SRT-Info 1/2016 - Sozialdienst Region Trachselwald

Sozialdienst
Region Trachselwald
Beratungsstellen
Bahnhofstrasse 6
4950 Huttwil
Tel.: 062 959 80 40
Fax: 062 959 80 45
Marktgasse 2
3454 Sumiswald
Tel.: 034 432 32 00
Fax: 034 432 32 05
[email protected]
www.sozialdienst-rt.ch
SRT-INFO
1/2016
SRT-Info 1/2016
Inhalt
 JUBILÄUM
 MITARBEITENDE
 SOZIALHILFE
 KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ
 ALIMENTENHILFE

AUS DEM VERBANDSRAT
 KONTAKT
20 JAHRE SOZIALDIENST REGION TRACHSELWALD
Am 1. April 1996 wurden erstmals die Türen des regionalen Sozialdienstes geöffnet
Wer vor 20 Jahren in einer schwierigen Lebenssituation Beratung brauchte, konnte sich
neu an eine der drei Stellen des regionalen Sozialdienstes in Huttwil, Lützelflüh oder ab
1. Mai 1996 auch in Sumiswald wenden. In Huttwil fand man unter dem gleichen Dach
auch gerade die Beratungsstellen der Pro Senectute und des sozialmedizinischen Dienstes
(heute „Berner Gesundheit“), in Sumiswald jene der Lungenliga. Heute sind die anderen
Beratungsstellen verschwunden und der regionale Sozialdienst bietet sein Angebot für das
ganze Zuständigkeitsgebiet auf den beiden Beratungsstellen in Huttwil und Sumiswald an.
Mittlerweile ist der Sozialdienst für viele soziale Fragen umfassend zuständig und unterstützt
viele Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Vor 20 Jahren begann ein kleines Team von fünf Mitarbeitenden in Huttwil, Lützelflüh und
Sumiswald mit dem neuen regionalen Beratungsangebot. Bereits im Jahr 1995 gründeten
die zehn Gemeinden des damaligen Amtsbezirks Trachselwald den regionalen Sozialdienst, damit dieser die Gemeinden in der Beratung der komplexeren und schwierigeren
Situationen unterstützen konnte - in dieser Zeit waren sie noch selber zuständig für die Aufgaben der Fürsorge und der Vormundschaft. Heute sind die Mitarbeitenden für die gewachsenen Aufgaben des Sozialdienstes verantwortlich. Mit einem neuen Sozialhilfegesetz
wurde 2002 der Vollzug der Sozialhilfe vollständig den Sozialdiensten übertragen. Im Jahr
2013 regelte das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die vormundschaftlichen
Aufgaben ganz neu und wies den Sozialdiensten viele neue Aufgaben zu. Seit 2015 entlastet der Sozialdienst die Gemeinden in der Alimentenhilfe bei der Bevorschussung und Inkassohilfe. Schliesslich sind im Verlaufe der Jahre drei weitere Gemeinden zum Sozialdienst
Region Trachselwald gestossen.
Die wichtigste Aufgabe des Sozialdienstes ist die soziale und berufliche Integration von
Menschen. Mit Beratung von Betroffenen, Angehörigen und privaten Beiständinnen und
Beiständen, mit Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten und mit finanzieller Unterstützung werden durch den Sozialdienst seit 20 Jahren Menschen in schwierigen Situationen
unterstützt. Das führt dazu, dass Menschen Arbeitsplätze behalten oder gewinnen, soziale
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Kontakte bewahren, Lebensmut und Selbständigkeit entwickeln, vor Gefahren beschützt
werden, dass Verdienstmöglichkeiten für Familien- und Tagespflegefamilien geschaffen
werden, dass Eltern durch Pflegefamilien Entlastung und Erwerbsmöglichkeiten erfahren,
dass Heime, Spitäler, Vermieterinnen, Ärzte, etc. Rechnungen bezahlt erhalten und vieles
mehr. Über 30 Mitarbeitende setzen täglich ihr berufliches Fachwissen ein, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Damit ist der Sozialdienst auch ein wichtiger regionaler Arbeitgeber.
