00022 250,00 EUR zzgl. 85,00 EUR Tagungsstättenpauschale Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen Die Fachtagung bietet ein Forum, in dem sich Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen von behinderten und schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb einsetzen, austauschen und vernetzen. Sie erhalten in Diskussionen mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten einen Überblick über aktuelle Themen und Entwicklungen in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit. In verschiedenen Foren werden wichtige Fragestellungen vertieft. Petra Heitkamp, Schwerbehindertenvertreterin bei der EUROPIPE GmbH Stimmen zu der 4. Fachtagung am 12.03.2015: „Nachdem ich nun schon einige Male bei der Tagung für betriebliche Interessenvertreterinnen war, bin ich in diesem Jahr das erste Mal bei der Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben gewesen. Ich finde es toll, wie praxisnah die Vorträge und Workshops sind. Eine sehr gute Möglichkeit Wissen aufzufrischen, aber auch viel dazuzulernen und andere engagierte Kolleginnen und Kollegen zu treffen.“ „Für mich war die Mischung aus fachlichem Input und kollegialem Austausch in guter Atmosphäre besonders wichtig.“ Elke Dümenil, stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin der Deutschen Post AG, Niederlassung BRIEF Köln West 99 „Diese Tagung war für mich ein Gewinn, weil ich viele für mich wichtige Informationen komprimiert erhalten habe.“ „Meine aktuellen Fragen wurden alle beantwortet.“ „Ich habe alle Infos, die ich für meine Arbeit brauche, erhalten. Weiter so!“ 100 Tagungen „Der Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen ist aus meiner Sicht eine Bereicherung für jede einzelne Kollegin. Die Teilnehmerinnen lernen voneinander, reflektieren über ihre Arbeit, ihre Erfahrungen und stärken sich wechselseitig. Dabei tanken sie gleichzeitig auf. Weiter so!“ Carmen Tietjen, ehemalige Landesfrauensekretärin des DGB NRW Seminardaten 07.09.2016 16-BR00026 Essen, Philharmonie/Saalbau Frauen auf Erfolgskurs – Wissen, Austausch, Vernetzung. 5. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen Mit der Fachtagung „Frauen auf Erfolgskurs – Wissen – Austausch – Vernetzung“ hat Arbeit und Leben NRW ein Forum für Frauen geschaffen. Hochkarätige Referentinnen vermitteln ihr Fachwissen, diskutieren mit den Teilnehmerinnen und regen zu Erfahrungsaustausch und Vernetzung an. Dies stärkt die Position im Betrieb und im Gremium. Von den Erfahrungen der Anderen lernen, bringt in der Regel einen großen Mehrwert. Aber auch die Reflexion der eigenen Rolle sorgt für neue Inspirationen in der täglichen Arbeit. In verschiedenen Vorträgen oder Fachforen werden sowohl die Motivation für die Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung als auch die persönlichen Ressourcen gestärkt und eine Atmosphäre geschaffen, die zum Lernen, Diskutieren und Vernetzen einlädt. Die nächste Fachtagung ist für den 07.09.2016 in der Philharmonie Essen geplant. „Ich habe an dem 3. Tag für Betriebsrätinnen, Personalrätinnen und Interessenvertreterinnen teilgenommen. Er war sehr interessant für mich. Ich habe gemerkt, dass ich mit meinen Fragen nicht allein da stehe. Und ich habe durch den Austausch mit den Frauen und die inhaltlichen Beiträge viel dazu gelernt. Ich bin jetzt total motiviert, die Erkenntnisse und Anregungen in meine Arbeit als neu gewählte Betriebsrätin umzusetzen.“ Sarah Désirée Müller, Betriebsrätin der Firma Nippon Express Deutschland GmbH 101 Stimmen zur letzten Fachtagung am 30.10.2014: „Alle Fachforen waren sehr interessant, da fiel die Entscheidung schwer. Ich freue mich schon auf das nächste Mal!“ „Mit so vielen Kolleginnen in den Austausch zu kommen, hat mir am besten gefallen.“ „Es war eine tolle Idee, nach der Mittagspause eine kurze bewegte Pause durchzuführen!“ „Prima Mischung aus Wissensvermittlung und Vernetzung!“ „Engagierte Referentinnen in einer angenehmen Atmosphäre – TOP!“ 102 Tagungen „Ich war 2014 das erste Mal auf dem Gesundheitstag. Mein Fazit: Der Gesundheitstag ist eine tolle, praxisnahe und topaktuelle Veranstaltung. Für meine tägliche Arbeit als SBV und BR konnte ich vieles mitnehmen.“ Michele Knöll, erste stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin und Betriebsratsmitglied bei der Merck KGaA, Darmstadt 103 8. Gesundheitstag Seminardaten 24.11.2016 16-BR00027 Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer komplexer werden. Steigende Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel an sozialer Anerkennung führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den Beschäftigten. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebs- und Personalräten. Dabei sollte die Prävention, also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen können ihr Wissen vertiefen und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen. Der nächste Gesundheitstag ist für den 24.11.2016 geplant. „Der Gesundheitstag ist eine hervorragende und in dieser Form einmalige Gelegenheit, sich mit anderen über Arbeitsund Gesundheitsschutz als ganzheitliches und strategisches Thema auszutauschen, um Mitbestimmungsrechte effektiv in die betriebliche Praxis umzusetzen.“ Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Stimmen aus den letzten Gesundheitstagen: „Die Komplexität des Themas wurde durch die Referentinnen und Referenten sehr gut verdeutlicht.“ „Ich habe sehr viel Input für meine tägliche Arbeit bekommen.“ „Durch die interessante Themenwahl habe ich einen guten Einblick in das wichtige Feld Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten.“ „Eine gut organisierte, praxisnahe Veranstaltung.“ „Tolle Vorträge und eine interessante Diskussionsrunde am Ende.“ 104 Tagungen Weiterbildungsberatung 1. Mediationstag in Düsseldorf Gut beraten: Weiterbildung im Betrieb Weiterbildung planen – Weiterbildung finanzieren Seminardaten 01.06.2016 Weitere Informationen ab Frühjahr 2016 unter www.aulnrw.de Konflikte im Betrieb entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten: zwischen Beschäftigten, zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten sowie auch zwischen Arbeitnehmervertretungen und Geschäftsleitung. Die Methode der Mediation hat sich in den letzten Jahren zu einem wirksamen Instrument der betrieblichen Konfliktlösung entwickelt und wird auch in Zukunft durch das neue Mediationsgesetz weiter an Bedeutung gewinnen. Arbeit und Leben NRW bietet seit vielen Jahren eine zertifizierte Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator an. Mit dem 1. Mediationstag von Arbeit und Leben NRW in Kooperation mit ver.di NRW wollen wir ein Forum schaffen, in dem Mediatorinnen und Mediatoren diskutieren und sich vernetzen können. Prominente Gastreferentinnen und Gastreferenten vermitteln dazu Fachwissen und stellen hochaktuelle Entwicklungen vor. WEITERBILDUNG wird in den meisten Betrieben „klein“ geschrieben. Dabei gibt es gute Gründe, sich weiterzubilden: ❚ Berufliche Belastungen können verringert werden, wenn die vorhandenen Kompetenzen und beruflichen Kenntnisse ausreichen, um auch den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. ❚ Die Arbeitszufriedenheit wird erhöht, wenn der Job wieder Spaß macht. ❚ Sorgen um die berufliche Zukunft können abgemildert werden, wenn die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird. ❚ Der Wunsch nach einer beruflichen Weiterentwicklung oder einem höheren Einkommen kann realisiert werden. ❚ Neue Aufgaben und Anforderungen im beruflichen Alltag und gesundheitlich bedingte Umorientierung können bewältigt werden. ❚ Jobwechsel, die durch betriebliche Umstrukturierungen erforderlich sind, können angstfrei angegangen werden. Gute Beratung: ❚ Beschäftigte, die Fragen zu Weiterbildung und deren finanziellen Fördermöglichkeiten haben oder eine berufliche Umorientierung planen, können einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. ❚ Betriebliche Interessenvertretungen unterstützen wir, wenn sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten die betriebliche Weiterbildung fördern und gestalten wollen. ❚ Die mobile Beratungsstelle kommt auf Anforderung vor Ort in den Betrieb. Fördermittel wie der Bildungsscheck und die Bildungsprämie werden direkt ausgestellt. Für die Beratung zur beruflichen Entwicklung können individuelle Termine vereinbart werden. Bildungsscheck und Bildungsprämie Mit dem Bildungsscheck oder der Bildungsprämie erhalten Beschäftigte einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 500 Euro zu den Weiterbildungskosten. Beim Bildungsscheck ist das auch für kleine und mittlere Unternehmen möglich. Das Land NRW finanziert den Bildungsscheck aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Beratung zur beruflichen Entwicklung Dieses Beratungsangebot unterstützt Beschäftigte in beruflichen Veränderungsprozessen und richtet sich auch an diejenigen, die in prekären Arbeitsverhältnissen, mit Zeitvertrag, Befristung oder in einem Minijob beschäftigt sind. Zugewanderte erhalten eine Erstberatung zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die Beratung, die bis zu neun Stunden umfassen kann, ist kostenlos. Das Land NRW (MAIS) übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Finanzierung. Ansprechpartnerin Claudia Bednarski Telefon: 0211 - 93800 -24 mobil: 0170 - 221 52 39 E-Mail: [email protected] 105 106 Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen 107 Arbeit und Leben DGB/VHS NW Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin Seminardaten 19.04. – 21.04.2016 TRYP Hotel Dortmund Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation. 