Sozialdienst Region Trachselwald Beratungsstellen Bahnhofstrasse 6 4950 Huttwil Tel.: 062 959 80 40 Fax: 062 959 80 45 Marktgasse 2 3454 Sumiswald Tel.: 034 432 32 00 Fax: 034 432 32 05 [email protected] www.sozialdienst-rt.ch SRT-INFO 1/2016 SRT-Info 1/2016 Inhalt JUBILÄUM MITARBEITENDE SOZIALHILFE KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ ALIMENTENHILFE AUS DEM VERBANDSRAT KONTAKT 20 JAHRE SOZIALDIENST REGION TRACHSELWALD Am 1. April 1996 wurden erstmals die Türen des regionalen Sozialdienstes geöffnet Wer vor 20 Jahren in einer schwierigen Lebenssituation Beratung brauchte, konnte sich neu an eine der drei Stellen des regionalen Sozialdienstes in Huttwil, Lützelflüh oder ab 1. Mai 1996 auch in Sumiswald wenden. In Huttwil fand man unter dem gleichen Dach auch gerade die Beratungsstellen der Pro Senectute und des sozialmedizinischen Dienstes (heute „Berner Gesundheit“), in Sumiswald jene der Lungenliga. Heute sind die anderen Beratungsstellen verschwunden und der regionale Sozialdienst bietet sein Angebot für das ganze Zuständigkeitsgebiet auf den beiden Beratungsstellen in Huttwil und Sumiswald an. Mittlerweile ist der Sozialdienst für viele soziale Fragen umfassend zuständig und unterstützt viele Menschen in schwierigen Lebenslagen. Vor 20 Jahren begann ein kleines Team von fünf Mitarbeitenden in Huttwil, Lützelflüh und Sumiswald mit dem neuen regionalen Beratungsangebot. Bereits im Jahr 1995 gründeten die zehn Gemeinden des damaligen Amtsbezirks Trachselwald den regionalen Sozialdienst, damit dieser die Gemeinden in der Beratung der komplexeren und schwierigeren Situationen unterstützen konnte - in dieser Zeit waren sie noch selber zuständig für die Aufgaben der Fürsorge und der Vormundschaft. Heute sind die Mitarbeitenden für die gewachsenen Aufgaben des Sozialdienstes verantwortlich. Mit einem neuen Sozialhilfegesetz wurde 2002 der Vollzug der Sozialhilfe vollständig den Sozialdiensten übertragen. Im Jahr 2013 regelte das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die vormundschaftlichen Aufgaben ganz neu und wies den Sozialdiensten viele neue Aufgaben zu. Seit 2015 entlastet der Sozialdienst die Gemeinden in der Alimentenhilfe bei der Bevorschussung und Inkassohilfe. Schliesslich sind im Verlaufe der Jahre drei weitere Gemeinden zum Sozialdienst Region Trachselwald gestossen. Die wichtigste Aufgabe des Sozialdienstes ist die soziale und berufliche Integration von Menschen. Mit Beratung von Betroffenen, Angehörigen und privaten Beiständinnen und Beiständen, mit Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten und mit finanzieller Unterstützung werden durch den Sozialdienst seit 20 Jahren Menschen in schwierigen Situationen unterstützt. Das führt dazu, dass Menschen Arbeitsplätze behalten oder gewinnen, soziale Seite 2 Kontakte bewahren, Lebensmut und Selbständigkeit entwickeln, vor Gefahren beschützt werden, dass Verdienstmöglichkeiten für Familien- und Tagespflegefamilien geschaffen werden, dass Eltern durch Pflegefamilien Entlastung und Erwerbsmöglichkeiten erfahren, dass Heime, Spitäler, Vermieterinnen, Ärzte, etc. Rechnungen bezahlt erhalten und vieles mehr. Über 30 Mitarbeitende setzen täglich ihr berufliches Fachwissen ein, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Damit ist der Sozialdienst auch ein wichtiger regionaler Arbeitgeber. Der Sozialdienst handelt in einem dichten Netz von Arbeitsbeziehungen. Mit vielen Organisationen und Betrieben bestehen Kooperationen, welche in den einzelnen Situationen von Klientinnen und Klienten entscheidende Beiträge zur Weiterentwicklung beisteuern. So stehen etwa im Bereich der Arbeit die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) und zahlreiche Arbeitgebende im Zentrum. Bei medizinischen Fragen bestehen intensive Kontakte zu den Spitälern, v.a. zu den psychiatrischen Diensten, und den Hausärzten. Sehr oft sind Fragen des Wohnens zu klären; da bestehen viele Verbindungen zu Wohneinrichtungen für alle Lebensalter. Hinzu kommen weiter alle Arbeitsabsprachen mit spezialisierten Beratungsstellen wie etwa die Pro Infirmis oder die Pro Senectute. Ohne diese Vernetzung in praktisch allen Aufgabengebieten des Sozialdienstes könnte er seinen Auftrag auf keinen Fall befriedigend erfüllen: den Menschen in der Region ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. (aus der Medienmitteilung vom 18. März 2016) Seite 3 MITARBEITENDE Beratungsstelle Huttwil Maria Isabel Nájera, Beratungsstellenleitung Die Beratungsstelle Huttwil erhält ab 1. August 2016 eine eigenständige Leitung. Sie wird durch Maria Isabel Nájera in einem Pensum von 90% besetzt. Sie arbeitete während vielen Jahren in Ostermundigen in der Sozialhilfe. Sie wird denn auch die Verantwortung für diesen Bereich übernehmen. Vor ihrer Ausbildung zur Sozialarbeiterin schloss sie ein Studium in Volkswirtschaft ab. Nico Leuenberger, Rechnungswesen Nico Leuenberger wird zwischen Juni und November 2016 einen grossen Teil seines Zivildiensteinsatzes leisten. Er wird in dieser Zeit durch Frau Deniz Bayraktar vertreten. Sie arbeitete zuletzt auf der KESB Oberaargau in Wangen a.A. Beratungsstelle Sumiswald Sandra Held, Sozialarbeiterin Sandra Held kehrte am 1. März 2016 nach ihrem Mutterschaftsurlaub wieder auf die Beratungsstelle Sumiswald zurück. Mit einem Pensum von 45% unterstützt sie das Sozialarbeitsteam. Rahel Iseli, Sozialarbeiterin Am 31. Januar 2016 schloss Rahel Iseli das Praktikum in Huttwil ab. Sie verblieb anschliessend beim SRT für eine Stellvertretung und wird ab 1. Juli 2016 mit einem Pensum von 80% auf der Beratungsstelle Sumiswald vor allem in der Sozialhilfe arbeiten. Gisela Schneiter, Sozialarbeiterin Ebenfalls auf den 1. Juli 2016 nimmt Gisela Schneiter ihre Arbeit mit einem Pensum von 100% auf. Sie wird vorwiegend im Kindes- und Erwachsenenschutz tätig sein; ihre langjährige Erfahrung in diesem Bereich - zuletzt auf dem Regionalen Sozialdienst Niederönz - wird sie dabei unterstützen. Rahel Iseli und Gisela Schneiter übernehmen die Pensen, die durch den Weggang von Marc Wyss im letzten Herbst, durch die Pensumsreduktion von Sandra Held und durch die erforderliche Stellenaufstockung zu besetzen sind. Seite 4 SOZIALHILFE Revision der Sozialhilfeverordnung (SHV) - Übernahme der SKOS-Richtlinien im Kanton Bern Im September des letzten Jahres hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erarbeiteten Richtlinien einstimmig erlassen. Dabei hat sie gezielte Kürzungen bei einigen Personengruppen und schärfere Sanktionen gegen besonders renitente Bezügerinnen und Bezüger beschlossen. Der Regierungsrat hat am 27. April 2016 die neuen Richtlinien (mit Ausnahme des Teuerungsausgleichs beim Grundbedarf) mit einer Revision der Sozialhilfeverordnung nun ins kantonale Recht übernommen und auf den 1. Mai 2016 mit einer Übergangsfrist von zwei Monaten in Kraft gesetzt. Im Wesentlichen geht es um folgende Anpassungen: Der Grundbedarf bei Haushalten ab sechs Personen wird reduziert. Für eine sechsköpfige Familie beträgt der Grundbedarf neu 2564 Franken pro Monat. Der Grundbedarf bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren im eigenen Haushalt wird in der Regel um 20 Prozent gekürzt. Die Sanktionsmöglichkeiten werden in schwerwiegenden Fällen für Personen, die sich unkooperativ verhalten oder ihre Pflichten verletzen, auf maximal 30 Prozent erhöht. Die Minimale Integrationszulage wird abgeschafft. Diese betrug 100 Franken pro Monat. Anspruch darauf hatten Personen über 16 Jahre, wenn sie nachweislich nicht in der Lage waren, eine Eigenleistung zu erbringen. Die spezielle Integrationszulage (IZU) für Alleinerziehende von 200 Franken entfällt mit den neuen SKOS-Richtlinien. Alleinerziehende haben jedoch weiterhin Anspruch auf eine IZU von 100 Franken, wenn sie eine Integrationsleistung erbringen. KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ Abklärungen im Auftrag der KESB Im Kindesschutz sind die Abklärungen von sehr grosser Tragweite. Nicht selten wird mit einem Entscheid der KESB erheblich in das Leben eines Kindes eingegriffen und werden „Weichen“ für die weitere Entwicklung gestellt. Auch ein Entscheid, auf eine Intervention zu verzichten, ist von grosser Bedeutung. Der SRT wird deshalb künftig mit einem für die Deutschschweiz neu entwickelten, forschungsbasierten Abklärungsinstrument arbeiten. Dieses unterstützt wesentlich zwei Aufgaben: die Beurteilung des Kindeswohls und die Identifikation geeigneter Unterstützungsleistungen und Massnahmen, die zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohls taugen. Zudem hilft das Instrument bei