DA Bildschirmarbeitsbrille ffiffiffi UKH H:iL"ä:':rskrinikum Dienstanweisung zum Bezug von Sehhilfen für Tätigkeiten an B i dsc h i rma rbeits plätzen I Ziel dieser Dienstanweisung ist es, durch eine klare Regblung des Verfahrensablaufes den tatsächlich sehhilfebedürftigen Beschäftigten effektiv zu helfen und damit durch die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Mitaöeiterlnnen die Entstehung unnötiger Kosten für da! Universitätsklinikum Halle (Saale) zu vermeiden. Beschäftigte, die von ihrem Aöeitgeber, Universitätsklinikum Halle (Saate), eine Bildschirmarbeitsbrille beanspruchen, haben nachfolgendes Verfahren einzuhalten. Für die Mitarbeiterlnnen der Medizinischen Fakultät gilt die ,Verwaltungsvorschrift der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg zum Bezug von Sehhilfen für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitspläzen" vom 22.O4.20O8. Ausgenommen davon ist dabei der dortige g 2 Abs. 10. Für die Erstaftung der Kosten gilt stattdessen der $ 3 dieser Dienstanweisung. S 1 Rechtliche Grundlagen Gemäß $ 6 Abs. 2 Bildschirmaöeitsverordnung sind den Beschäftigten im erforderlichen Umfang die Kosten für spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildsihirmarbeitsplätzen zu erstatten, wenn die Ergebnisse der untersuchung und des sehvermögens ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. 2 Antragstellung (1) Anlaufstelle ist der Betriebsärztliche Dienst des Universitätsklinikums Halle (Saale). (2) Die für die Mitarbeiterlnnen des Universitätsklinikums Halle (Saale) zuständigen S Betriebsäztinnen sind wie folgt zu eneichen: - für die Beschäftigten am Standort Magdeburger Str. und allen anderen Außenstandorten Magdeburger Str. 20 TeL 03451557 - 13 00, Terminvergabe: 0345/557 - 13 04 oder - fürdie Beschäftigten am Standort Ernst-Grube-Str. Ernst-Grube-Str. 40, Komplement,2. Ebene, Räume 251g und 2519 TeL 03451557 - 23 17, Terminverg abe 034S1SS7 - 23 16 Seite 1 DA Bildschirmarbeitsbrille (3) Durch diese wird eine gezielte arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem ,,Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Bildschirmarbeitsplätze" (G 37) durchgeführt. (4) Das Ergebnis dieser Untersuchung entscheidet über das Erfordernis einer Spezialbrille für Bildschirmarbeiten. (5) Die Betriebsärztin stellt die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber aus (Anlage 1). (6) Zusätzliche Untersuchungen durch niedergelassene Augenärzte oder Optiker zur Feststellung der Notwendigkeit einer entsprechenden Sehhilfe werden weder von den Kassen noch vom universitätsklinikum Haile (saale) bezahlt. (7) Mit der betriebsärztlichen Bescheinigung kann ein beliebiger Optiker aufgesucht werden. (B) In direkter Bezugnahme zu einem Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 27.O2.1gg8 werden für Bildschirmarbeitsbrillen vom Arbeitgeber (UKH) insgesamt Kosten in Höhe von maximal 50,00 € erstattet. Über diesen Grenzbetrag liegende Kosten sind vom Beschäftigten selbst zu tragen. (e) In besonderen Fällen, insbesondere bei festgestellter relevanter Schwerbehinderung, ist eine höhere Kostenübernahme möglich, soweit nicht von anderen Leistungsträgern, wie dem Integrationsamt beim Landesamt für Versorgung und Soziales dis Kosten übernommen werden. S 3 (1) Kostenerstaftung Nach Erhalt der Sehhilfe ist vom Beschäftigten ein Erstattungsantrag (Anlage 2) zu stellen und zusammen mit der Originalrechnung mit der von der zuständigen- Beiriebs ärztin ausgestellten ärztlichen Bescheinigung bei dieser einzureichen. (2) Die zuständige Betriebs ärztin prüft den Anspruch auf Erstattung an Hand ihrer Verordnung und bestätigt mit ihrer Unterschrift auf dem Erstattungsantrag die sachliche Richtigkeit. Zusammen mit einer Kopie der Originalrechnung gibt die Betriebsärztin den Erstattungsantrag an den Geschäftsbereich ll zur weiteren Veranlassung. (3) S 4 Die Originalrechnung erhält der Beschäftigte zur.ück. Auf der Originalrechnung ist durch die Betriebsärztin der Erstattungsbetrag zu vermerken und mit Stempel und Ünterschrift zu beurkunden. Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung nach Unterzeichnung in Kraft. Die Vereinbarung gilt unbefristet. Kaufmännische Direktorin Seite 2 DA Bildschirmarbeitsbrille ffiffiffi uKI"l U n iversitätsklin ikum Halle (Saale) Anlage { Universitätsklinikum Halle (Saale) | Postfach | 08097 Halle (Saate) GB I I Personalangelegenheiten Kiefernweg 34 06120 Halle/S. lhre Zeichen lhr Schreiben vom Unser Zeichen Datum Verordn ung einer Bildschirmarbeitsbrille Frau/Herr geb. am wurde am . von mir nach dem Grundsatz G 37 (Bildschirmarbeitsplätze) untersucht. Ergebnis: Aufgrund des Arbeitsplatzes, des Lebensalters, der Arbeitsaufgabe und des Sehtestes ist eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsbrille) notwendig. \- Betriebsärztin Seite 3 Hausanschrift: Magdeburger Str. 20 06108 Halle/Saale Telefon: (0345) 557 Telefax: (0345) 557 - DA Bildschirmarbeitsbrille Anlage 2 Name, Vorname Straße PLZ, Ort Betriebsärztlicher Dienst Antrag auf Kostenerstattung \-' Nach dem Erhalt meiner Bildschirmarbeitsbrille/Sehhilfe bitte ich um Erstattung der Kosten in Höhe von . ....; die Originalrechnung ist diesem Schreiben beigefügt. Unterschrift Beschäft igter Sachlich richtig: Betriebsärztin Seite 4
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