28.06. – 30.06.2016 TRYP CentrO Oberhausen Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM. Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEMTeam zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits existierenden oder geplanten BEM-Teams diese Weiterbildung. Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität Dortmund. 06.09. – 08.09.2016 TRYP CentrO Oberhausen 02.11. – 04.11.2016 TRYP CentrO Oberhausen Abschlussworkshop 22.11.2016 TRYP Hotel Dortmund Strategisches Betriebsratsmanagement Veranstaltungsorte Ruhr-Universität Bochum Park Inn Hotel, Bochum Referenten Prof. Dr. Klaus Harney, Lehrstuhl für Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Ruhr-Universität Bochum Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte silberberger.lorenz, Düsseldorf Prof. Dr. Heiner Minssen, Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung der Ruhr-Universität Bochum Dr. Manfred Wannöffel, Gemeinsame Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum – IG Metall u.a. Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR. Hinzu kommen 168,00 EUR für Übernachtung und 267,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale im TRYP Hotel Dortmund und 220,00 EUR für Übernachtung und 265,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale im TRYP CentrO Oberhausen. Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 250,00 EUR zzgl. 65,00 EUR Tagungsstättenpauschale. Für Betriebsräte ist eine erfolgreiche Interessenvertretung, wenn sie professionell organisiert werden soll, nur durch umfangreiches rechtliches und politisches Wissen möglich. Neben diesen Kenntnissen müssen freigestellte Interessenvertretungen aber auch eine strategische Kompetenz entwickeln, um effektiv arbeiten zu können. Mit der Fortbildungsreihe verbinden wir wichtige Einzelthemen miteinander und formen daraus ein ganzheitliches Angebot zum strategischen Betriebsrats-Management. Die Fortbildung umfasst sechs Module. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu den einzelnen Themenkomplexen zur Verfügung. Mit dem Angebot richten wir uns in erster Linie an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertretungen und Freigestellte sowie Betriebsratsmitglieder, welche auf Perspektive eine leitende Rolle im Gremium übernehmen sollen. Es ist sinnvoll, bereits Grundlagenseminare besucht zu haben, weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Vorgesehen sind die Module ❚ Führen-Leiten-Delegieren ❚ Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats bei Umstrukturierung und Reorganisation ❚ Von der Strategie zur Kennzahl – vom zielgesicherten Umgang mit wirtschaftlichen Informationen ❚ Recht haben und Recht durchsetzen ❚ Effektive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ❚ Strategisches Personalmanagement Das Modul „Führen, Leiten, Delegieren“ findet vom 23.02. – 25.02.2016 statt. Die Termine für die weiteren Module werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gesamtpauschale beträgt 3.250,00 EUR. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für Unterkunft und Tagungsstätttenpauschale. Detaillierte Informationen unter: www.aulnrw.de/Strategisches-Betriebsratsmanagement 108 Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen Messen Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress – Grundlagen der Mediation (Baustein 1) Betriebs-, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personen Seminardaten in Leitungsfunktionen brauchen in ihrer täglichen Arbeit Konfliktlö1. Baustein Grundlagen der Mediation sungskompetenz. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, wie z.B. zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen 28.11. – 30.11.2016 Arbeitnehmervertretungen und Betriebsleitung, zwischen BeschäftigBeginn: 10 Uhr ten, aber auch innerhalb des Gremiums. Auswirkungen davon sind Wesel, z.B. Mobbing, Intrigen, und gegenseitige Behinderung bei der Arbeit. Welcome Hotel Mediation bedeutet „Vermittlung“ und stellt ein besonderes VerfahRheinresidenz ren der einvernehmlichen Konfliktlösung zwischen streitenden Par16-BR00083 teien dar. Das Verfahren hat sich in den letzten Jahren zu einem hoch600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung wirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da es die Interessen aller Beteiligten einbezieht. Gerade wenn Streitende darauf angeund 237,00 EUR Tagungswiesen sind, nach einem Konflikt wieder miteinander arbeiten zu stättenpauschale müssen, bietet das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaft tragfähigen und einvernehmlichen Lösung. Referent und Referentin Mit der Verabschiedung des neuen Mediationsgesetzes wird MediaJürgen Heimes, tion in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt Organisations- und den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt auch zur selbstständiPersonalentwickler, gen haupt- oder nebenberuflichen Ausübung. Mediator, Jurist Die Ausbildung umfasst insgesamt 125 Stunden und besteht aus fünf Seminarbausteinen von je drei Tagen. Nach der Teilnahme an allen Katharina HomannBausteinen des Ausbildungsgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Kramer, Teilnehmer ein Zertifikat. Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Der erste Seminarbaustein findet vom 28.11. – 30.11.2016 statt. Arbeit und Leben Die weiteren vier Termine für das Jahr 2016 werden im ersten Seminar mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen. Abschließend ist ein zusätzlicher Baustein „Schwierige Situationen in der Mediation“ geplant. In diesem Baustein soll die Umsetzung und Verankerung im Betrieb unter die Lupe genommen und Methoden und Techniken weiter vertieft und gefestigt werden. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 12 begrenzt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 01.10.2016. Die Seminarpauschale für die gesamte Ausbildung beträgt 4.900,00 EUR zzgl. 19% MwSt. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale. 109 Seminardaten 28.09. – 30.09.2016 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel 16-SB00023 600,00 EUR zzgl. 310,00 EUR Übernachtung und 225,00 EUR Tagungsstättenpauschale, zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet. Seminarinhalte ❚ Besuch der Reha-Care 2016 ❚ Vorbereitung auf Messe und Kongress ❚ Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung ❚ Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen ❚ Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen ❚ Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden ❚ Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren ❚ Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren ❚ Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care 110 Messen Seminardaten 10.10. – 13.10.