Der Sozialdienst handelt in einem dichten Netz von Arbeitsbeziehungen. Mit vielen Organisationen und Betrieben bestehen Kooperationen, welche in den einzelnen Situationen von
Klientinnen und Klienten entscheidende Beiträge zur Weiterentwicklung beisteuern. So stehen etwa im Bereich der Arbeit die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) und zahlreiche Arbeitgebende im Zentrum. Bei medizinischen Fragen bestehen intensive Kontakte
zu den Spitälern, v.a. zu den psychiatrischen Diensten, und den Hausärzten. Sehr oft sind
Fragen des Wohnens zu klären; da bestehen viele Verbindungen zu Wohneinrichtungen
für alle Lebensalter. Hinzu kommen weiter alle Arbeitsabsprachen mit spezialisierten Beratungsstellen wie etwa die Pro Infirmis oder die Pro Senectute. Ohne diese Vernetzung in
praktisch allen Aufgabengebieten des Sozialdienstes könnte er seinen Auftrag auf keinen
Fall befriedigend erfüllen: den Menschen in der Region ein menschenwürdiges Leben zu
ermöglichen.
(aus der Medienmitteilung vom 18. März 2016)
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MITARBEITENDE
Beratungsstelle Huttwil
Maria Isabel Nájera, Beratungsstellenleitung
Die Beratungsstelle Huttwil erhält ab 1. August 2016 eine eigenständige Leitung. Sie wird
durch Maria Isabel Nájera in einem Pensum von 90% besetzt. Sie arbeitete während vielen
Jahren in Ostermundigen in der Sozialhilfe. Sie wird denn auch die Verantwortung für diesen Bereich übernehmen. Vor ihrer Ausbildung zur Sozialarbeiterin schloss sie ein Studium in
Volkswirtschaft ab.
Nico Leuenberger, Rechnungswesen
Nico Leuenberger wird zwischen Juni und November 2016 einen grossen Teil seines Zivildiensteinsatzes leisten. Er wird in dieser Zeit durch Frau Deniz Bayraktar vertreten. Sie arbeitete zuletzt auf der KESB Oberaargau in Wangen a.A.
Beratungsstelle Sumiswald
Sandra Held, Sozialarbeiterin
Sandra Held kehrte am 1. März 2016 nach ihrem Mutterschaftsurlaub wieder auf die Beratungsstelle Sumiswald zurück. Mit einem Pensum von 45% unterstützt sie das Sozialarbeitsteam.
Rahel Iseli, Sozialarbeiterin
Am 31. Januar 2016 schloss Rahel Iseli das Praktikum in Huttwil ab. Sie verblieb anschliessend beim SRT für eine Stellvertretung und wird ab 1. Juli 2016 mit einem Pensum von 80%
auf der Beratungsstelle Sumiswald vor allem in der Sozialhilfe arbeiten.
Gisela Schneiter, Sozialarbeiterin
Ebenfalls auf den 1. Juli 2016 nimmt Gisela Schneiter ihre Arbeit mit einem Pensum von
100% auf. Sie wird vorwiegend im Kindes- und Erwachsenenschutz tätig sein; ihre langjährige Erfahrung in diesem Bereich - zuletzt auf dem Regionalen Sozialdienst Niederönz - wird
sie dabei unterstützen.
Rahel Iseli und Gisela Schneiter übernehmen die Pensen, die durch den Weggang von
Marc Wyss im letzten Herbst, durch die Pensumsreduktion von Sandra Held und durch die
erforderliche Stellenaufstockung zu besetzen sind.
