Vergabetagung 16 Neuerungen Stefan Scherler Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Winterthur Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler Übersicht Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 7 Übersicht Abgeschlossene Gesetzgebung Bundesrecht Kantonales Recht Aktuelle Revisionen VE BöB/VE VöB und E-IVöB Funktionales Vergaberecht Parlamentarische Vorstösse Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 8 Gesetzgebung Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 9 Gesetzgebung Bundesrecht BöB (Lernende als Zuschlagskriterium) Org-VöB (Beschaffungsorganisation Bund) BauPG (harmonisierte technische Normen für Bauprodukte) Kantonales Recht BL: Gesetzesinitiative „Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen“ Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 10 Funktionales Vergaberecht Waldgesetz «Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung» (Vorschlag) «Der Bund fördert bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb eigener Bauten und Anlagen soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz» Energiegesetz Wettbewerbe für Pilot- und Demonstrationsprojekte Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 11 Revisionen Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 12 Revisionen VE BöB/VE VöB und E-IVöB Inhalt Form Dauer Hoffnung (Veranstaltung: Forum neues Vergaberecht) Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 13 Parlamentarische Vorstösse Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 14 Parlamentarische Vorstösse Parlamentarische Initiativen Carobbio Guscetti (Bonus für Teilzeitarbeit) Motionen Grunder, Flückiger, Bourgeois (Inländervorrang) Interpellationen Graf-Litscher, Feller, Moret, Keller-Sutter, Cassis Postulate Engler, Caroni Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 15 Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 16 Vergabetagung 16 Aktuelle vergaberechtliche Entscheide Martin Beyeler Assoziierter Professor Institut für Baurecht / smart living lab Universität Freiburg Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 17 Übersicht Einstieg Wissenswertes für Anwältinnen Alle Anbieter ungeeignet Quersubventionen Freihandverfahren Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 18 Übersicht Mindestlöhne Beschwerdelegitimation Vertragsschluss Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 19 Einstieg Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 20 Einstieg Pistenfahrzeuge: es gibt nur zwei Anbieter [49] Schadenersatz: wegbedungen? [487] Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 21 Wissenswertes für Anwältinnen Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 22 Wissenswertes für Anwältinnen Vertretung mehrerer Anbieter [396] Fristgerechtes Handeln bei falscher Rechtsmittelbelehrung [357] Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 23 Alle Anbieter ungeeignet Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 24 Alle Anbieter ungeeignet GU-Auftrag Hôpital Riviera-Chablais [262] Bankgarantie als zwingendes Kriterium Prinzip der Aufrechterhaltung des Verfahrens Streichung von EK ist unter Umständen erlaubt So auch: VGer AG [263] EMAS Flughafen Zürich [BGer 2C_665/2015] Bestätigung Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 25 Quersubventionen Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 26 Quersubventionen Universität als Anbieterin [BVGer B-3797/2015] PL: 180 Stunden/Jahr à Fr. 0.00/Stunde Teilnahmerecht öffentlicher Anbieter Verbot der Quersubvention aus öffentlichen Mitteln Gebot der Prüfung bei Vorliegen von Indizien vgl. auch [183] Kehrichtverbrennungs-AG [184] Gewinnverzicht ≠ Quersubventionierung Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 27 Freihandverfahren Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 28 Freihandverfahren I Gebührensäcke: Dringlichkeit [64, 65] Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung Voraussetzungen der Dringlichkeitsvergabe: Ein unvorhergesehenes Ereignis führt zu extremer Dringlichkeit, ohne dass dies auf das Verhalten der Vergabestelle zurückginge, und für eine Ausschreibung verbleibt nicht genug Zeit; dabei ist der Umfang der Freihandvergabe auf das Nötigste zu beschränken. Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 29 Freihandverfahren II Technische Besonderheiten [61, 191, 407] Warnblitzleuchten „Eflare LED 2564.5261“ CH-Exklusivvertrieb / Alleinstellungsmerkmale Parallelimport möglich? Alternative denkbar? Beweislast abweichend von BGE 137 II 313 BGer: BF, sobald es um die Alternative geht BVGer: Vergabestelle bzgl. Notwendigkeit der Alleinstellungsmerkmale Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 30 Freihandverfahren III Prävention [63] „Hat es die Vergabebehörde versäumt, sich die […] urheberrechtlichen Befugnisse vorab zu sichern, schafft dies keinen Ausnahmetatbestand [für eine Freihandvergabe], sondern hat allenfalls zur Folge, dass die Vorarbeiten nochmals erbracht werden müssen“ Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 31 Soziale Kriterien Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 32 Mindestlöhne I Nettam 13 [152] Zuschlagskriterium: Zuschläge auf den Mindestlöhnen nach GAV Nexus Lohn Ausführungsqualität? gesetzliche Grundlage? Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 33 Mindestlöhne II Bundesdruckerei [204] Leistungen im Ausland Kein Export von Sozialstandards (in der EU und im GPA-Raum) RegioPost [205] Leistungen im Inland „Vergabespezifischer“ Mindestlohn zulässig [wenn kein allgemeiner Mindestlohn statuiert ist; M.B.] Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 34 Beschwerdelegitimation Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 35 Beschwerdelegitimation I Monte Ceneri [398] nicht nur formelle, sondern materielle Beschwer eine Zuschlagsaufhebung wirkt für alle Einladungsverfahren [404] materielle Beschwer setzt keine Benachteiligung im angefochtenen Verfahren voraus es reicht ein Vorteil bei Aufhebung der Verfügung Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 36 Beschwerdelegitimation II Svincolo Mendrisio [399] ausgeschlossener Anbieter ist legitimiert, „Gleichbehandlung im Ausschluss“ zu verlangen so auch: EuGH; VGer TI Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 37 Beschwerdelegitimation III Eisenbahninfrastrukturdatenbank [BVGer B-6337/2015] Übernahme Ceneri-Judikatur: materielle Beschwer Zusatzentwicklung: Wer die Verfahrenswiederholung verlangt, muss zeigen, dass er im neuen Verfahren gute Chancen hätte Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 38 Vergaberechtswidriger Vertrag Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 39 Vergaberechtswidriger Vertrag I Missbräuchlicher Abschluss? [468] Sofortankündigung der Beschwerde vor BGer Beschwerdeeinreichung binnen weniger Tage Sofortiger Vertragsabschluss könnte missbräuchlich sein In casu jedoch: Zuschlag nie verlangt Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 40 Vergaberechtswidriger Vertrag II Die Folgen des unerlaubten Abschlusses BGer: Ungeklärte Grundsatzfrage [2C_203/2014] VGer TI: Nichtigkeit des Vertrags, sofern verhältnismässig [465] VGer ZH: Anweisung an die Vergabestelle zur Vertragsauflösung [462; vgl. auch 463] Vergabetagung 16 – Stefan Scherler / Martin Beyeler 41
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