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Hamburg Altona, InterCity Hotel 16-BR00028 750,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 225,00 EUR Tagungsstättenpauschale, zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Messen Arbeitsschutz aktuell 2016 Orgatec 2016 – Begleitseminar zur Messe – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress – Schöne neue Arbeitswelt? Chancen und Risiken der Arbeitswelt von morgen Die Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell – Das Präventionsforum“ findet vom 10. bis zum 13. Oktober 2016 in Hamburg statt. Sie bietet ideale Voraussetzungen, sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren. Die Fachmesse präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das Thema „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das benötigte Hintergrundwissen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Seminarinhalte ❚ Besuch der A+A ❚ Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress ❚ Brandschutz in den Betrieben ❚ Persönliche Schutzausrüstung ❚ Spezifische Gefährdungen und Belastungen ❙ Psychische Belastungen ❙ Gefahrstoffe ❙ Allergien ❚ Prävention ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Die Zukunft des Arbeitsschutzes ❚ Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Seminardaten 25.10. – 28.10.2016 Beginn: 10 Uhr Wiehl, Waldhotel 16-BR00029 750,00 EUR zzgl. 268,00 EUR Übernachtung und 232,00 EUR Tagungsstättenpauschale, zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) Referent Katharina HomannKramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben 111 Die Messe Orgatec 2016 in Köln zeigt Trends der neuen Arbeitswelt zur Gestaltung von Arbeitsplätzen im Büro. Die technologischen Innovationen der letzten Jahre bieten Risiken und Chancen für die Beschäftigten. Einerseits führen sie zu zunehmender Unabhängigkeit der Beschäftigten von festen Arbeitsorten, -zeiten und -aufgaben, andererseits bergen sie Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten. Für die betrieblichen Interessenvertretungen, die sich mit dem Arbeitsund Gesundheitsschutz beschäftigen, stellt sich die Frage, welche Faktoren gesund erhaltend und welche krank machend wirken und wie sie darauf Einfluss nehmen können. Unser Seminar bereitet inhaltlich auf den Besuch der Messe vor und vermittelt das notwendige Wissen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt 4.0. Seminarinhalte ❚ Gestaltungsmöglichkeiten von Guter Arbeit im Büro ❚ Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsplatzverordnung ❚ Definition Stress und Burn-out ❚ Gesundheitliche Auswirkungen von Flexibilität und Zeitdruck ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der Messe ❚ Teilnahme an Fachforen und Vorträgen auf der Messe 112 Programmbeirat Programmbeirat Inhalte und Schwerpunkte der Bildungsangebote werden seit 2009 mit einem Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Wir wollen damit die Praxisorientierung unserer Veranstaltungen noch weiter erhöhen. Dem Programmbeirat gehören an: Martin Allard, Betriebsratsvorsitzender/Dtm BR stellv. WiA – Ausschuss-Sprecher K+N Deutschland, Delegierter des EBR K+N Deutschland Anke Bardenhagen, Mitglied Gesamtbetriebsrat Telekom Deutschland GmbH, Mitglied im Betriebsrat Technology der Telekom Deutschland GmbH Josef Bednarski, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DTKS, stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der DTAG Jörg Dicken, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Stadt Köln Kornelia Dubbel, Mitglied im ver.di Gewerkschaftsrat Thomas Koczelnik, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG Ralf Kronig, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der SAP SE, Walldorf Anne Pennekamp, Betriebsratsvorsitzende, stellv. Schwerbehindertenvertreterin, Mitglied im GBR-Wirtschaftsauschuss, Fiege Deutschland GmbH & Co. KG, Bocholt Werner Redemann, Schwerbehindertenvertretung HDI Kundenservice AG, Köln Wolfgang Steinberg, Konzernbetriebsratsvorsitzender der REMONDIS SE & Co. KG 113 114 Neue Projekte für Interessenvertretungen Deutsch-Französische Jugendbegegnungen – Neue Perspektiven im Betrieb Interkulturelle Kompetenzen und Zugänge zu europäischen Arbeitswelten werden für junge Menschen immer wichtiger. Bereits seit 1964 setzt Arbeit und Leben NRW deutsch-französische Jugendbegegnungen um. Auf diesem Fundament bauen unsere aktuellen Angebote für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende auf. Durch mehrtägige Begegnungen mit Französinnen und Franzosen aus gleichartigen Berufsund Wirtschaftszweigen ermöglichen wir jungen Menschen, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie den politisch-sozialen Rahmen im anderen Land kennenzulernen. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf Begegnungen zwischen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie betrieblichen Interessenvertretungen. Gemeinsam mit Partnerorganisationen in Frankreich plant Arbeit und Leben NRW die Austausche für interessierte Gruppen. Französische Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für eine Teilnahme. Um eine Kommunikation zu ermöglichen, stehen der Gruppe erfahrene Teamerinnen und Teamer zur Seite, die übersetzen und Sprachanimationen durchführen. Die Begegnungen dauern mindestens fünf Tage (inkl. Hin- und Rückfahrt). Das Angebot beinhaltet Unterkunft und Verpflegung (Halbpension), ÖPNV-Tickets, An- und Abreise sowie die Konzeption und Durchführung eines berufsspezifischen und/oder politischen Bildungsprogramms. Die Begegnungen werden aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert. Ergänzend wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Kontakt: Fenna Godhoff Jugendbildungsreferentin E-Mail: [email protected] Telefon: 0211 - 93800 -48 Maria Wigbers Jugendbildungsreferentin E-Mail: [email protected] Telefon: 0211 - 93800 -38 Neue Projekte für Interessenvertretungen 115 116 Neue Projekte für Interessenvertretungen Systematische Behinderung von Betriebsräten und Gewerkschaften Projekt „Fair im Betrieb NRW“ Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten – Ein Projekt von Arbeit und Leben NRW in Kooperation mit dem DGB und den Gewerkschaften Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist einer der wichtigsten Grundfreiheiten in der EU. Die innereuropäische Arbeitsmigration wird von den europäischen Behörden und von den Mitgliedstaaten seit Jahren begrüßt und durch entsprechende Maßnahmen unterstützt. Aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse und mangelnder Kenntnisse über die europäischen und nationalen Arbeitnehmerrechte sind allerdings Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft nicht in der Lage, unfaire oder sogar ausbeuterische Arbeits- und Wohnverhältnisse rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Gewerkschaften und Medien haben seit vielen Jahren zahlreiche Fälle aufgedeckt, bei denen osteuropäische Arbeiterinnen und Arbeiter über Monate oder Jahre zu Dumping- und Hungerlöhnen beschäftigt worden sind. Mit der Landesinitiative "Faire Arbeit- Fairer Wettbewerb" wurde in NRW vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales beispielhaft seit 2013 versucht, allen prekären Beschäftigungsformen entgegenzuwirken. Im Rahmen dieser Initiative hat Arbeit und Leben NRW in Kooperation mit "Faire Mobilität" und den DGB-Gewerkschaften seit Juli 2013 ein Pilotprojekt gestartet, um in den Regionen Dortmund Hellweg (Schwerpunkt Logistik) und OWL (Schwerpunkt Fleischindustrie) ein kostenloses Erstberatungsangebot zu Fragestellungen des Arbeits-, Sozial- und Aufenthaltsrecht aufzubauen. Ziel des für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren angesetzten Projektes „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ ist es, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa ein Netzwerk von Strukturen zur Information, Beratung und Begleitung, sowie gegebenenfalls Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Arbeits-, Sozial- oder Aufenthaltsrechte aufzubauen. Darüber hinaus sind der Wissenstransfer in die Gewerkschaften und die Unterstützung der Arbeit der Betriebsräte sowie die Vernetzung der vorhandenen Beratungsstrukturen die wichtigsten Aufgaben des Projekts, und dies über die Projektlaufzeit hinaus. Das Projekt wird im Rahmen der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ sowie im Rahmen der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik gefördert. Projektbüros sind bereits in Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen und Essen eingerichtet. Ein weiteres Projektbüro wird im August 2015 in Düsseldorf eröffnet. Wenn Arbeitgeber versuchen, die Interessenvertretung durch Gewerkschaften und Betriebsräte zu unterbinden oder einzuschränken steckt oft System dahinter. Ohne professionelle Unterstützung ist es für Betroffene schwierig, diesem Vorgehen wirkungsvoll etwas entgegenzusetzen. Für diese Fälle gibt es seit dem 01.05.2015 mit dem Projekt „Fair im Betrieb NRW“ eine neue Unterstützungsstruktur. Anlass und Hintergrund des Projektes sind Angriffe auf die Mitbestimmung in Unternehmen. Diese richten sich gegen Betriebsratsgremien oder einzelne engagierte Kolleginnen und Kollegen, z.B. in Form von Mobbing, haltlosen Kündigungen sowie Verhinderung, Anfechtung oder Manipulation von Betriebsratswahlen. Arbeitgeber bedienen sich dabei spezialisierter Anwälte und Detekteien, um unliebsame Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit falschen Anschuldigungen zu kriminalisieren, auf Dauer zu zermürben und loszuwerden.