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SOZIALHILFE
Revision der Sozialhilfeverordnung (SHV) - Übernahme der SKOS-Richtlinien im Kanton Bern
Im September des letzten Jahres hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und
Sozialdirektoren die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erarbeiteten
Richtlinien einstimmig erlassen. Dabei hat sie gezielte Kürzungen bei einigen Personengruppen und schärfere Sanktionen gegen besonders renitente Bezügerinnen und Bezüger
beschlossen. Der Regierungsrat hat am 27. April 2016 die neuen Richtlinien (mit Ausnahme
des Teuerungsausgleichs beim Grundbedarf) mit einer Revision der Sozialhilfeverordnung
nun ins kantonale Recht übernommen und auf den 1. Mai 2016 mit einer Übergangsfrist
von zwei Monaten in Kraft gesetzt.
Im Wesentlichen geht es um folgende Anpassungen:
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Der Grundbedarf bei Haushalten ab sechs Personen wird reduziert. Für eine sechsköpfige Familie beträgt der Grundbedarf neu 2564 Franken pro Monat.
Der Grundbedarf bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren im eigenen Haushalt wird
in der Regel um 20 Prozent gekürzt.
Die Sanktionsmöglichkeiten werden in schwerwiegenden Fällen für Personen, die
sich unkooperativ verhalten oder ihre Pflichten verletzen, auf maximal 30 Prozent
erhöht.
Die Minimale Integrationszulage wird abgeschafft. Diese betrug 100 Franken pro
Monat. Anspruch darauf hatten Personen über 16 Jahre, wenn sie nachweislich
nicht in der Lage waren, eine Eigenleistung zu erbringen.
Die spezielle Integrationszulage (IZU) für Alleinerziehende von 200 Franken entfällt
mit den neuen SKOS-Richtlinien. Alleinerziehende haben jedoch weiterhin Anspruch
auf eine IZU von 100 Franken, wenn sie eine Integrationsleistung erbringen.
KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ
Abklärungen im Auftrag der KESB
Im Kindesschutz sind die Abklärungen von sehr grosser Tragweite. Nicht selten wird mit einem Entscheid der KESB erheblich in das Leben eines Kindes eingegriffen und werden
„Weichen“ für die weitere Entwicklung gestellt. Auch ein Entscheid, auf eine Intervention
zu verzichten, ist von grosser Bedeutung.
Der SRT wird deshalb künftig mit einem für die Deutschschweiz neu entwickelten, forschungsbasierten Abklärungsinstrument arbeiten. Dieses unterstützt wesentlich zwei Aufgaben: die Beurteilung des Kindeswohls und die Identifikation geeigneter Unterstützungsleistungen und Massnahmen, die zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohls taugen. Zudem hilft das Instrument bei der Sicherung, dass ähnliche Situationen auch von verschiedenen Fachpersonen ähnlich beurteilt werden.
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Pflegekinderwesen
In der Pflegekinderaufsicht gelten gegenwärtig folgende Zuständigkeiten:
Gemeinde
Zuständig Pflegekinderaufsicht
Beratungsstelle
KESB
Affoltern
bis 30.06.2016 Stv. durch Eveline StollerHoffman; ab 01.07.2016 Gisela Schneiter
Sumiswald
Emmental
Auswil
Sascha Anliker
Huttwil
Oberaargau
Dürrenroth
Cornelia Niederhauser Neuenschwander
Huttwil
Emmental
Eriswil
Sascha Anliker
Huttwil
Oberaargau
Gondiswil
Sascha Anliker
Huttwil
Oberaargau
Huttwil
Cornelia Niederhauser Neuenschwander
Huttwil
Oberaargau
Lützelflüh
Eveline Stoller-Hoffman
Sumiswald
Emmental
Rohrbach
Cornelia Niederhauser Neuenschwander
Huttwil
Oberaargau
Rüegsau
bis 30.06.2016 Stv. durch Eveline StollerHoffman; ab 01.07.2016 Gisela Schneiter
Sumiswald
Emmental
Sumiswald
Eveline Stoller-Hoffman
Sumiswald
Emmental
Trachselwald bis 30.06.2016 Stv. durch Eveline StollerHoffman; ab 01.07.2016 Gisela Schneiter
Sumiswald
Emmental
Walterswil
Cornelia Niederhauser Neuenschwander
Huttwil
Oberaargau
Wyssachen
Sascha Anliker
Huttwil
Oberaargau
ALIMENTENHILFE
Anpassungen bei der Bevorschussung von Kinderalimenten
Bei der Bevorschussung von Kinderalimenten kommt es ab 1. Juli 2016 zu einem Systemwechsel. Bislang konnten alle Personen den Anspruch auf die Bevorschussung erheben,
die aus irgendwelchen Gründen keine rechtskräftigen Unterhaltsleistungen vom zahlungspflichtigen Vater oder von der zahlungspflichtigen Mutter erhielten.
