Dienstanweisung - Medizinische Fakultät der Martin

DA Bildschirmarbeitsbrille
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UKH
H:iL"ä:':rskrinikum
Dienstanweisung
zum Bezug von Sehhilfen für Tätigkeiten an
B i dsc h i rma rbeits plätzen
I
Ziel dieser Dienstanweisung ist es, durch eine klare Regblung des Verfahrensablaufes den
tatsächlich sehhilfebedürftigen Beschäftigten effektiv zu helfen und damit durch die Erhaltung
der Leistungsfähigkeit der Mitaöeiterlnnen die Entstehung unnötiger Kosten für da!
Universitätsklinikum Halle (Saale) zu vermeiden.
Beschäftigte,
die von ihrem
Aöeitgeber, Universitätsklinikum Halle (Saate), eine
Bildschirmarbeitsbrille beanspruchen, haben nachfolgendes Verfahren einzuhalten.
Für die Mitarbeiterlnnen der Medizinischen Fakultät gilt die ,Verwaltungsvorschrift der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg zum Bezug von Sehhilfen für Tätigkeiten an
Bildschirmarbeitspläzen" vom 22.O4.20O8. Ausgenommen davon ist dabei der dortige g 2 Abs.
10. Für die Erstaftung der Kosten gilt stattdessen der $ 3 dieser Dienstanweisung.
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1
Rechtliche Grundlagen
Gemäß $ 6 Abs. 2 Bildschirmaöeitsverordnung sind den Beschäftigten im erforderlichen
Umfang die Kosten für spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildsihirmarbeitsplätzen zu
erstatten, wenn die Ergebnisse der untersuchung und des sehvermögens ergeben, dass
spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
2 Antragstellung
(1) Anlaufstelle ist der Betriebsärztliche Dienst des Universitätsklinikums Halle (Saale).
(2) Die für die Mitarbeiterlnnen des Universitätsklinikums Halle (Saale) zuständigen
S
Betriebsäztinnen sind wie folgt zu eneichen:
- für die Beschäftigten am Standort Magdeburger Str. und allen anderen
Außenstandorten
Magdeburger Str. 20
TeL 03451557 - 13 00, Terminvergabe: 0345/557
- 13 04
oder
-
fürdie Beschäftigten am Standort Ernst-Grube-Str.
Ernst-Grube-Str. 40, Komplement,2. Ebene, Räume 251g und 2519
TeL 03451557 - 23 17, Terminverg abe 034S1SS7 - 23 16
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DA Bildschirmarbeitsbrille
(3)
Durch diese wird eine gezielte arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem
,,Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Bildschirmarbeitsplätze" (G 37) durchgeführt.
(4)
Das Ergebnis dieser Untersuchung entscheidet über das Erfordernis einer Spezialbrille für
Bildschirmarbeiten.
(5)
Die Betriebsärztin stellt die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber aus (Anlage 1).
(6)
Zusätzliche Untersuchungen durch niedergelassene Augenärzte oder Optiker zur
Feststellung der Notwendigkeit einer entsprechenden Sehhilfe werden weder von den
Kassen noch vom universitätsklinikum Haile (saale) bezahlt.
(7)
Mit der betriebsärztlichen Bescheinigung kann ein beliebiger Optiker aufgesucht werden.
(B)
In direkter Bezugnahme zu einem Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 27.O2.1gg8
werden für Bildschirmarbeitsbrillen vom Arbeitgeber (UKH) insgesamt Kosten in Höhe von
maximal 50,00 € erstattet. Über diesen Grenzbetrag liegende Kosten sind vom
Beschäftigten selbst zu tragen.
(e)
In besonderen Fällen, insbesondere bei festgestellter relevanter Schwerbehinderung, ist
eine höhere Kostenübernahme möglich, soweit nicht von anderen Leistungsträgern, wie
dem Integrationsamt beim Landesamt für Versorgung und Soziales dis Kosten
übernommen werden.
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3
(1)
Kostenerstaftung
Nach Erhalt der Sehhilfe ist vom Beschäftigten ein Erstattungsantrag (Anlage 2) zu stellen
und zusammen mit der Originalrechnung mit der von der zuständigen- Beiriebs ärztin
ausgestellten ärztlichen Bescheinigung bei dieser einzureichen.
(2) Die zuständige Betriebs ärztin prüft den Anspruch auf Erstattung an Hand ihrer
Verordnung und bestätigt mit ihrer Unterschrift auf dem Erstattungsantrag die sachliche
Richtigkeit. Zusammen mit einer Kopie der Originalrechnung gibt die Betriebsärztin den
Erstattungsantrag an den Geschäftsbereich ll zur weiteren Veranlassung.
(3)
S
4
Die Originalrechnung erhält der Beschäftigte zur.ück. Auf der Originalrechnung ist durch
die Betriebsärztin der Erstattungsbetrag zu vermerken und mit Stempel und Ünterschrift
zu beurkunden.
Inkrafttreten
Diese Dienstanweisung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung nach Unterzeichnung in Kraft.
Die Vereinbarung gilt unbefristet.
Kaufmännische Direktorin
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U n iversitätsklin ikum
Halle (Saale)
Anlage {
Universitätsklinikum Halle (Saale) | Postfach | 08097 Halle (Saate)
GB I I Personalangelegenheiten
Kiefernweg 34
06120 Halle/S.
lhre
Zeichen
lhr Schreiben
vom
Unser
Zeichen
Datum
Verordn ung einer Bildschirmarbeitsbrille
Frau/Herr
geb. am
wurde am .
von mir nach dem
Grundsatz G 37 (Bildschirmarbeitsplätze) untersucht.
Ergebnis:
Aufgrund des Arbeitsplatzes, des Lebensalters, der Arbeitsaufgabe und des
Sehtestes ist eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsbrille) notwendig.
\-
Betriebsärztin
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Hausanschrift:
Magdeburger Str. 20
06108 Halle/Saale
Telefon: (0345) 557 Telefax: (0345) 557 -
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Anlage 2
Name, Vorname
Straße
PLZ, Ort
Betriebsärztlicher Dienst
Antrag auf Kostenerstattung
\-'
Nach dem Erhalt meiner Bildschirmarbeitsbrille/Sehhilfe bitte ich um Erstattung der
Kosten in Höhe von
.
....; die Originalrechnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Unterschrift Beschäft igter
Sachlich richtig:
Betriebsärztin
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