„Fair im Betrieb NRW“ unterstützt ab sofort Kolleginnen und Kollegen, die solchen Angriffen ausgesetzt sind. Das Projekt berät, vermittelt Kontakte und organisiert öffentlichkeitswirksame Aktionen. Mit dem Ziel, die in solchen Situationen handelnden Personen für die Problematik und die dahintersteckende Systematik zu sensibilisieren, werden Handlungshilfen und Workshops für verschiedene Berufsgruppen entwickelt und angeboten. Auf diesem Weg werden Anwältinnen/Anwälten, Strafverfolgungsbehörden, Richterinnen/Richtern, Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretären sowie medizinisch und therapeutisch Tätigen die Systematik des Vorgehens von Arbeitgebern sowie daraus resultierende Folgen für Betroffene veranschaulicht. Gemeinsam werden mögliche Handlungsalternativen entwickelt. Eine intensive Vernetzung sowie regelmäßige, hochkarätig besetzte, politische Fachgespräche und öffentlichen Veranstaltungen rücken den Schutz der Mitbestimmung als eine Säule unserer Demokratie zudem stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. „Fair im Betrieb NRW“ ist ein Kooperationsprojekt von Arbeit und Leben NRW und der Günter-Wallraff-Stiftung mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Es baut auf Erfahrungen von „Brennpunkt Betrieb“ und „Work-Watch“ auf. Kontakt Beratungsstelle Düsseldorf: Email: [email protected] Telefon: 0211 - 93800 -55 Mobil: 0170 - 634 60 44 Kontakt Beratungsbüro Dr. Alexandru Zidaru, Bildungsreferent Königswall 36, 44137 Dortmund, Email: [email protected] www.aulnrw.de, Tel.: 0231 - 54 50 79 86, Fax: 0231 - 54 50 79 87 Arbeit und Leben DGB/VHS NW 117 In Kooperation mit: Bezirk Nordrhein-Westfalen Beratungsstelle Köln: Email: [email protected] Telefon: 0221 - 99 75 7243 118 Wanderarbeit – Gesichter einer neuen Arbeiterklasse Wanderarbeit – Gesichter einer neuen Arbeiterklasse Wanderarbeit – Gesichter einer neuen Arbeiterklasse Die neue Wanderausstellung von Arbeit und Leben NW liefert eindrucksvolle Einblicke in die Lebenswelt von Arbeitsmigrantinnen und -migranten. Sie vermittelt anhand von sechs sehr unterschiedlichen Reportage- und Portraitserien ein eindringliches Bild ihrer Schicksale, Motive und Hoffnungen. Die Fotografien zeigen mit Cargonauten (Oliver Tjaden) den Alltag auf Containerschiffen, mit Mingong – Die Suche nach dem Glück von Wolfgang Müller die unterschiedlichen Formen der Wanderarbeit in China, Zugvögel von Ingar Krauss porträtiert polnische Erntehelfer in Deutschland und New Pott – Neue Heimat im Revier von Mischa Kuball gewährt einen Einblick in das private Umfeld von Arbeitsmigrantinnen und -migranten im Ruhrgebiet. Land ohne Eltern von Andrea Diefenbach zeigt das Leben von moldawischen Kindern, deren Eltern sich im Ausland befinden, um Geld zu verdienen, sowie die Videoinstallation Zwischen den Welten von Mauricio Bustamante das Schattendasein bulgarischer Hilfsarbeiter in der Bundesrepublik. Die Fotoausstellung besteht aus 26 bedruckten freistehenden Hartschaumtafeln sowie einer Videopräsentation. Sie ist ab sofort ausleihbar und wird in den nächsten zwei Jahren an unterschiedlichen Orten in NRW präsentiert. Die Liefer- und Ausleihbedingungen befinden sich unter www.aulnrw.de/Wanderarbeit Cargonauten, Oliver Tjaden Kontakt: Gabriela Schmitt, [email protected] Tel.: 0211 - 93800 -22 Ruth Stahl-Alischewski [email protected] Tel.: 0211 - 93800 -11 Zwischen den Welten, Mauricio Bustamante 119 120 Service Terminübersicht Bildung lohnt sich: Der Weiterbildungspass Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden – wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein „Überraschungsgeschenk”. be n- We ite rb ild un Me in Ar be it un d Le gs -Pa ss Seminar: Name, Vorname h Sie. Aber dass sie auc ung lohnt, das wissen in me Dass sich Weiterbild nah Teil die h fac ! Lassen Sie sich ein belohnt wird, ist neu Rückseite quittieren. der auf er Feld einem der ! err asc hun g von uns om me n Sie ein e Üb Für vie r Bau ste ine bek ❶ ➌ Seminar: B/VHS NW Arbeit und Leben DG Tersch minaft : Landesarbeitsgemein 27 -18 · fax 02 11/938 00 fon 02 11/938 00 -17/ e-mail [email protected] Termin: ➋ Unterschrift Arb Seminar: Termin: eit und Leben ➍ Unterschrift Arb eit und Leben Service-Hotline Unter den Telefonnummern 0211 - 93800 -19 /-21 /-35 /-45 bzw. unter der Adresse [email protected] stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet oder die Teilnahme am Seminar verweigert. Seminarmaterialien, Fotos, Präsentationen auf Abruf www.mein.aulnrw.de Das individuelle Seminar-Archiv von Arbeit und Leben NRW Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten Zugang, mit dem sie alle Materialien zu den von ihnen besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können. Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite www.aulnrw.de als auch über www.mein.aulnrw.de möglich. Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif (0211 - 93800 -18) gerne zur Verfügung. 121 Januar 25.01. – 29.01.2016 BR I: Einführung in die Betriebsratsarbeit - Aller Anfang ist gar nicht so schwer Simonskall 25.01. – 29.01.2016 BRII: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor Morsbach 25.01. – 29.01.2016 BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Simonskall 25.01. – 29.01.2016 Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Hattingen Februar 10.02. – 12.02.2016 Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten Münster 15.02. – 19.02.2016 BR I: Einführung in die Betriebsratsarbeit – Aller Anfang ist gar nicht so schwer Wesel 15.02. – 19.02.2016 BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Wesel 15.02. – 19.02.2016 BR IV: Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und wirtschaftlich wichtige Daten – Das einzig Beständige ist der Wandel Wesel 15.02. – 19.02.2016 Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten Wesel 23.02. – 25.02.2016 Strategisches Betriebsratsmanagement: Modul „Führen, Leiten, Delegieren“ Bochum März 01.03. – 03.03.2016 Beamtenrecht I – Einführung in das Beamtenrecht Düsseldorf 02.03.2016 Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5 Fachtagung für Schwerbehinderten vertretungen Recklinghausen 03.03.2016 Arbeits- und Sozialordnung 2016 – Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen Düsseldorf 03.03.2016 Assessment Center – Inhalte und Bedeutung für die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen Düsseldorf 07.03. – 09.03.2016 Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung Kamen-Kaiserau 07.03. – 11.03.2016 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar Kamen-Kaiserau 07.03. – 11.03.2016 „Burnout“, Depressionen und Co. – Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt Kamen-Kaiserau 09.03. – 11.03.2016 Rentenrecht aktuell – Teil I Haltern 14.03. – 18.03.2016 BR I: Einführung in die Betriebsratsarbeit - Aller Anfang ist gar nicht so schwer Essen 14.03. – 18.03.2016 BR II: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor Essen 16.03. – 18.03.2016 Umgang mit unterschiedlichen Führungsstilen Bochum 16.03.2016 Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen 122 Terminübersicht April 04.04. – 08.04.2016 Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Aufbauseminar Morsbach 04.04. – 08.04.2016 Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? Bremerhaven 11.04. – 15.04.2016 BR IV: Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und wirtschaftlich wichtige Daten – Das einzig Beständige ist der Wandel Geldern 11.04. – 15.04.2016 Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung Geldern 12.04.2016 Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen 13.04. – 15.04.2016 Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! – Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann Meschede 18.04. – 20.04.2016 Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Meschede 18.04. – 22.04.2016 BR II: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor Velbert 19.04. – 21.04.2016 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 