Künftig besteht ein Anspruch auf die Bevorschussung nur noch dann, wenn eine gewisse
Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten wird. Der SRT muss deshalb sämtliche aktuelle Bevorschussungen in einem aufwändigen Verfahren überprüfen und Neuberechnungen vornehmen. Voraussichtlich werden rund 20% der aktuell laufenden Bevorschussungen eingestellt werden müssen.
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AUS DEM VERBANDSRAT
Ressortzuteilung
An der ersten Sitzung legte der Verbandsrat die Zuständigkeit für die Ressorts fest:
Ressort
Mitglied Verbandsrat
Präsidium
Sandra Lambroia Groux
Kommunikation
Sonja Steinmann
Soziales/Angebote und Dienstleistungen
Brigitte Jordi
Controlling
Judith Rusca
Finanzen
Peter Aegerter
Personal
Marguerite Haslebacher
Organisation/ Infrastruktur
Heidi Uebelhart
Aufhebung der Verordnungen zur Controlling- und Personalkommission
Mit dem ab 1. Januar 2016 geltenden Organisationsreglement sind die Controlling- und
Personalkommission aufgehoben worden. Nun wurden auch noch die dazugehörigen
Verordnungen formal aufgehoben.
Genehmigung der Verträge in der Tagespflege
Das kantonale Jugendamt legte im vergangenen Jahr ein neues Betreuungskonzept für
Tagesfamilien vor. Die Ansprüche an die Tageselternvereine und auch an die Pflegekinderaufsichten sind hoch - sie sollen Gewähr dafür bieten, dass Kinder in einem sicheren
und förderlichen Rahmen aufwachsen können.
Für die Regelung der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Entschädigungen wurden
nun Verträge zwischen der KESB Emmental bzw. der KESB Oberaargau und dem SRT und
zwischen dem SRT und dem Tageselternverein Huttwil und Umgebung und dem Tageselternverein Mittleres Emmental abgeschlossen.
Anpassung des Handbuchs Sozialhilfe
In seiner Funktion als Sozialbehörde präzisierte der Verbandsrat den Umgang mit Zahnbehandlungskosten in der Sozialhilfe.
Neu gilt eine Wartefrist von drei Monaten nach Unterstützungsbeginn, bevor die Finanzierung einer Zahnbehandlung geprüft wird. Zudem wird neu bei erwarteten Kosten von über
Fr. 5‘000.-- ein alternativer Behandlungsvorschlag (second opinion) erwartet.
Unverändert bleibt die Regel, wonach Kostenvoranschläge ab Fr. 1‘500.-- dem Vertrauenszahnarzt des SRT vorgelegt werden.
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KONTAKT
 Beratungsstellen:
Bahnhofstrasse 6
4950 Huttwil
Tel.:
062 959 80 40
Fax:
062 959 80 45
[email protected]
Marktgasse 2
3454 Sumiswald
Tel.:
034 432 32 00
Fax:
034 432 32 05
[email protected]

Präsidentin Sozialdienst (Sozialbehörde):
Sandra Lambroia Groux, Alpenstrasse 22, 4950 Huttwil
 079 502 96 79
 [email protected]

Leitung Sozialdienst (Beratungsstellen),
Redaktion von SRT-Info:
Thomas Eggler, Beratungsstelle Huttwil, Bahnhofstrasse 6, 4950 Huttwil
 062 959 80 40
 [email protected]
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