der Sicherung, dass ähnliche Situationen auch von verschiedenen Fachpersonen ähnlich beurteilt werden. Seite 5 Pflegekinderwesen In der Pflegekinderaufsicht gelten gegenwärtig folgende Zuständigkeiten: Gemeinde Zuständig Pflegekinderaufsicht Beratungsstelle KESB Affoltern bis 30.06.2016 Stv. durch Eveline StollerHoffman; ab 01.07.2016 Gisela Schneiter Sumiswald Emmental Auswil Sascha Anliker Huttwil Oberaargau Dürrenroth Cornelia Niederhauser Neuenschwander Huttwil Emmental Eriswil Sascha Anliker Huttwil Oberaargau Gondiswil Sascha Anliker Huttwil Oberaargau Huttwil Cornelia Niederhauser Neuenschwander Huttwil Oberaargau Lützelflüh Eveline Stoller-Hoffman Sumiswald Emmental Rohrbach Cornelia Niederhauser Neuenschwander Huttwil Oberaargau Rüegsau bis 30.06.2016 Stv. durch Eveline StollerHoffman; ab 01.07.2016 Gisela Schneiter Sumiswald Emmental Sumiswald Eveline Stoller-Hoffman Sumiswald Emmental Trachselwald bis 30.06.2016 Stv. durch Eveline StollerHoffman; ab 01.07.2016 Gisela Schneiter Sumiswald Emmental Walterswil Cornelia Niederhauser Neuenschwander Huttwil Oberaargau Wyssachen Sascha Anliker Huttwil Oberaargau ALIMENTENHILFE Anpassungen bei der Bevorschussung von Kinderalimenten Bei der Bevorschussung von Kinderalimenten kommt es ab 1. Juli 2016 zu einem Systemwechsel. Bislang konnten alle Personen den Anspruch auf die Bevorschussung erheben, die aus irgendwelchen Gründen keine rechtskräftigen Unterhaltsleistungen vom zahlungspflichtigen Vater oder von der zahlungspflichtigen Mutter erhielten. Künftig besteht ein Anspruch auf die Bevorschussung nur noch dann, wenn eine gewisse Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten wird. Der SRT muss deshalb sämtliche aktuelle Bevorschussungen in einem aufwändigen Verfahren überprüfen und Neuberechnungen vornehmen. Voraussichtlich werden rund 20% der aktuell laufenden Bevorschussungen eingestellt werden müssen. Seite 6 AUS DEM VERBANDSRAT Ressortzuteilung An der ersten Sitzung legte der Verbandsrat die Zuständigkeit für die Ressorts fest: Ressort Mitglied Verbandsrat Präsidium Sandra Lambroia Groux Kommunikation Sonja Steinmann Soziales/Angebote und Dienstleistungen Brigitte Jordi Controlling Judith Rusca Finanzen Peter Aegerter Personal Marguerite Haslebacher Organisation/ Infrastruktur Heidi Uebelhart Aufhebung der Verordnungen zur Controlling- und Personalkommission Mit dem ab 1. Januar 2016 geltenden Organisationsreglement sind die Controlling- und Personalkommission aufgehoben worden. Nun wurden auch noch die dazugehörigen Verordnungen formal aufgehoben. Genehmigung der Verträge in der Tagespflege Das kantonale Jugendamt legte im vergangenen Jahr ein neues Betreuungskonzept für Tagesfamilien vor. Die Ansprüche an die Tageselternvereine und auch an die Pflegekinderaufsichten sind hoch - sie sollen Gewähr dafür bieten, dass Kinder in einem sicheren und förderlichen Rahmen aufwachsen können. Für die Regelung der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Entschädigungen wurden nun Verträge zwischen der KESB Emmental bzw. der KESB Oberaargau und dem SRT und zwischen dem SRT und dem Tageselternverein Huttwil und Umgebung und dem Tageselternverein Mittleres Emmental abgeschlossen. Anpassung des Handbuchs Sozialhilfe In seiner Funktion als Sozialbehörde präzisierte der Verbandsrat den Umgang mit Zahnbehandlungskosten in der Sozialhilfe. Neu gilt eine Wartefrist von drei Monaten nach Unterstützungsbeginn, bevor die Finanzierung einer Zahnbehandlung geprüft wird. Zudem wird neu bei erwarteten Kosten von über Fr. 5‘000.-- ein alternativer Behandlungsvorschlag (second opinion) erwartet. Unverändert bleibt die Regel, wonach Kostenvoranschläge ab Fr. 1‘500.-- dem Vertrauenszahnarzt des SRT vorgelegt werden. Seite 7 KONTAKT Beratungsstellen: Bahnhofstrasse 6 4950 Huttwil Tel.: 062 959 80 40 Fax: 062 959 80 45 [email protected] Marktgasse 2 3454 Sumiswald Tel.: 034 432 32 00 Fax: 034 432 32 05 [email protected] Präsidentin Sozialdienst (Sozialbehörde): Sandra Lambroia Groux, Alpenstrasse 22, 4950 Huttwil 079 502 96 79 [email protected] Leitung Sozialdienst (Beratungsstellen), Redaktion von SRT-Info: Thomas Eggler, Beratungsstelle Huttwil, Bahnhofstrasse 6, 4950 Huttwil 062 959 80 40 [email protected] Seite 8
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