1. Modul Dortmund 19.04. – 22.04.2016 Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - Bedeutung und Handlungsspielräume für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen Trier 25.04. – 27.04.2016 Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren – Workshop zum Selbstmanagement und zur Stressbewältigung Meschede 26.04. – 28.04.2016 Beamtenrecht II – Zurruhesetzung und Disziplinarrecht Hamm 26.04. – 28.04.2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Oberhausen Mai 02.05. – 04.05.2016 Texte schreiben, die gerne gelesen werden – Textwerkstatt für Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie Schwerbehindertenvertretungen Wesel 09.05. – 11.05.2016 Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick Meschede 09.05. – 13.05.2016 BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Meschede 09.05. – 13.05.2016 Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! Dortmund 09.05. – 13.05.2016 Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! Dortmund 11.05. – 13.05.2016 Personalentwicklung und Personalmanagement – Eine Seminarreihe in zwei Modulen Modul A Meschede 18.05. – 20.05.2016 Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Bremerhaven 30.05. – 03.06.2016 BR II: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor Castrop-Rauxel 30.05. – 03.06.2016 Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede Castrop-Rauxel Terminübersicht 123 Juni 01.06.2016 1. Mediationstag Düsseldorf 06.06. – 08.06.2016 Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht Münster 06.06. – 10.06.2016 BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Haltern 06.06. - 10.06.2016 BR IV: Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und wirtschaftlich wichtige Daten – Das einzig Beständige ist der Wandel Haltern 06.06. – 10.06.2016 Wieder zur Arbeit – aber wann und wie?– Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb Haltern 13.06. – 15.06.2016 Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung Velbert 15.06. – 17.06.2016 Starke Frauen - starker Betriebsrat – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen Geldern 20.06. – 23.06.2016 Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Oberhausen 20.06. – 24.06.2016 Kreative Öffentlichkeitsarbeit zwischen schwarzem Brett und großer Bühne Velbert 27.06. – 29.06.2016 Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Wesel 28.06. – 30.06.2016 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 2. Modul Oberhausen Juli 04.07. – 06.07.2016 Grundlagen des Projektmanagements – Von der Idee zum Ergebnis Velbert 11.07. – 15.07.2016 Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen (BR II) – Mensch geht vor ... Bielefeld 11.07. – 15.07.2016 BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Bielefeld August 29.08. – 31.08.2016 Professionell moderieren – Weiterbildung in zwei Modulen – Es wurde zwar schon alles gesagt – nur noch nicht von jedem… 1. Modul Geldern September 05.09. – 07.09.2016 Flexible Übergänge in die Rente – Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen (vorzeitiger Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit) Wesel 05.09. – 09.09.2016 BR IV: Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und wirtschaftlich wichtige Daten- Das einzig Beständige ist der Wandel Geldern 05.09. – 09.09.2016 Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Prävention geht vor… Dresden 05.09. – 09.09.2016 Kommunikation mit psychisch kranken Menschen – Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… Geldern 06.09. – 08.09.2016 Beamtenrecht III – Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten von Beamtinnen und Beamten in den Postnachfolgeunternehmen (PNU) Münster 06.09. – 08.09.2016 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 3. Modul Oberhausen 07.09.2016 Frauen auf Erfolgskurs – 5. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen Essen 12.09. – 16.09.2016 BR II: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor Morsbach 124 Terminübersicht 13.09. – 15.09.2016 Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Oberhausen 14.09. – 16.09.2016 Personalentwicklung und Personalmanagement – Eine Seminarreihe in zwei Modulen Modul B Morsbach 19.09. – 21.09.2016 Erfolgreiches Konfliktmanagement im Betrieb Meschede 19.09. – 23.09.2016 BR I: Aller Anfang ist … gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit Simonskall 19.09. – 23.09.2016 BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Simonskall 20.09. – 22.09.2016 Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses I – Keine Angst vor Zahlen! Essen 26.09. – 28.09.2016 Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Bremerhaven 26.09. – 28.09.2016 Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für die Interessenvertretung Wesel 26.09. – 28.09.2016 Die eigene Homepage selber bauen – ein Praxisworkshop – So gestalten Sie eine Webseite für Ihr Gremium ohne Programmierkenntnisse Wuppertal 26.09. – 30.09.2016 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar Wuppertal 27.09.2016 Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen 28.09. – 30.09.2016 Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Düsseldorf Oktober 06.10. – 07.10.2016 10.10. – 13.10.2016 17.10. – 21.10.2016 24.10. – 26.10.2016 24.10. – 28.10.2016 24.10. – 28.10.2016 24.10. – 28.10.2016 25.10. – 27.10.2016 25.10. – 28.10.2016 26.10. – 28.10.2016 26.10. – 28.10.2016 26.10. – 28.10.2016 Mitglieder in Beschwerdestellen zur variablen Vergütung (Leistungsentgelt) bei der Deutschen Post AG Düsseldorf Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Hamburg Altona Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I– Chancen und Möglichkeiten Wesel Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder Bielefeld BR I: Aller Anfang ist … gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit Bielefeld BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Bielefeld Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Aufbauseminar Morsbach Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Hamm Orgatec 2016 – Begleitseminar zur Messe – Schöne neue Arbeitswelt? Chancen und Risiken der Arbeitswelt von morgen Wiehl Rentenrecht aktuell – Teil II Haltern Sicherung von vertraulichen Daten in der Betriebsratsarbeit – Mitlesen unerwünscht! Düsseldorf Professionell moderieren – Weiterbildung in zwei Modulen – Es wurde zwar schon alles gesagt – nur noch nicht von jedem… 2. Modul Geldern Terminübersicht November 02.11. – 04.11.2016 07.11. – 11.11.2016 07.11. – 11.11.2016 08.11. – 10.11.2016 08.11. – 10.11.2016 08.11. – 10.11.2016 14.11. – 16.11.2016 14.11. – 18.11.2016 14.11. - 18.11.2016 16.11. – 18.11.2016 16.11.2016 21.11. – 23.11.2016 22.11.2016 22.11. – 23.11.2016 24.11.2016 28.11. – 30.11.2016 28.11. – 30.11.2016 30.11. – 01.12.2016 Dezember 05.12. – 07.12.2016 05.12. – 07.12.2016 125 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin 4. Modul Oberhausen BR IV: Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und wirtschaftlich wichtige Daten- Das einzig Beständige ist der Wandel Meschede Rhetorik III – Richtig präsentieren Meschede Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Oberhausen Beamtenrecht IV – Formen der Zurruhesetzung Düsseldorf Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Oberhausen Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz Dortmund BR II: Personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen und Arbeitsgerichtsbarkeit – Mensch geht vor Morsbach Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar Essen Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! – Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann Morsbach Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen Wissensmanagement im demografischen Wandel Velbert Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/ zur Eingliederungsberaterin Abschlussworkshop Dortmund Neues Beurteilungssystem für Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG Münster 8. Gesundheitstag Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin Wesel Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin – Grundlagen der Mediation (Baustein 1) Wesel Neues Beurteilungssystem für Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG Hamm Arbeits- und Tarifvertragsrecht III – Aufbauseminar Münster Rhetorik IV - Schlagfertigkeitstraining für die betriebliche Interessenvertretung – „Hätte ich doch bloß gesagt…“ Meschede 05.12. – 09.12.2016 BR III: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten – Agieren statt Reagieren Münster 126 Unser Team Unser Team Unser Team Unser Team aus erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern der Betriebsratsarbeit wird ergänzt durch Referentinnen und Referenten und Expertinnen und Experten. Hierzu zählen u.a.: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ❚ Prof. Dr. Bernhard Badura ❚ Dr. Karina Becker ❚ Prof. Dr. Wolfgang Däubler ❚ Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin ❚ Prof. Dr. Olaf Deinert ❚ Prof. Dr. Klaus Dörre ❚ Prof. Dr. Nico Dragano ❚ Prof. Dr. Klaus Harney ❚ Franz-Josef Jelich ❚ Prof. Dr. Ernst Kistler ❚ Prof. Dr. Heiner Minssen ❚ Prof. Dr. Katja Nebe ❚ Prof. Dr. Alfred Oppolzer ❚ Dr. Klaus Peters ❚ Prof. Dr. Ludger Pries ❚ Dr. Christian Riese ❚ Prof. Dr. Peter Richter ❚ Prof. Dr. Monika Schlachter ❚ Prof. Dr. Mechthild Schrooten ❚ Prof. Dr. Peter Schüren ❚ Dr. Hartmut Seifert ❚ Dr. Karin Tondorf ❚ Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen ❚ Dr. Manfred Wannöffel ❚ Prof. Dr. Peter Wedde Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht ❚ Anke Berger ❚ Axel Breinlinger a.D. ❚ Prof. Franz-Josef Düwell, Richter a.D. ❚ Friedrich Hauck a.D. ❚ Prof. Dr. Heinrich Kiel ❚ Burghard Kreft ❚ Stephanie Rachor Arbeits-/Sozialrichter und Arbeits-/ Sozialrichterinnen ❚ Ilbert Albers ❚ Olaf Klein ❚ Albrecht Kleinschmidt, Richter a.D. ❚ Wilfried Löhr-Steinhaus ❚ Wilhelm Mestwerdt ❚ Alexandra Rüter ❚ Sebastian Schulte ❚ Gerhard Stiens, Direktor Arbeitsgericht a.D. ❚ Christian Vollrath ❚ Thomas Wolkenhauer Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtssekretäre ❚ Rudolf Buschmann ❚ Thomas Hänschen ❚ Michael Heilmann ❚ Sabrina Klaesberg ❚ Dirk Lenders ❚ Dieter Lenz ❚ Dr. Frank Lorenz ❚ Klaus Pahde ❚ Frederik Preiss ❚ Dr. Uwe Silberberger ❚ Christian Schoof ❚ Jörg Towara Betriebswirtschaftliche Beratung ❚ Peter Brückner-Bozetti ❚ Markus Lubkowitz ❚ Arno Prangenberg ❚ Martin Stahl ❚ Marius Tritsch Aus der betrieblichen/ gewerkschaftlichen Praxis ❚ Volker Althoff ❚ Josef Bednarski ❚ Abdelhak Benayad ❚ Frank Bethke ❚ Angela Bonn ❚ Franz-Werner Breuer ❚ Martin Bsdurek ❚ Friedrich Caspers ❚ Daniela de Wall-Kaplan ❚ Kornelia Dubbel ❚ Otmar Dürotin ❚ Albin Fent ❚ Wilhelm Freund ❚ Jan Freyaldenhoven ❚ Kristin Fumagalli ❚ Bernd Geller ❚ Manfred Geneschen ❚ Dr. Max Geray ❚ Wilbert Gregor ❚ Thomas Großstück ❚ Rolf Hartmann ❚ Jürgen Heimes ❚ Thomas Held ❚ Ulf Henschke ❚ Holger Hinz ❚ Peter Hoepgen ❚ Frank Indervoort ❚ Felicitas Ißelmann ❚ Manfred Janssen ❚ Sascha Jowat ❚ Boris Karthaus 127 128 Unser Team ❚ Sonja Keller-Möller ❚ Stefan Kerpers ❚ Ina Kerstin ❚ Jürgen Klemerius ❚ Andrea Kocsis ❚ Thomas Koczelnik ❚ Ulrike Körber ❚ Thomas Komann ❚ Karin Korthals ❚ Andreas Kramer ❚ Ina Krietsch ❚ Ralf Kronig ❚ Ramona Kusch ❚ Frank Ladwig ❚ Michael Ledig ❚ Doris Ludwig ❚ Benedikt Lutter-Gras ❚ Zanda Martens ❚ Frank Meissner ❚ Holger Minz ❚ Norbert Moll ❚ Conny Parisi-Bohmholt ❚ René Rech ❚ Johannes Reich ❚ Dr. Jürgen Reusch ❚ Wolfgang Rieck-Henke ❚ Manfred Rüdebusch 129 ❚ Rolf Saxe ❚ Reinhard Schäfer ❚ Frank Schmidt ❚ Gabriele Schmidt ❚ Andreas Scholz ❚ Christine Schulze-Girnstein ❚ Wilfried Seeleib ❚ Andreas Skowronek ❚ Uwe Speckenwirth ❚ Ilona Spitzenberg ❚ Sascha Stockhausen ❚ Eva-Maria Stoppkotte ❚ Jürgen Stroop ❚ Sandra Tinnefeld ❚ Barbara Titze ❚ Hans-Werner Verhouven ❚ Klaus-Dieter Vetter ❚ Hermann Völlings ❚ Rolf Voigt ❚ Peter vom Eigen ❚ Frank Walewsky ❚ Norbert Weidlich ❚ Cornelia Weiß ❚ Werner Wenzel ❚ Gerd Wisbar ❚ Harald Wolf ❚ Verena zu Dohna-Jaeger 130 Tagungsstätten Bielefeld ver.di Bildungsstätte Das Bunte Haus Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld www.verdi-das-bunte-haus.de Bochum Mercure Hotel Massenbergstraße 19-21 44787 Bochum www.park-inn-bochum.de Bremerhaven Comfort Hotel Am Schaufenster 7 27572 Bremerhaven www.comfort-hotel-bremerhaven.de Castrop-Rauxel Raj Mahal Europaplatz 3-11 44575 Castrop-Rauxel www.raj-mahal.de Dortmund Ringhotel Drees Hohe Straße 107 44139 Dortmund www.riepe.com TRYP Hotel Dortmund Emil-Figge-Straße 41 44227 Dortmund www.tryphotels.com Dresden Hotel Elbflorenz Rosenstraße 36 01067 Dresden www.hotel-elbflorenz.de Tagungsstätten Düsseldorf GarageBilk Bilker Allee 217 40215 Düsseldorf www.garagebilk.de Hotel Nikko Immermannstraße 41 40210 Düsseldorf www.nikko-hotel.de InterCity Hotel Graf-Adolf-Straße 81-87 40210 Düsseldorf www.duesseldorf.intercityhotel.de Essen Mintrops Stadt Hotel Margarethenhöhe Steile Straße 46 45149 Essen www.mm-hotels.de Philharmonie/Saalbau Huyssenallee 53 45131 Essen www.philharmonie-saalbau.de Hamburg InterCity Hotel Hamburg Altona Paul-Nevermann-Platz 17 22765 Hamburg www.hamburg-altona.intercityhotel.de Hamm Mercure Hotel Neue Bahnhofstraße 3 59065 Hamm www.mercure.com Hattingen DGB Bildungszentrum Hattingen Am Homberg 46-50 45529 Hattingen www.hattingen.dgb-bildungswerk.de Kamen-Kaiserau SportHotel Jakob-Koenen-Straße 2 59174 Kamen www.sportcentrum-kamenkaiserau.de Welcome Hotel Essen Schützenbahn 58 45127 Essen www.welcome-to-essen.de Meschede Welcome Hotel Hennesee Residenz Berghausen 14 59872 Meschede www.welcome-hotel-meschede.de Geldern Hotel See Park Danziger Straße 5 47608 Geldern www.seepark.de Morsbach Landhotel Goldener Acker Zum Goldenen Acker 51597 Morsbach www.goldener-acker.de Haltern Hotel Seehof Hullerner Straße 102 45721 Haltern am See www.hotel-seehof.de Münster Hotel Kaiserhof Engelstraße 39 48143 Münster www.mercure.com Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen Centroallee 280 46047 Oberhausen www.tryphotels.com Recklinghausen Vestisches Cultur & Congress Zentrum Recklinghausen Otto-Burrmeister-Allee 1 www.vccre.de Simonskall Landhotel Kallbach 52393 Hürtgenwald/Simonskall www.kallbach.de Trier Mercure Hotel Porta-Nigra-Platz 1 54292 Trier www.mercure.com Wesel Welcome Hotel Rheinresidenz Rheinpromenade 10 46487 Wesel www.rheinresidenz-wesel.com Wiehl Waldhotel Pfaffenberg 1 51674 Wiehl www.waldhotel-wiehl.de Wuppertal Arcadia Hotel Auf dem Johannisberg 1 42103 Wuppertal www.vi-hotels.com/arcadia-wuppertal/ 131 132 Der Weg zur Teilnahme Bildungsberatung bei Arbeit und Leben 133 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder an einer Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1. Schritt: Seminarauswahl 4. Schritt: Anmeldung Aus dem Bildungsprogramm wählt das Betriebsratsgremium für seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit erforderlichen Seminare aus. Der Betriebsrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über den BR-Beschluss, gern auch als Fax oder E-Mail, möglichst bis 6 Wochen vor Seminarbeginn an Arbeit und Leben DGB/VHS NW. Das Anmeldeformular findet ihr auf Seite 137 oder unter www.aulnrw.de. Bildungsberatung bei Arbeit und Leben Sind noch Fragen? Bei Fragen zur Bildungsberatung und zum Freistellungsanspruch geben gerne Auskunft: 2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss Die bzw. der Betriebsratsvorsitzende lädt ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn zu einer Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP „Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 BetrVG” enthalten: 5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleginnen und Kollegen von Arbeit und Leben DGB/VHS NW eine Bestätigung an ihre Privatanschrift. a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum Seminar „BR I” vom 25.01. – 29.01.2016 in Simonskall b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum Seminar „Rhetorik I” vom 11.04. – 15.04.2016 in Geldern b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleginnen und Kollegen an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben mit Anreisebeschreibung. Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin Arbeit und des Kollegen Leben nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung. 6. Schritt: Seminarteilnahme Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: jeder Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat). Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgt. Betriebliche Notwendigkeiten sind nur bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Merkposten gilt hier, der Betriebsablauf darf auf Grund der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds nicht zum Stillstand kommen. Eine Beschlussvorlage findet ihr auf Seite 135. 3. Schritt: Mitteilung an den Arbeitgeber Der BR teilt den Entsendungsbeschluss dem Arbeitgeber mit. Ein Musterschreiben findet ihr auf Seite 136. Unser Service für Sie: Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt! Die Hotelkosten übernehmen wir für Sie und stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber in Rechnung. Sie brauchen sich vor Ort um nichts zu kümmern. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung der Hotelkosten/Seminarpauschale brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NW rechnet die Kosten mit dem Arbeitgeber nach Ende des Seminars ab. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Die Freistellung erfolgt nach § 96 SGB IX. Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts oder der Dienstbezüge zu befreien, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Satz 3 gilt auch für die/den mit der höchsten Stimmzahl gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter, wenn wegen ihrer/seiner ständigen Heranziehung die Teilnahme an einer Schulungsund Bildungsveranstaltung erforderlich ist. Für die Schwerbehindertenvertretung ist ein Beschluss nicht notwendig. Unsere Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären Landesfachbereich 9; 0211 - 618 24-0; [email protected] Landesfachbereich 10; 0211 - 618 24-0; [email protected] und den Rechtsanwältinnen und- anwälten aus dem Büro silberberger.lorenz.towara 0211 - 550 20-0; [email protected] gewährleistet eine kompetente Beratung in allen Fragen zur Arbeit der Interessenvertretung. Günter Schneider Landesgeschäftsführer [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -10 Katharina Homann-Kramer Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -35 Gerda Krug Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -19 Frank Mertens Bildungsreferent [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -45 Dr. David Mintert Bildungsreferent [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -12 Ariane Münchmeyer Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -23 Alexander Oberdieck Bildungsreferent [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -21 Susan Paeschke Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -55 Bei Fragen zu Seminaranmeldung oder Programminhalten: Silke Abdellattif Verwaltungsmitarbeiterin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -18 Achim Pläschke Verwaltungsmitarbeiter [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -17 134 Hinweise und Teilnahmebedingungen von Arbeit und Leben Entsendungsbeschluss Der Betriebsrat der Firma: 135 .............. ,den .............. Hinweise und Teilnahmebedingungen Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG Unsere Leistung und Ihre Anmeldung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte bietet Arbeit und Leben DGB/VHS NW als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder E-Mail sind ausreichend, gerne auch über unsere Internetseite www.aulnrw.de) unter Angaben des Namens und der Anschrift, des Seminartitels und -termins möglich. Anmeldebestätigung Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt haben. Seminargebühren Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des Betriebsrats). und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Urheberrecht Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS NRW vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Datenschutz Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnahmeliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Ihre Mitteilung. Stornierung der Anmeldung Für Abmeldungen, die bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,– EURO (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung Teilnahmebescheinigungen zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraus- Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir setzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und eine Teilnahmebescheinigung aus. Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden. Salvatorische Klausel Programmänderung, Seminarabsage Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirkWir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, sam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungsübrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. termine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige ÄnderunBeschwerdemanagement/Ombudsmann gen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. ZusätzFalle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte lich haben wir die Funktion eines Ombudsmannes eingeSeminargebühr umgehend erstattet. richtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung. Haftung Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit Der Betriebsrat beschließt, das Betriebsratsmitglied/die Betriebsratsmitglieder 1. Herr ..................................................................................................... 2. Frau ..................................................................................................... zu dem Seminar ..................................................................................................... gem. § 37 Abs. 6 BetrVG vom ................................... bis ....................................... zu entsenden. Das Seminar wird durchgeführt von ..................................................................................................... und findet statt in ..................................................................................................... Der Preis beträgt .......................................... Euro und die Kosten für Ü/VP ....................................... Euro. Im Falle der Verhinderung, wird/werden als ErsatzteilnehmerInnen am Seminar: 1. Herr ..................................................................................................... 2. Frau ..................................................................................................... teilnehmen. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung waren ................................. Betriebsratsmitglieder anwesend. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen ............................... Nein-Stimmen ............................... Enthaltungen ................................... Der Antrag wurde ❏ angenommen ❏ abgelehnt Ort ............................................... Datum .......................................... ...................................................................... ...................................................................... Unterschrift der/des Betriebsratsvorsitzenden Unterschrift weiteres Betriebsratsmitglied 136 Mitteilung an den Arbeitgeber Anmeldung Betriebsrat der Firma: Arbeit und Leben DGB/VHS NW, Landesarbeitsgemeinschaft, Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf 137 Einfach faxen: 0211 - 93800 -27 Anmeldung des Betriebs-/Personalrats der Schwerbehindertenvertretung für eine Teilnahme an einem Seminar nach § 37.6 BetrVG/§ 96.4 SGB IX/§ 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG An die Geschäftsleitung Angaben zur Person, zum Betrieb und zum Seminar: ....................................................................................................... Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds Frau/Herr: .................................................................................................................................................................... zu einem Seminar nach § 37.6 BetrVG Privatanschrift (Straße, PLZ, Ort): .................................................................................................................................. Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am ...................................................................... beschlossen, beschäftigt bei (Firma): ................................................................................................................................................. das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugendvertretung Anschrift (Firma): ......................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................................... Frau/Herrn ...................................................................................................................................... Rechnungsanschrift (ggf. Bestellnummer) falls nicht identisch mit Firmenanschrift: zur Teilnahme an einem Seminar mit dem Thema: .................................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................................... ....................................................................................................................................................... zu entsenden. Kostenstelle/Bestellnummer: ......................................................................................................................................... tagsüber erreichbar: Telefon ...................................................................... Fax ............................................................. Zeit: E-Mail .......................................................................................................................................................................... Ort: Funktion im Betrieb: ❏ BR/PR-Vorsitzende/r ❏ stellv. BR/PR-Vorsitzende/r ❏ (freigestelltes) BR/PR-Mitglied ❏ SBV ❏ Sonstiges ................................................................................................................................................................. Der Preis beträgt .................................. Euro und die Kosten für Ü/VP ........................................Euro. Sollte das obengenannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn ...................................................................................................................................... als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer. nimmt an folgendem Seminar teil: Thema: ........................................................................................................................................................................ Zeit: ....................................................................................... Ort: ............................................................................ Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen ...) vor? Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37.6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort............................................... Datum.......................................... .................................................................................................................................................................................... Bescheinigung des Betriebs-/Personalrats* (Für Schwerbehindertenvertretungen nicht erforderlich!) Die/der oben Genannte nimmt aufgrund eines Beschlusses des Betriebs-/Personalrats vom ............................................... nach ............................................................................................................................................. an dem Seminar teil. Der Beschluss wurde dem Arbeitgeber am ...................................................................................... schriftlich mitgeteilt. Stempel/Unterschrift des Betriebsrats ................................................. den ......................... ........................................................................................ Unterschrift des Betriebs-/Personalrats *Diese Bescheinigung bitte in jedem Fall vollständig ausfüllen und unverzüglich an Arbeit und Leben DGB/VHS NW weiterleiten. Ohne diese Bescheinigung ist eine ordnungsgemäße Abrechnung des Seminars nicht möglich. W-3235-04-0713 Titel / Vorname / Name Straße PLZ Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Hausnummer Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Ich möchte Mitglied werden ab weiblich Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Ort Ort, Datum und Unterschrift männlich bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. Monatsbeitrag in Euro Mitgliedsnummer Werber/in Name Werber/in Geschlecht Staatsangehörigkeit Hausnummer Geburtsdatum E-Mail Lohn- / Gehaltsgruppe Ort Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit € monatl. Bruttoverdienst BIC PLZ Straße und Hausnummer Vorname und Name (Kontoinhaber/in) Tätigkeits- / Berufsjahre Telefon Beitrittserklärung Wohnort bis Altersteilzeit bis (ohne Arbeitseinkommen) Schüler/in-Student/in Beamter/in Selbständige/r Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis Sonstiges: kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. zum Monatsende halbjährlich jährlich Zahlungsweise zur Monatsmitte monatlich vierteljährlich Kreditinstitut SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich IBAN Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffende Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Jahreskalender 2016 JANUAR 01 Fr Ferien NRW: Weihnachtsferien: 23.12.2015 – 06.01.2016 • Osterferien: 21.03. – 01.04.2016 • Pfingstferien: 17.05.2016 • Sommerferien: 11.07. – 23.08.2016 • Herbstferien: 10.10. – 21.10.2016 • Weihnachtsferien: 23.12.2016 – 06.01.2017 FEBRUAR 01 Mo 5. Woche MÄRZ 01 Di APRIL 01 Fr MAI 01 So JUNI 01 Mi JULI 01 Fr AUGUST 01 Mo 31. Woche SEPTEMBER 01 Do OKTOBER 01 Sa 1. Mai Neujahr NOVEMBER DEZEMBER 01 Di 01 Do Allerheiligen 02 Sa 02 Di 02 Mi 02 Sa 02 Mo 18. Woche 02 Do 02 Sa 02 Di 02 Fr 02 So 02 Mi 02 Fr 03 So 03 Mi 03 Do 03 So 03 Di 03 Fr 03 So 03 Mi 03 Sa 03 Mo 40. Woche 03 Do 03 Sa Tag der deutschen Einheit 04 Mo 1. Woche 04 Do 04 Fr 04 Mo 14. Woche 04 Mi 04 Sa 04 Mo 27. Woche 04 Do 04 So 04 Di 04 Fr 04 So 2. Advent 05 Sa 05 Di 05 Do 05 So 05 Di 05 Fr 05 Mo 36. Woche 05 Mi 05 Sa 05 Mo 49. Woche Weiberfastnacht 05 Di 05 Fr Christi Himmelfahrt 06 Mi 06 Sa 06 So 06 Mi 06 Fr 06 Mo 23. Woche 06 Mi 06 Sa 06 Di 06 Do 06 So 06 Di 07 Do 07 So 07 Mo 10. Woche 07 Do 07 Sa 07 Di 07 Do 07 So 07 Mi 07 Fr 07 Mo 45. Woche 07 Mi 08 Fr 08 Mo 6. Woche Rosenmontag 08 Di 08 Fr 08 So 08 Mi 08 Fr 08 Mo 32. Woche 08 Do 08 Sa 08 Di 08 Do 09 Sa 09 Di 09 Mi 09 Sa 09 Mo 19. Woche 09 Do 09 Sa 09 Di 09 Fr 09 So 09 Mi 09 Fr 10 Do 10 So 10 Di 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Sa 10 Mo 41. Woche 10 Do 10 Sa Karnevalsdienstag 10 So 10 Mi Aschermittwoch 11 Mo 2. Woche 11 Do 11 Fr 11 Mo 15. Woche 11 Mi 11 Sa 11 Mo 28. Woche 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 So 3. Advent 12 Di 12 Fr 12 Sa 12 Di 12 Do 12 So 12 Di 12 Fr 12 Mo 37. Woche 12 Mi 12 Sa 12 Mo 50. Woche 13 Mi 13 Sa 13 So 13 Mi 13 Fr 13 Mo 24. Woche 13 Mi 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Di 14 Do 14 So 14 Mo 11. Woche 14 Do 14 Sa 14 Di 14 Do 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 46. Woche 14 Mi 15 Fr 15 Mo 7. Woche 15 Di 15 Fr 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo 33. Woche 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Do 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Fr Pfingstsonntag 16 Sa 16 Di 16 Mi 16 Sa 16 Mo 20. Woche Pfingstmontag 17 So 17 Mi 17 Do 17 So 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 17 Sa 17 Mo 42. Woche 17 Do 17 Sa 18 Mo 3. Woche 18 Do 18 Fr 18 Mo 16. Woche 18 Mi 18 Sa 18 Mo 29. Woche 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 So 4. Advent 19 Di 19 Fr 19 Sa 19 Di 19 Do 19 So 19 Di 19 Fr 19 Mo 38. Woche 19 Mi 19 Sa 19 Mo 51. Woche 20 Mi 20 Sa 20 So 20 Mi 20 Fr 20 Mo 25. Woche 20 Mi 20 Sa 20 Di 20 Do 20 So 20 Di 21 Do 21 So 21 Mo 12. Woche Frühlingsanfang 21 Do 21 Sa 21 Di 21 Do 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 47. Woche 21 Mi Sommeranfang Herbstanfang 22 Fr 22 Mo 8. Woche 22 Di 22 Fr 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 34. Woche 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Do 23 Sa 23 Di 23 Mi 23 Sa 23 Mo 21. Woche 23 Do 23 Sa 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Fr 24 So 24 Mi 24 Do 24 So 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi 24 Sa 24 Mo 43. Woche 24 Do 24 Sa 25 Mo 4. Woche 25 Do 25 Fr 25 Mo 17. Woche 25 Mi 25 Sa 25 Mo 30. Woche 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr Heiligabend Karfreitag 26 Di 26 Fr 26 Sa 1. Weihnachtstag 26 Di Ostersamstag 27 Mi 27 Sa 27 So 25 So 26 Do 26 So 26 Di 26 Fr 26 Mo 39. Woche 26 Mi 26 Sa 26 Mo Fronleichnam 52. Woche 2. Weihnachtstag 27 Mi 27 Fr 27 Mo 26. Woche 27 Mi 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 1. Advent 27 Di 28 Do 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 48. Woche 28 Mi 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 35. Woche 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Do 30 Mi 30 Sa 30 Mo 22. Woche 30 Do 30 Sa 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 30 Fr Beginn Sommerzeit 28 Do 28 So 28 Mo 13. Woche Ostermontag 29 Fr 30 Sa 29 Mo 9. Woche Ende Sommerzeit 31 So 31 Do 31 Di 31 So 31 Mi 31 Mo 44. Woche 31 Sa Silvester
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